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FMA warnt vor betrügerischen Aktivitäten unter falschem Namen Metakredit24
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FMA warnt vor betrügerischen Aktivitäten unter falschem Namen Metakredit24

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine Warnung vor betrügerischen Aktivitäten veröffentlicht, bei denen der Name der Behörde missbräuchlich verwendet wird. Unbekannte Personen geben sich fälschlicherweise als Vertreter der FMA aus, um potenzielle Opfer zu täuschen. Dabei nutzen sie gefälschte E-Mail-Adressen und Telefonnummern, um vermeintliche Finanzdienstleistungen oder Investitionsmöglichkeiten anzubieten.

Die FMA weist ausdrücklich darauf hin, dass sie keine derartigen Angebote macht und keine kommerziellen Finanzdienstleistungen betreibt. Verbraucher werden dazu aufgefordert, bei verdächtigen Kontakten besondere Vorsicht walten zu lassen. Es wird empfohlen, E-Mails, die unaufgefordert eintreffen und Bezug auf die FMA nehmen, genau zu prüfen und nicht auf zweifelhafte Links zu klicken. Im Zweifelsfall sollten sich Betroffene direkt an die FMA wenden, um die Echtheit der Kommunikation zu überprüfen.

Diese Warnung unterstreicht die Notwendigkeit, bei Finanzgeschäften wachsam zu bleiben und sich vor möglichen Betrugsversuchen zu schützen.

Hier die Originalmeldung der FMA Österreich:

FMA warnt vor Angeboten der Metakredit24
Veröffentlichungsdatum: 20. November 2024 | Kategorien:

Warnung

BEKANNTMACHUNG

Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:

Metakredit24

Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen und darf daher den gewerblichen Abschluss von Geldkreditverträgen und die gewerbliche Gewährung von Gelddarlehen nach § 1 Abs 1 Z 3 Bankwesengesetz nicht anbieten.

Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz.

Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der FMA zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der FMA.

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