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Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main – Jahresbericht 31. Dezember 2023 Allianz Internationaler Rentenfonds P (EUR);Allianz Internationaler Rentenfonds A (EUR);Allianz Internationaler Rentenfonds R (EUR) DE000A14N9T9; DE0008475054; DE000A2AMPS9
Staatsanwaltschaft Arnsberg

Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main – Jahresbericht 31. Dezember 2023 Allianz Internationaler Rentenfonds P (EUR);Allianz Internationaler Rentenfonds A (EUR);Allianz Internationaler Rentenfonds R (EUR) DE000A14N9T9; DE0008475054; DE000A2AMPS9

geralt (CC0), Pixabay

Allianz Global Investors GmbH

Frankfurt am Main

Jahresbericht 31. Dezember 2023

Allianz Internationaler Rentenfonds

Tätigkeitsbericht

Der Allianz Internationaler Rentenfonds (Feederfonds) legt zu mindestens 95 % im Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate (Masterfonds) an. Dieser engagiert sich am globalen Markt für Unternehmens- und Staatsanleihen. Anlageziel ist eine marktgerechte Rendite. Bis zu 20 % des Fondsvermögens können in hochverzinsliche Wertpapiere investiert werden. Anleihen aus Schwellenländern dürfen ebenfalls erworben werden. Der Anteil von Asset/​Mortgage-Backed Securities (ABS/​MBS) ist auf höchstens 20 % beschränkt. Relevante Angaben zur ESG-Strategie können dem Anhang des Berichts entnommen werden.

Im Berichtsjahr lag nach wie vor ein Schwerpunkt im Masterfonds auf staatlichen Papieren aus entwickelten Ländern. Im Vordergrund standen in diesem Segment weiterhin die Märkte in den USA sowie im Euroraum. Daneben wurden umfangreiche Bestände an internationalen Bank- und Unternehmensanleihen gehalten. Beigemischt blieben des weiteren gedeckte Papiere (Covered Bonds) sowie – in zuletzt etwas erhöhtem Umfang – Schuldverschreibungen aus Schwellenländern (Emerging Market Bonds). Das durchschnittliche Bonitätsrating im Portfolio blieb mit A unter dem Strich stabil. Auf der Laufzeitebene überwogen weiterhin längerfristige Anlagen, wobei auch der Fälligkeitsbereich oberhalb von zehn Jahren in erheblichem Umfang vertreten blieb. Die Gesamtduration (mittlere Kapitalbindungsdauer) des Portfolios unter Einbeziehung derivativer Finanzinstrumente veränderte sich unter dem Strich nur geringfügig und betrug zuletzt etwas mehr als sechs Jahre. Auf der Währungsebene standen (unter Berücksichtigung von Devisenterminkontrakten) weiterhin Anlagen im US-Dollar im Vordergrund, gefolgt vom Euro.

Mit dieser Anlagestruktur gewann der Fonds moderat an Wert, blieb aber unter Berücksichtigung der laufenden Kosten hinter seinem Vergleichsindex zurück. Tendenziell profitierte der Fonds davon, dass die Zinsen an den Anleihenmärkten in den USA und Europa nach anfänglichem Anstieg überwiegend wieder zurückgingen, womit entsprechende Kursgewinne einhergingen. Ausschlaggebend dafür war die nachlassende Inflationsdynamik und die Erwartung am Anleihenmarkt, dass die führenden Notenbanken ihre Geldpolitik nicht weiter straffen werden und es 2024 zu ersten Zinssenkungen kommen könnte. Allerdings wurde aus Sicht von Euro-Anlegern im Rahmen der umfangreichen Engagements des Fonds im Dollarraum ein erheblicher Teil der Wertzuwächse durch die Abwertung des Dollar aufgezehrt.

Das Sondervermögen bewirbt ökologische und/​oder soziale Merkmale im Sinne des Artikels 8 (1) der Verordnung (EU) 2019/​2088 (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor oder die „Offenlegungsverordnung“). Die Darstellung der offenzulegenden Informationen für regelmäßige Berichte für Finanzprodukte im Sinne des Artikels 8 (1) gemäß der Offenlegungsverordnung sowie im Sinne des Artikels 6 gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 (die „Taxonomie-Verordnung“) können dem Anhang des Berichts entnommen werden.

Die Wertentwicklung wurde nach der BVI-Methode berechnet und betrug im Berichtszeitraum für die Anteilklasse A (EUR) 1,64 %, für die Anteilklasse P (EUR) 2,10 % und für die Anteilklasse R (EUR) 4,19 %. Für den Vergleichsindex Bloomberg Global Aggregate Bond 500 Excl. CNY (in EUR) betrug die Wertentwicklung im gleichen Zeitraum 2,35 %.

