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GEV Wind Power GmbH & Co. KG: Vorläufige Insolvenzverwaltung eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67b IN 52/25

Hamburg, 14. März 2025 – Das Amtsgericht Hamburg hat die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der GEV Wind Power GmbH & Co. KG angeordnet. Das Unternehmen, das unter der Adresse Kapstadtring 7, 22297 Hamburg registriert ist, wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die GEV Wind Power Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten. Geschäftsführer der Gesellschaft ist David Stuart Fletcher.

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sven Hentschel aus Hamburg bestellt. Sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind ab sofort nur noch mit seiner Zustimmung zulässig, um eine geordnete Verwaltung der Unternehmensfinanzen sicherzustellen.

Darüber hinaus wurden alle Schuldner der Gesellschaft angewiesen, Zahlungen nicht mehr direkt an die GEV Wind Power GmbH & Co. KG zu leisten, sondern ausschließlich an den Insolvenzverwalter. Dieser wurde gleichzeitig ermächtigt, Bankguthaben und offene Forderungen der Schuldnerin einzuziehen.

Zusätzlich wurden alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen vorübergehend ausgesetzt, sofern sie nicht unbewegliche Vermögenswerte betreffen.

Mit diesem Schritt beginnt eine entscheidende Phase für die GEV Wind Power GmbH & Co. KG. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob eine Sanierung möglich ist oder ob die Gesellschaft endgültig abgewickelt werden muss. Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich über die weiteren Entwicklungen informieren, um ihre Ansprüche entsprechend zu sichern.

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