Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren gegen Sozial-Konzept-Invest GmbH eröffnet

Insolvenzverfahren gegen Sozial-Konzept-Invest GmbH eröffnet

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geralt / Pixabay

Das Amtsgericht Kleve hat das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Sozial-Konzept-Invest GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Luitgardisstraße 10, 46446 Emmerich am Rhein, vertreten durch den Geschäftsführer Anton Tolmachev, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter der Nummer HRB 16679 eingetragen. Die Firma ist auf die Verwaltung von Vermögen, den Kauf und Verkauf von Immobilien sowie Beratungsdienstleistungen in diesem Bereich spezialisiert.

Am 25.07.2024 um 11:24 Uhr wurde zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen gemäß §§ 21, 22 InsO die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Mark Steh, ansässig in der Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg, bestellt.

Die gerichtliche Anordnung besagt, dass alle Verfügungen der Sozial-Konzept-Invest GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dies schließt auch die Einziehung von Außenständen ein. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zudem ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Den Schuldnern der Sozial-Konzept-Invest GmbH (Drittschuldnern) ist es untersagt, Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten, es sei denn, sie erfolgen unter Beachtung der Anordnung.

Darüber hinaus wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.

Diese Maßnahmen sollen die geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens sicherstellen und die Interessen der Gläubiger schützen. Die Sozial-Konzept-Invest GmbH hat nun die Möglichkeit, unter der Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters ihre finanziellen Verhältnisse zu ordnen und eine Lösung für die Gläubiger zu finden.

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Kleve, Bismarckstr. 1, 47533 Kleve, schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, sofern sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Detaillierte Informationen zur elektronischen Kommunikation sind auf der Internetseite www.justiz.de verfügbar.

Diese Bekanntmachung dient der Transparenz im Insolvenzverfahren und soll sicherstellen, dass alle Beteiligten umfassend informiert sind und ihre Rechte wahren können.

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