Der Konflikt zwischen Russland und Ukraine hat nicht nur politische Auswirkungen, sondern auch wirtschaftliche. Sowohl die verhängten Sanktionen gegen Russland als auch die weiteren geopolitischen Entwicklungen führten im Berichtszeitraum zu teurerer und knapperer Energie, höherer Inflation und Zinsen, sowie Problemen in den Lieferketten. Diese Effekte spiegeln sich auch in den Kapitalmärkten wider, wo die Preise von Markt- und Börsenwerten beeinflusst werden. Die globale Wirtschaft und die Kapitalmärkte sind weiterhin mit hoher Unsicherheit konfrontiert.

Zur Quantifizierung der im Berichtsjahr realisierten Marktpreisrisiken berechnet die Gesellschaft die Schwankungsbreite (Volatilität) der Anteilswerte des Sondervermögens in diesem Zeitraum. Diese Größe wird mit der Schwankungsbreite eines globalen gemischten Aktien/​Renten-Indexportfolios verglichen. Wenn das Sondervermögen eine im Vergleich zum Indexportfolio deutlich erhöhte Schwankungsbreite realisiert hat, wird das Marktpreisrisiko des Sondervermögens als „hoch“ eingestuft. Liegt die Schwankungsbreite des Sondervermögens nicht weit von der des Indexportfolios entfernt, wird das Risiko als „mittel“ klassifiziert. Im Falle einer im Vergleich zum Indexportfolio deutlich kleineren Volatilität des Sondervermögens wird das Marktpreisrisiko als „gering“ bewertet.

Das Sondervermögen Allianz Internationaler Rentenfonds hat im Berichtszeitraum (über dessen Master AGIF – Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate) ein geringes Marktpreisrisiko realisiert.

Die Beurteilung der durch das Sondervermögen im Berichtsjahr eingegangenen Liquiditätsrisiken erfolgt unter Berücksichtigung des Anteils von Vermögenswerten, deren Veräußerbarkeit potenziell eingeschränkt sein kann oder ggf. nur unter Inkaufnahme eines Abschlags auf den Verkaufspreis möglich ist.

Das Sondervermögen Allianz Internationaler Rentenfonds hat im Berichtszeitraum (über dessen Master AGIF – Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate) ein sehr geringes Liquiditätsrisiko aufgewiesen.

Zur Quantifizierung der im Berichtsjahr eingegangenen Adressenausfallrisiken betrachtet die Gesellschaft den Anteil von ausfallgefährdeten Vermögenswerten und deren Ausfallpotenzial. Wenn das Sondervermögen im Berichtsjahr mit einem deutlichen Anteil in ausfallgefährdeten Vermögenswerten mit hohem Ausfallpotenzial investiert war, wird das Adressenausfallrisiko des Sondervermögens als „hoch“ eingestuft. Lag der Anteil von ausfallgefährdeten Vermögenswerten in einem moderaten Bereich bzw. war deren Ausfallpotenzial als mittel zu bewerten, wird das Risiko als „mittel“ klassifiziert. War das Sondervermögen mit einem geringen Anteil in ausfallgefährdete Vermögenswerte investiert oder war deren Ausfallpotenzial nur als gering einzustufen, wird das Adressenausfallrisiko als „gering“ eingeschätzt.

Das Sondervermögen Allianz Internationaler Rentenfonds war im Berichtszeitraum (über dessen Master AGIF – Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate) mit einem geringen Anteil in ausfallgefährdete Vermögenswerte investiert.

Zur Bewertung der operationellen Risiken in den Prozessen der Gesellschaft führt die Gesellschaft in relevanten Prozessen, die auf Basis einer risikoorientierten Gesamtübersicht identifiziert werden, detaillierte Risikoüberprüfungen durch, identifiziert Schwachstellen und definiert Maßnahmen zu deren Behebung. Werden definierte Leistungen an externe Unternehmen übertragen, überwacht die Gesellschaft diese im Rahmen laufender Qualitätskontrollen und regelmäßiger Überprüfun

gen. Treten Ereignisse aus operationellen Risiken auf, werden diese unverzüglich nach Entdeckung korrigiert, erfasst, analysiert und Maßnahmen zur Vermeidung festgelegt. Sollte ein Ereignis aus operationellen Risiken das Sondervermögen betreffen, so werden relevante Verluste grundsätzlich durch die Gesellschaft ausgeglichen.

Das Sondervermögen Allianz Internationaler Rentenfonds war im Berichtszeitraum (über dessen Master AGIF – Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate) grundsätzlich operationellen Risiken in den Prozessen der Gesellschaft ausgesetzt, hat jedoch kein erhöhtes operationelles Risiko aufgewiesen.

Die wesentlichen Quellen des Veräußerungsergebnisses stellen sich im Berichtszeitraum wie folgt dar:

Für die realisierten Verluste ist im Wesentlichen die Veräußerung von Investmentanteilen ursächlich.

