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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die THEA3B GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 3607 IN 1085/25

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 26. Februar 2025 um 15:07 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der THEA3B GmbH mit Sitz in der Voltairestraße 11 in 10179 Berlin angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 249483 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Jacques Inglisa und Jan-Hendrik Naber vertreten.

Ziel der Anordnung ist die Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Brachwitz bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24 in 10785 Berlin.

Mit der Anordnung verbunden ist das Verbot von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen ausgesetzt.

Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies gilt insbesondere für die Einziehung offener Forderungen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen, eingehende Gelder und Schecks entgegenzunehmen sowie ein Sonderkonto zur Verwaltung der Insolvenzmasse einzurichten.

Schuldner der THEA3B GmbH werden angewiesen, Zahlungen nicht mehr an die Gesellschaft zu leisten, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter.

Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Er ist berechtigt, die Geschäftsräume des Unternehmens zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auf Verlangen herauszugeben. Zudem ist der Insolvenzverwalter ermächtigt, Auskünfte bei Dritten wie Banken, Versicherungen, Behörden und Gerichten einzuholen.

Die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Diese ist schriftlich beim Amtsgericht Charlottenburg in der Amtsgerichtsplatz 1 in 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung beziehungsweise mit der öffentlichen Bekanntmachung im Internet auf der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich für den Fristbeginn ist das früheste dieser Ereignisse.

Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden, muss jedoch fristgerecht beim Amtsgericht Charlottenburg eingehen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht erforderlich.

Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingereicht werden, sofern sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten sind auf der Internetseite www.justiz.de abrufbar.

Amtsgericht Charlottenburg, 26. Februar 2025

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