Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren der HELMA Ferienimmobilien GmbH: Erweiterung der Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Insolvenzverfahren der HELMA Ferienimmobilien GmbH: Erweiterung der Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

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derneuemann (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 35 IN 38/24

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der HELMA Ferienimmobilien GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Felix Johannes Krekel, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte (AG Hildesheim, HRB 202332), hat das Amtsgericht Gifhorn eine entscheidende Erweiterung der Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters beschlossen.

Bereits am 08.03.2024 wurde die vorläufige Verwaltung der HELMA Ferienimmobilien GmbH angeordnet. Nun, am 12.06.2024, hat das Gericht dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Vermögenswerte der Gesellschaft effizient und effektiv zu verwalten und zu sichern.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat nun die Befugnis, spezifische Entscheidungen und Handlungen vorzunehmen, die im besten Interesse der Gläubiger und der Insolvenzmasse sind. Diese erweiterte Ermächtigung soll dazu beitragen, den Fortgang des Insolvenzverfahrens zu erleichtern und eine geordnete Abwicklung sicherzustellen.

Interessierte Parteien und Gläubiger können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehen.

Diese Erweiterung der Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters stellt einen wichtigen Schritt im Insolvenzverfahren der HELMA Ferienimmobilien GmbH dar und verdeutlicht das Bemühen des Gerichts, den Insolvenzprozess transparent und effizient zu gestalten.

Amtsgericht Gifhorn, 12.06.2024

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