Verwaltungsgesellschaft des Masterfonds:

Allianz Global Investors GmbH – Luxembourg Branch

6A, route de Trèves L-2633 Senningerberg

Verwahrstelle des Masterfonds:

State Street Bank International GmbH,

Zweigniederlassung Luxemburg

49, Avenue J.F. Kennedy L-1855 Luxembourg

Allianz Internationaler Rentenfonds

Struktur des Fondsvermögens in %

AGIF – Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate (Master-Fonds) Struktur des Fondsvermögens in %

Allianz Internationaler Rentenfonds

Entwicklung von Fondsvermögen und Anteilwert im 3-Jahresvergleich

31.12.2023 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2020
Fondsvermögen in Mio. EUR
– Anteilklasse A (EUR) WKN: 847 505/​ISIN: DE0008475054 375,9 453,0 522,7 451,7
– Anteilklasse P (EUR) WKN: A14 N9T/​ISIN: DE000A14N9T9 11,1 18,9 0,1 2,8
– Anteilklasse R (EUR)2) WKN: A2A MPS/​ISIN: DE000A2AMPS9 0,00 2) 23,61 1) 673,64 1) 0,5
Anteilwert in EUR
– Anteilklasse A (EUR) WKN: 847 505/​ISIN: DE0008475054 42,59 42,66 49,02 48,48
– Anteilklasse P (EUR) WKN: A14 N9T/​ISIN: DE000A14N9T9 950,79 948,06 1.088,55 1.077,62
– Anteilklasse R (EUR)2) WKN: A2A MPS/​ISIN: DE000A2AMPS9 95,98 109,34 108,30
1) Darstellungsweise nicht in Mio. EUR, aufgrund des geringen Fondsvermögens.
2) Tag der Auflösung : 20.02.2023.

AGIF – Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate (Master-Fonds)

31.12.2023 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2020
Fondsvermögen in Mio. EUR
– Anteilklasse F (EUR) WKN: A12EP0/​ISIN: LU1136108328 384,2 468,5 519,0 451,7
Anteilwert in EUR
– Anteilklasse F (EUR) WKN: A12EP0/​ISIN: LU1136108328 911,07 908,26 1.048,22 1.034,70

Allianz Internationaler Rentenfonds

Vermögensübersicht zum 31.12.2023

Gliederung nach Anlagenart – Land Kurswert in EUR % des Fondsvermögens *)
I. Vermögensgegenstände
1. Investmentanteile 384.214.802,30 99,27
Luxemburg 384.214.802,30 99,27
2. Bankguthaben, Geldmarktpapiere, Geldmarkt- und geldmarktnahe Fonds 3.113.908,24 0,80
3. Sonstige Vermögensgegenstände 117.426,88 0,03
II. Verbindlichkeiten -365.467,85 -0,10
III. Fondsvermögen 387.080.669,57 100,00

Gliederung nach Anlagenart – Währung

Gliederung nach Anlagenart – Währung Kurswert in EUR % des Fondsvermögens *)
I. Vermögensgegenstände
1. Investmentanteile 384.214.802,30 99,27
EUR 384.214.802,30 99,27
2. Bankguthaben, Geldmarktpapiere, Geldmarkt- und geldmarktnahe Fonds 3.113.908,24 0,80
3. Sonstige Vermögensgegenstände 117.426,88 0,03
II. Verbindlichkeiten -365.467,85 -0,10
III. Fondsvermögen 387.080.669,57 100,00
*) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

AGIF – Allianz Advanced Fixed Income Global

Aggregate

(Masterfonds)

Vermögensübersicht zum 31.12.2023

Gliederung nach Anlagenart – Land

Gliederung nach Anlagenart – Land Kurswert in EUR % des Fondsvermögens *)
Obligationen 397.848.666,32 97,51
Australien 21.715.994,80 5,32
Belgien 4.012.017,83 0,98
Chile 3.359.654,22 0,82
Dänemark 2.811.608,13 0,69
Deutschland 15.340.582,88 3,76
Frankreich 28.325.518,92 6,94
Großbritanien 23.942.126,56 5,87
Indonesien 6.634.414,58 1,63
Italien 15.881.980,25 3,89
Japan 38.655.983,79 9,47
Kaimaninseln 2.220.787,74 0,54
Kanada 11.204.499,13 2,75
Marokko 2.617.023,40 0,64
Mexiko 4.080.113,77 1,00
Niederlande 13.719.126,33 3,36
Neuseeland 8.666.139,27 2,12
Norwegen 4.117.427,52 1,01
Österreich 4.045.210,89 0,99
Panama 2.836.239,57 0,70
Paraguay 2.917.871,26 0,72
Rumänien 2.460.062,76 0,60
Südafrika 3.183.882,93 0,78
Schweden 3.850.994,88 0,94
Schweiz 3.849.445,00 0,94
Spanien 16.454.090,29 4,03
Südkorea 5.860.893,31 1,44
Supranational 12.665.536,82 3,10
USA 110.078.366,29 26,98
Andere Länder 22.341.073,2 5,50
Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden 749.525,61 0,18
USA 749.525,61 0,18
Einlagen bei Kreditinstituten 4.645.101,54 1,14
Täglich fällige Gelder 4.645.101,54 1,14
Derivate 240.814,28 0,06
Barreserve und Sonstiges 4.539.129,53 1,11
Fondsvermögen 408.023.237,28 100,00

