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Vorläufige Insolvenzverwaltung für out for space GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Ravensburg, Aktenzeichen: 105 IN 768/24

Am 20. Dezember 2024 um 14:45 Uhr hat das Amtsgericht Ravensburg im Rahmen des Insolvenzantrags der out for space GmbH, mit Sitz in der Jägerstraße 23, 88353 Kißlegg, Maßnahmen zur vorläufigen Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführer Felix Grüneberger und Felix Horn vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter der Nummer HRB 741815 eingetragen.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Alexander Hubl bestellt. Er ist erreichbar unter:

  • Adresse: Ziegelländeweg 4 d, 89077 Ulm
  • Telefon: 0731/970180
  • Telefax: 0731 97018660

Die Bestellung erfolgte gemäß §§ 21 und 22 InsO, um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden die folgenden Maßnahmen angeordnet:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Einziehung von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder zu verwalten.
  3. Zwangsvollstreckungen untersagt: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen, werden untersagt, soweit sie sich nicht auf unbewegliches Vermögen beziehen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  4. Eröffnung von Sonderkonten: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Sonderkonten im Namen der Schuldnerin oder im eigenen Namen zu eröffnen, um die Insolvenzmasse zu verwalten.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen, zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Darüber hinaus wird er prüfen, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist.

Er ist befugt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter die notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen bereitzustellen.

Ziel der Maßnahmen

Die angeordneten Maßnahmen sollen eine geordnete Durchführung des Insolvenzverfahrens ermöglichen und sicherstellen, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben. Gleichzeitig wird geprüft, ob das Unternehmen saniert oder abgewickelt werden kann.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss können die Schuldnerin sowie Gläubiger innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Ravensburg, Herrenstraße 40-44, 88212 Ravensburg, Beschwerde einlegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder – falls keine Verkündung erfolgt – mit dessen Zustellung beziehungsweise der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Eine Einreichung per einfacher E-Mail ist nicht zulässig. Elektronische Dokumente müssen die gesetzlichen Anforderungen, wie eine qualifizierte elektronische Signatur, erfüllen.

Ausblick

Die kommenden Wochen werden entscheidend für die Zukunft der out for space GmbH sein. Der vorläufige Insolvenzverwalter Alexander Hubl wird die finanzielle Lage des Unternehmens analysieren und prüfen, ob eine Fortführung möglich ist. Für Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter des Unternehmens stellt die vorläufige Insolvenzverwaltung eine Phase der Unsicherheit dar, deren Ausgang maßgeblich von der Arbeit des Insolvenzverwalters und den Ergebnissen seiner Prüfung abhängt.

Amtsgericht Ravensburg, 20.12.2024

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