Start Warnhinweise Baader Bank AG: BaFin ordnet Verbesserungen im Depotgeschäft an

Baader Bank AG: BaFin ordnet Verbesserungen im Depotgeschäft an

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Leovinus (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Baader Bank AG am 17. Mai 2024 auferlegt, Verzögerungen bei Depotüberträgen zu beseitigen und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um eine unverzügliche Ausführung von Kundenaufträgen sicherzustellen. Der Bescheid ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Die Baader Bank AG hat bereits Schritte unternommen, um ihr Depotgeschäft zu verbessern. Gemäß § 69 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sind Kreditinstitute verpflichtet, durch geeignete organisatorische Vorkehrungen eine prompte Ausführung oder Weiterleitung von Kundenaufträgen an Dritte zu gewährleisten.

In einer Stellungnahme vom 21. März 2022 stellte die BaFin klar, dass diese Anforderung auch für Depotüberträge gilt, die in der Regel nicht länger als drei Wochen in Anspruch nehmen sollten. Bei Verzögerungen muss das beauftragte Kreditinstitut den Kunden oder die Kundin innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist informieren und die Gründe für die Verzögerung angeben.

Sind organisatorische Mängel die Ursache für die Verzögerung, müssen die Institute angemessene Gegenmaßnahmen ergreifen, deren Umsetzung von der BaFin überwacht wird. Die Aufsichtsbehörde ist bestrebt, durch ihre Anordnung die Effizienz und Zuverlässigkeit von Depotüberträgen bei der Baader Bank AG zu verbessern und die Interessen der Kunden zu schützen.

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