Gliederung nach Anlagenart – Währung

Gliederung nach Anlagenart – Währung Kurswert in EUR % des Fondsvermögens *)
Obligationen 397.848.666,32 97,51
AUD 9.175.558,26 2,25
CAD 6.586.666,66 1,61
CHF 3.769.530,72 0,92
CZK 1.732.913,62 0,43
DKK 514.488,06 0,13
EUR 116.961.939,3 28,63
GBP 19.262.350,43 4,73
IDR 5.640.418,06 1,38
JPY 43.934.266,9 10,74
KRW 5.504.805,59 1,35
MXN 3.846.152,43 0,94
NOK 2.663.555,62 0,65
NZD 7.641.561,66 1,87
PLN 2.065.834,83 0,5
SEK 1.638.556,74 0,41
USD 166.910.067,5 40,97
Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden 749.525,61 0,18
USA 749.525,61 0,18
Einlagen bei Kreditinstituten 4.645.101,54 1,14
Täglich fällige Gelder 4.645.101,54 1,14
Derivate 240.814,28 0,06
Barreserve und Sonstiges 4.539.129,53 1,11
Fondsvermögen 408.023.237,28 100,00
*) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Allianz Internationaler Rentenfonds

Vermögensaufstellung zum 31.12.2023

ISIN Gattungsbezeichnung Markt Stück bzw. Anteile bzw. Bestand 31.12.2023 Käufe/​ Zugänge
Währung im Berichtszeitraum
Wertpapier-Investmentanteile
KVG – eigene Wertpapier-Investmentanteile
Luxemburg
LU1136108328 AGIF-All.Adv.Fxd Inc.Gl.Aggr. Inhaber Anteile F ANT 421.718,202 85.929,131
Summe Wertpapiervermögen
Bankguthaben, Geldmarktpapiere, Geldmarkt- und geldmarktnahe Fonds
Bankguthaben
EUR-Guthaben bei der Verwahrstelle
State Street Bank International GmbH EUR 3.113.908,24
Summe Bankguthaben
Summe der Bankguthaben, Geldmarktpapiere, Geldmarkt- und geldmarktnahe Fonds 30)
Sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Anteilscheingeschäften EUR 117.426,88
Summe Sonstige Vermögensgegenstände
Sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften Kostenabgrenzung EUR EUR -102.634,42 -262.833,43
Summe Sonstige Verbindlichkeiten
Fondsvermögen
Summe der umlaufenden Anteile aller Anteilklassen
ISIN Verkäufe/​ Abgänge Kurs Kurswert in EUR % des Fondsver-
im Berichtszeitraum mögens
Wertpapier-Investmentanteile 384.214.802,30 99,27
KVG – eigene Wertpapier-Investmentanteile 384.214.802,30 99,27
Luxemburg 384.214.802,30 99,27
LU1136108328 180.087,161 EUR 911,070 384.214.802,30 99,27
Summe Wertpapiervermögen EUR 384.214.802,30 99,27
Bankguthaben, Geldmarktpapiere, Geldmarkt- und geldmarktnahe Fonds
Bankguthaben
EUR-Guthaben bei der Verwahrstelle
% 100,000 3.113.908,24 0,80
Summe Bankguthaben EUR 3.113.908,24 0,80
Summe der Bankguthaben, Geldmarktpapiere, Geldmarkt- und geldmarktnahe Fonds 30) EUR 3.113.908,24 0,80
Sonstige Vermögensgegenstände
117.426,88 0,03
Summe Sonstige Vermögensgegenstände EUR 117.426,88 0,03
Sonstige Verbindlichkeiten
-102.634,42 -262.833,43 -0,03 -0,07
Summe Sonstige Verbindlichkeiten EUR -365.467,85 -0,10
Fondsvermögen EUR 387.080.669,57 100,00
STK 8.839.245
30) Im Bankguthaben können Cash Initial Margin enthalten sein.

