Aktenzeichen: 21 IN 377/24 – Amtsgericht Tübingen
Am 19. November 2024, um 15:39 Uhr, hat das Amtsgericht Tübingen im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der AR Werk GmbH & Co. KG mit Sitz in der Justinus-Kerner-Straße 6, 75365 Calw, angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRA 736208 eingetragen und wird von ihrem Geschäftsführer Bastian Weiss vertreten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli aus Stuttgart bestellt. Seine Kanzlei ist in der Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, ansässig und erreichbar unter Telefon: 0711 7696880.
Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens
Das Gericht hat weitreichende Anordnungen getroffen, um das Vermögen der AR Werk GmbH & Co. KG vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren:
- Zwangsvollstreckungen ausgesetzt: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sowie Arrest- oder einstweilige Verfügungen gegen die Schuldnerin sind untersagt, ausgenommen unbewegliche Gegenstände. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
- Verfügungsbeschränkung: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Einziehung von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Forderungen und eingehende Gelder der Schuldnerin einzuziehen sowie Sonderkonten zur Vermögensverwaltung zu eröffnen.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Bananyarli wird die wirtschaftliche Lage der AR Werk GmbH & Co. KG umfassend prüfen. Er ist beauftragt, festzustellen, ob das Vermögen des Unternehmens die Kosten eines Insolvenzverfahrens decken kann, und das Vermögen der Schuldnerin zu sichern. Zudem wird er die Geschäftsräume der Schuldnerin inspizieren und Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere nehmen.
Rechtsmittelbelehrung
Betroffene Parteien, einschließlich der Schuldnerin und ihrer Gläubiger, können innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Diese ist schriftlich beim Amtsgericht Tübingen, Doblerstraße 14, 72074 Tübingen, oder über das elektronische Gerichtspostfach einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Bedeutung des Verfahrens
Das vorläufige Insolvenzverfahren zielt darauf ab, das Vermögen der AR Werk GmbH & Co. KG zu schützen und die Voraussetzungen für eine mögliche Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu prüfen. Gläubiger können sich an den vorläufigen Insolvenzverwalter wenden, um Forderungen anzumelden oder Informationen zu erhalten.
Aktenzeichen: 21 IN 377/24
Datum der Anordnung: 19. November 2024
Amtsgericht Tübingen – Insolvenzgericht