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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Gruber Holzhaus GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 2 IN 615/24

Am 20. November 2024 hat das Amtsgericht Regensburg im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Gruber Holzhaus GmbH, mit Sitz in der Sanddickicht 12, 93426 Roding, wichtige Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte beschlossen. Das Unternehmen, vertreten durch den Geschäftsführer Gerhard Gruber, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter der Nummer HRB 15310 eingetragen. Die anwaltliche Vertretung erfolgt durch Rechtsanwältin Rosemarie Lankes aus Weiding.

Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Insolvenzmasse

Das Gericht hat eine vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO angeordnet. Ziel ist es, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, bis über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens entschieden wird.

Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen über das Vermögen der Gruber Holzhaus GmbH sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme umfasst auch die Einziehung von Außenständen, um eine transparente Verwaltung der finanziellen Mittel sicherzustellen.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Lehner bestellt. Dr. Lehner ist in der Ditthornstraße 5, 93055 Regensburg, tätig und unter der Telefonnummer +49(941)6408200 sowie per E-Mail unter info@wl-inso.de erreichbar. Seine Aufgaben umfassen:

Sicherung und Erhalt der Vermögenswerte der Schuldnerin,
Überprüfung, ob das vorhandene Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht,
Einrichtung von Sonderkonten zur Verwaltung der Insolvenzmasse.

Rechtsmittelbelehrung

Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss eine sofortige Beschwerde einzulegen. Diese muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Regensburg eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen, um die Einhaltung aller formalen Anforderungen sicherzustellen.

Bedeutung des Beschlusses

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein wesentlicher Schritt, um die wirtschaftliche Lage der Gruber Holzhaus GmbH zu klären. Durch die Überwachung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter sollen sowohl die Interessen der Gläubiger gewahrt als auch eine geordnete Fortführung des Unternehmens oder eine geregelte Abwicklung ermöglicht werden.

Das Insolvenzgericht wird über die endgültige Eröffnung des Verfahrens auf Grundlage der vorläufigen Prüfung entscheiden. Alle Beteiligten werden über weitere Entwicklungen rechtzeitig informiert.

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