AGIF – Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate (Master-Fonds) Die zehn größten Positionen

Gattungsbezeichnung Stück bzw. Währung (in 1.000) Käufe/​ Zugänge Verkäufe/​ Abgänge Bestand 31.12.2023 Kurs
bzw. Kontrakte im Berichtszeitraum
Renten
United States Government USD Bonds 19/​24 USD 7.000,0 7.000,0 % 99,016
United States Government USD Bonds 15/​45 USD 9.000,0 % 75,936
United States Government USD Bonds 21/​26 USD 7.000,0 % 92,351
United States Government USD Bonds 21/​28 USD 5.500,0 % 89,359
United States Government USD Bonds 20/​27 USD 5.000,0 % 89,242
United States Government USD Bonds 19/​24 USD 4.200,0 % 97,469
United States Government USD Bonds 20/​25 USD 4.000,0 % 95,055
United States Government USD Bonds 16/​46 USD 3.000,0 5.000,0 % 75,061
United States Government USD Bonds 99/​29 USD 3.400,0 % 106,040
United Kingdom Government GBP Bonds 12/​44 GBP 3.200,0 % 87,465
Gattungsbezeichnung Kurswert in EUR %-Anteil am Fonds-
vermögen
Renten
United States Government USD Bonds 19/​24 6.273.058,60 1,54
United States Government USD Bonds 15/​45 6.185.397,75 1,52
United States Government USD Bonds 21/​26 5.850.838,16 1,43
United States Government USD Bonds 21/​28 4.448.145,14 1,09
United States Government USD Bonds 20/​27 4.038.465,12 0,99
United States Government USD Bonds 19/​24 3.705.034,80 0,91
United States Government USD Bonds 20/​25 3.441.204,11 0,84
United States Government USD Bonds 16/​46 3.396.739,37 0,83
United States Government USD Bonds 99/​29 3.263.063,51 0,80
United Kingdom Government GBP Bonds 12/​44 3.218.621,32 0,79

Allianz Internationaler Rentenfonds A (EUR)

ISIN DE0008475054
Fondsvermögen 375.944.702,08
Umlaufende Anteile 8.827.532,979
Anteilwert 42,59

Allianz Internationaler Rentenfonds P (EUR)

ISIN DE000A14N9T9
Fondsvermögen 11.135.967,49
Umlaufende Anteile 11.712,275
Anteilwert 950,79

Allianz Internationaler Rentenfonds R (EUR)

ISIN DE000A2AMPS9
Fondsvermögen 0,00
Umlaufende Anteile 0,00
Anteilwert 0,00

Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate F (EUR)

ISIN LU1136108328
Fondsvermögen 384.215.027,25
Umlaufende Anteile 421.718,00
Anteilwert 911,07

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/​Marktsätze bewertet:

Alle Vermögenswerte: Kurse bzw. Marktsätze per 29.12.2023 oder letztbekannte

Kapitalmaßnahmen

Alle Umsätze, die aus Kapitalmaßnahmen hervorgehen (technische Umsätze), werden als Zu- oder Abgang ausgewiesen.

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen: – Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

Ertrags- und Aufwandsrechnung

Anteilklasse: Allianz Internationaler Rentenfonds A (EUR)

für den Zeitraum vom 01.01.2023 – 31.12.2023

(einschließlich Ertragsausgleich)

EUR EUR
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller (vor Körperschaftsteuer) 0,00
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 0,00
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 0,00
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 0,00
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 18.943,10
a) Negative Einlagezinsen -0,03
b) Positive Einlagezinsen 18.943,13
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00
7. Erträge aus Investmentanteilen 7.782.264,14
8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 0,00
9a. Abzug inländischer Körperschaftsteuer 0,00
9b. Abzug ausländischer Quellensteuer 0,00
10. Sonstige Erträge 440.957,19
Summe der Erträge 8.242.164,43
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -2.701,67
2. Verwaltungsvergütung -3.322.147,52
a) Pauschalvergütung1) -3.322.147,52
3. Verwahrstellenvergütung 0,00
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten 0,00
5. Sonstige Aufwendungen -394,95
Summe der Aufwendungen -3.325.244,14
III. Ordentlicher Nettoertrag 4.916.920,29
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 0,00
2. Realisierte Verluste -20.018.220,67
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -20.018.220,67
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -15.101.300,38
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 0,00
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 22.478.981,13
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 22.478.981,13
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 7.377.680,75
1) Gemäß den Vertragsbedingungen ist für das Sondervermögen eine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft abzuführende Pauschalvergütung („All-In-Fee“) in der Höhe von 1,04 % p.a. (im Geschäftsjahr 1,04 % p.a.) vereinbart. Hieraus bestritt die Kapitalverwaltungsgesellschaft die Kosten für das Portfoliomanagement sowie unter anderem die Aufwendungen für die Verwahrstelle (im Geschäftsjahr 0,008 % p.a.) und für Sonstige Dritte (z.B. Druck- und Veröffentlichungskosten, Abschlussprüfung, etc.).

