Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren eröffnet: Haugg Immobilien GmbH stellt Antrag auf Insolvenz

Insolvenzverfahren eröffnet: Haugg Immobilien GmbH stellt Antrag auf Insolvenz

16
Ratfink1973 (CC0), Pixabay

Im Rahmen eines bedeutenden Schritts für die Haugg Immobilien GmbH, ansässig in der Bahnhofstraße 7, 86438 Kissing, hat das Amtsgericht Augsburg das Insolvenzverfahren unter dem Aktenzeichen IN 713/24 eingeleitet. Die Immobiliengesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Daniel Haugg, befindet sich in einer finanziellen Krise und hat den formellen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt.

Der Antrag wurde von den Rechtsanwälten RLCP Rubach & Partner, Maximilianstraße 50, 86150 Augsburg, unter der Geschäftszeichen 24/328-LE09 BMR eingereicht. Der Beschluss des Gerichts erfolgte am 6. August 2024, um 14:00 Uhr, und führte zur Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters, um das Schuldnervermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Georg Stemshorn bestellt, der seine Kanzlei in der Provinostraße 52, 86153 Augsburg, führt. Herr Stemshorn ist über die Telefonnummer +49(821)99980680 oder per Fax unter +49(821)9998068-9 sowie per E-Mail unter augsburg@pluta.net erreichbar.

Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Alt. 2 der Insolvenzordnung (InsO) wurde angeordnet, dass alle Verfügungen der Haugg Immobilien GmbH nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Maßnahme umfasst auch die Einziehung von Außenständen, um die ordnungsgemäße Verwaltung der Vermögenswerte zu gewährleisten und Gläubigerinteressen zu wahren.

Hintergrund und finanzielle Situation

Die Haugg Immobilien GmbH, die im Immobiliensektor tätig ist, sah sich in den letzten Monaten mit erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert. Der Immobilienmarkt hat sich in jüngster Zeit durch steigende Zinsen und sinkende Immobilienpreise als volatil erwiesen, was zu einem erheblichen Druck auf das Unternehmen geführt hat. Trotz diverser Versuche, die finanzielle Lage zu stabilisieren, blieb der Schritt zur Insolvenz unvermeidlich.

Daniel Haugg, Geschäftsführer der Haugg Immobilien GmbH, erklärte: „Es ist ein schwieriger Schritt, aber notwendig, um die Zukunft des Unternehmens zu sichern und den bestmöglichen Weg für alle Beteiligten zu finden.“ Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gibt dem Unternehmen die Möglichkeit, die vorhandenen Vermögenswerte effizient zu verwalten und potenzielle Restrukturierungsmaßnahmen zu prüfen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde muss schriftlich beim Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg, eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls diese nicht verkündet wurde, mit der Zustellung beziehungsweise der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Für die Einreichung der Beschwerde sind folgende Schritte zu beachten:

Form: Die Beschwerde muss schriftlich oder zur Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts erfolgen. Eine Erklärung vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts ist möglich, jedoch muss das Protokoll fristgerecht beim Amtsgericht Augsburg eingehen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen.

Inhalt: Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung benennen und ausdrücklich erklären, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Elektronische Einreichung: Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten finden sich in der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) und auf der Website www.justiz.de.

Das Amtsgericht Augsburg – Insolvenzgericht – wird die weiteren Schritte im Verfahren überwachen und sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, um eine gerechte Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten. Die Entwicklungen im Insolvenzfall der Haugg Immobilien GmbH bleiben mit Spannung zu verfolgen, da das Verfahren nicht nur für die betroffenen Gläubiger, sondern auch für den regionalen Immobilienmarkt von Bedeutung ist.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein