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Neue EU-Verordnung tritt in Kraft: Strengere Regeln für Müllexporte zur Stärkung der Umweltverantwortung

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Gestern traten in der EU strengere Regeln für Müllexporte in Nicht-EU-Staaten in Kraft. Die EU-Kommission erklärte, dass das Ziel dieser Maßnahme darin bestand, die Verantwortung der EU für ihre eigenen Abfälle zu verstärken. Seit 2004 war die Menge des Abfalls, der aus der EU in Länder außerhalb exportiert wurde, um 72 Prozent gestiegen, allein im letzten Jahr waren es 35 Millionen Tonnen.

Ab Mai 2027 würde der Export von Müll in Nicht-OECD-Länder nur noch erlaubt sein, wenn das Empfängerland seine ausdrückliche Zustimmung gibt und nachweisen kann, dass es den Müll nachhaltig verarbeitet. Bereits ab November 2026 wurde zudem ein Verbot für die Ausfuhr von Kunststoffabfällen in Nicht-OECD-Länder eingeführt, das für zweieinhalb Jahre gelten sollte. Die OECD umfasst nicht nur die meisten EU-Länder, sondern auch Staaten wie die USA, Türkei und Mexiko.

Die neue Verordnung zielte auch darauf ab, den illegalen Abfallhandel zu bekämpfen, unter anderem durch die Einführung abschreckender Sanktionen gegen die daran beteiligten Kriminellen. Diese Regelungen ergänzten die ebenfalls an diesem Tag in Kraft getretene neue Richtlinie über Umweltkriminalität, die die schwersten Verstöße gegen Umweltauflagen auflistete.

Die Mitgliedsstaaten wurden angehalten, diese Verstöße in ihrem nationalen Recht als Straftaten zu behandeln. Zu den neu eingeführten Kategorien von Straftaten zählten unter anderem schwerwiegende Verstöße gegen Chemikalienvorschriften oder illegale Wasserentnahme. Laut den neuesten Eurostat-Daten zu den Zielländern der Müllexporte aus der EU, ging 2022 der größte Anteil des Abfalls in die Türkei (12,4 Millionen Tonnen), gefolgt von Indien (3,5 Millionen Tonnen) und dem Vereinigten Königreich (2,0 Millionen Tonnen).

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