Anteilklasse: Allianz Internationaler Rentenfonds P (EUR) für den Zeitraum vom 01.01.2023 – 31.12.2023

(einschließlich Ertragsausgleich)

EUR EUR
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller (vor Körperschaftsteuer) 0,00
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 0,00
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 0,00
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 0,00
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 560,09
a) Positive Einlagezinsen 560,09
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00
7. Erträge aus Investmentanteilen 230.477,15
8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 0,00
9a. Abzug inländischer Körperschaftsteuer 0,00
9b. Abzug ausländischer Quellensteuer 0,00
10. Sonstige Erträge 13.003,25
Summe der Erträge 244.040,49
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -79,75
2. Verwaltungsvergütung -48.114,20
a) Pauschalvergütung1) -48.114,20
3. Verwahrstellenvergütung 0,00
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten 0,00
5. Sonstige Aufwendungen -11,77
Summe der Aufwendungen -48.205,72
III. Ordentlicher Nettoertrag 195.834,77
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 0,00
2. Realisierte Verluste -591.175,21
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -591.175,21
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -395.340,44
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 0,00
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 577.811,29
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 577.811,29
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 182.470,85
1) Gemäß den Vertragsbedingungen ist für das Sondervermögen eine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft abzuführende Pauschalvergütung („All-In-Fee“) in der Höhe von 0,65 % p.a. (im Geschäftsjahr 0,58 % p.a.) vereinbart. Hieraus bestritt die Kapitalverwaltungsgesellschaft die Kosten für das Portfoliomanagement sowie unter anderem die Aufwendungen für die Verwahrstelle (im Geschäftsjahr 0,008 % p.a.) und für Sonstige Dritte (z.B. Druck- und Veröffentlichungskosten, Abschlussprüfung, etc.).

Anteilklasse: Allianz Internationaler Rentenfonds R (EUR)

für den Zeitraum vom 01.01.2023 – 20.02.2023

(einschließlich Ertragsausgleich)

EUR EUR
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller (vor Körperschaftsteuer) 0,00
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 0,00
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 0,00
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 0,00
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 0,00
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00
7. Erträge aus Investmentanteilen 0,00
8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 0,00
9a. Abzug inländischer Körperschaftsteuer 0,00
9b. Abzug ausländischer Quellensteuer 0,00
10. Sonstige Erträge 0,00
Summe der Erträge 0,00
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 0,00
2. Verwaltungsvergütung 0,00
a) Pauschalvergütung1) 0,00
3. Verwahrstellenvergütung 0,00
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten 0,00
5. Sonstige Aufwendungen 0,00
Summe der Aufwendungen 0,00
III. Ordentlicher Nettoertrag 0,00
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 0,00
2. Realisierte Verluste 0,00
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 0,00
V. Realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres 0,00
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 0,00
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 0,97
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres 0,97
VII. Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres 0,97
1) Gemäß den Vertragsbedingungen ist für das Sondervermögen eine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft abzuführende Pauschalvergütung („All-In-Fee“) in der Höhe von 1,04 % p.a. (im Geschäftsjahr 0,62 % p.a.) vereinbart. Hieraus bestritt die Kapitalverwaltungsgesellschaft die Kosten für das Portfoliomanagement sowie unter anderem die Aufwendungen für die Verwahrstelle (im Geschäftsjahr 0,008 % p.a.) und für Sonstige Dritte (z.B. Druck- und Veröffentlichungskosten, Abschlussprüfung, etc.).

Entwicklung des Sondervermögens 2023

Anteilklasse: Allianz Internationaler Rentenfonds A (EUR)

EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des 453.041.262,06
Geschäftsjahres
1. Ausschüttung bzw. Steuerabschlag für das Vorjahr -7.084.883,84
2. Zwischenausschüttung(en) 0,00
3. Mittelzufluss (netto) -77.049.777,35
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 73.835.903,55
davon aus Anteilschein-Verkäufen 73.835.903,55
davon aus Verschmelzung 0,00
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -150.885.680,90
4. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich -339.579,54
5. Ergebnis des Geschäftsjahres 7.377.680,75
davon Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 0,00
davon Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 22.478.981,13
II. Wert des Sondervermögens am Ende des 375.944.702,08
Geschäftsjahres

Anteilklasse: Allianz Internationaler Rentenfonds P (EUR)

EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 18.939.985,03
1. Ausschüttung bzw. Steuerabschlag für das Vorjahr -189.457,34
2. Zwischenausschüttung(en) 0,00
3. Mittelzufluss (netto) -7.950.771,09
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 7.863.921,19
davon aus Anteilschein-Verkäufen 7.863.921,19
davon aus Verschmelzung 0,00
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -15.814.692,28
4. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 153.740,04
5. Ergebnis des Geschäftsjahres 182.470,85
davon Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 0,00
davon Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 577.811,29
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 11.135.967,49

Anteilklasse: Allianz Internationaler Rentenfonds R (EUR)

EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Rumpfgeschäftsjahres 23,61
1. Ausschüttung bzw. Steuerabschlag für das Vorjahr 0,00
2. Zwischenausschüttung(en) 0,00
3. Mittelzufluss (netto) -24,18
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 0,00
davon aus Anteilschein-Verkäufen 0,00
davon aus Verschmelzung 0,00
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -24,18
4. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich -0,40
5. Ergebnis des Geschäftsjahres 0,97
davon Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 0,00
davon Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste -0,97
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Rumpfgeschäftsjahres 0,00

Verwendung der Erträge des Sondervermögens

Anteilklasse: Allianz Internationaler Rentenfonds A (EUR)

Berechnung der Ausschüttung insgesamt EUR je Anteil EUR*)
I. Für die Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr 13.564.281,29 1,54
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -15.101.300,38 -1,71
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 1) 7.566.224,11 0,86
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung 0,00 0,00
III. Gesamtausschüttung 6.029.205,02 0,68
1. Zwischenausschüttung 0,00 0,00
2. Endausschüttung 6.029.205,02 0,68

Umlaufende Anteile per 31.12.2023: Stück 8.827.533

*) Rundungsbedingte Differenzen bei den je Anteil-Werten sind möglich.
1) Die Zuführung ist zur Bedienung der Ausschüttung erforderlich bzw. resultiert aus der Berücksichtigung realisierter Verluste.

Anteilklasse: Allianz Internationaler Rentenfonds P (EUR)

Berechnung der Ausschüttung insgesamt EUR je Anteil EUR*)
I. Für die Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr 498.883,36 42,59
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -395.340,44 -33,75
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 1) 92.291,82 7,88
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung 0,00 0,00
III. Gesamtausschüttung 195.834,74 16,72
1. Zwischenausschüttung 0,00 0,00
2. Endausschüttung 195.834,74 16,72

Umlaufende Anteile per 31.12.2023: Stück 11.712

*) Rundungsbedingte Differenzen bei den je Anteil-Werten sind möglich.
1) Die Zuführung ist zur Bedienung der Ausschüttung erforderlich bzw. resultiert aus der Berücksichtigung realisierter Verluste.

Anteilklasse: Allianz Internationaler Rentenfonds R (EUR)

Berechnung der Ausschüttung insgesamt EUR je Anteil EUR*)
I. Für die Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr 0,00 0,00
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 0,00 0,00
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,00
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung 0,00 0,00
III. Gesamtausschüttung 0,00 0,00
1. Zwischenausschüttung 0,00 0,00
2. Endausschüttung 0,00 0,00

Umlaufende Anteile per 20.02.2023: Stück 0,00

*) Rundungsbedingte Differenzen bei den je Anteil-Werten sind möglich.

Anhang

Anteilklassen

Für das Sondervermögen können Anteilklassen im Sinne von § 16 Abs. 2 der „Allgemeinen Anlagebedingungen“ gebildet werden, die sich hinsichtlich der Ertragsverwendung, des Ausgabeaufschlags, des Rücknahmeabschlags, der Währung des Anteilwertes einschließlich des Einsatzes von Währungssicherungsgeschäften, der Pauschalvergütung, der Mindestanlagesumme oder einer Kombination dieser Merkmale unterscheiden können. Die Bildung von Anteilklassen ist jederzeit zulässig und liegt im Ermessen der Gesellschaft.

Im Berichtszeitraum war(en) die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführte(n) Anteilklasse(n) aufgelegt.

Allianz Internationaler Rentenfonds (Feeder-Fonds)

Anteilklasse Wäh rung Pauschalvergütung in % p.a. Ausgabeaufschlag in % Rücknahmeabschlag in %
maximal aktuell maximal aktuell
A EUR1) 1,04 1,042) 3,00 3,00
P EUR1) 0,65 0,582)
Anteilklasse Mindestanlage summe Ertragsverwendung
A ausschüttend
P 3.000.000 EUR ausschüttend
1) Es handelt sich um eine wechselkursgesicherte Anteilklasse.
2) Inklusive indirekter Kosten der Masterfondsanteilklasse von 0,15% p.a.

AGIF – Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate (Master-Fonds)

Anteilklasse Wäh rung Pauschalvergütung in % p.a. Ausgabeaufschlag in % Rücknahmeabschlag in %
maximal aktuell maximal aktuell
F EUR 0,40 0,14
Anteilklasse Mindestanlage summe Ertragsverwendung
F ausschüttend

Angaben gemäß § 7 Nr. 9 KARBV und § 37 Abs. 1 und 2 DerivateV

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko (gemäß § 37 DerivateV)

Das Exposure, das durch Derivate erzielt wird
Die Vertragspartner der derivativen Geschäfte
Gesamtbetrag der i.Z.m. Derivaten von Dritten gewährten Sicherheiten:
davon:
Bankguthaben
Schuldverschreibungen
Aktien

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial (gemäß §§ 10 und 11 DerivateV) wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt.

Die Überwachung des Sondervermögens erfolgt nach § 7 Abs. 1 DerivateV auf Basis des relativen VaR-Ansatzes. Der potenzielle Risikobetrag für das Marktrisiko wird relativ zu einem derivatefreien Vergleichsvermögen limitiert.

Angaben nach dem qualifizierten Ansatz:

kleinster potenzieller Risikobetrag 2,70 %
größter potenzieller Risikobetrag 3,61 %
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 3,17 %
Risikomodell, das gemäß § 10 DerivateV verwendet wurde:
Delta-Normal-Methode
Parameter, die gemäß § 11 DerivateV verwendet wurden:
angenommene Haltedauer: 10 Tage einseitiges Prognoseintervall mit einer Wahrscheinlichkeit von 99 % effektiver historischer Beobachtungszeitraum von 250 Tagen
Genutzte Hebelwirkung aus der Verwendung von Derivaten im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 99,16 %
Die erwartete Hebelwirkung der Derivate wird als erwartete Summe der Nominalwerte der Derivate ohne Berücksichtigung von Aufrechnungseffekten berechnet. Die tatsächliche Summe der Nominalwerte der Derivate kann die erwartete Summe der Nominalwerte der Derivate zeitweise übersteigen oder sich in der Zukunft ändern.
Derivate können von der Gesellschaft mit unterschiedlichen Zielsetzungen eingesetzt werden, einschließlich Absicherung oder spekulative Ziele. Die Berechnung der Summe der Nominalwerte der Derivate unterscheidet nicht zwischen den unterschiedlichen Zielsetzungen des Derivateeinsatzes. Aus diesem Grund liefert die erwartete Summe der Nominalwerte der Derivate keine Indikation über den Risikogehalt des Sondervermögens.
Zusammensetzung des Vergleichsvermögens BLOOMBERG GLOBAL AGGREGATE EUR UNHEDGED RETURN IN EUR
Das Exposure, das durch Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäfte erzielt wird
Die Vertragspartner der Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäfte
Gesamtbetrag der i.Z.m. Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften von Dritten gewährten Sicherheiten:
davon:
Bankguthaben
Schuldverschreibungen
Aktien
Die Erträge, die sich aus den Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften für den gesamten Berichtszeitraum ergeben, einschließlich der angefallenen direk-
ten und indirekten Kosten und Gebühren
Allianz Internationaler Rentenfonds -A-
Allianz Internationaler Rentenfonds -P-
Allianz Internationaler Rentenfonds -R-
Emittenten oder Garanten, deren Sicherheiten mehr als 20% des Wertes des Fonds ausgemacht haben:

Sonstige Angaben

Anteilwert
Allianz Internationaler Rentenfonds -A- 42,59 EUR
Allianz Internationaler Rentenfonds -P- 950,79 EUR
Umlaufende Anteile
Allianz Internationaler Rentenfonds -A- 8.827.532,979 STK
Allianz Internationaler Rentenfonds -P- 11.712,275 STK

Angaben zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände

Die Bewertung erfolgt durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG).

Aktien, Bezugsrechte, Börsennotierte Fonds (ETFs), Genussscheine, Rentenpapiere und börsengehandelte Derivate werden, sofern vorhanden, grundsätzlich mit handelbaren Börsenkursen bewertet.

Rentenpapiere, für die keine handelbaren Börsenkurse vorliegen, werden mit validierten Kursstellungen von Brokern oder unter Einbeziehung der relevanten Marktinformationen im Rahmen von regelmäßig überprüften Modellen bewertet.

Genussscheine, für die keine handelbaren Börsenkurse vorliegen, werden mit dem Mittelwert von Bid- und Ask-Kurs bewertet.

Nicht börsengehandelte Derivate und Bezugsrechte werden unter Einbeziehung der relevanten Marktinformationen im Rahmen von regelmäßig überprüften Modellen bewertet.

Investmentfondsanteile werden mit dem von der Investmentgesellschaft veröffentlichten Rücknahmepreis bewertet.

Bankguthaben und Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, Festgelder zum Verkehrswert und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet.

Nicht notierte Aktien und Beteiligungen werden zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist.

Die in diesem Jahresbericht ausgewiesenen Anlagen werden i.H.v. 99,27% des Fondsvermögens mit handelbaren Börsenkursen oder Marktpreisen und 0,00% zu abgeleiteten Verkehrswerten bzw. validierten Kursstellungen von Brokern bewertet. Die verbleibenden 0,73% des Fondsvermögens bestehen aus Sonstigen Vermögensgegenständen, Sonstigen Verbindlichkeiten sowie Barvermögen.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Gesamtkostenquote (TER) (synthetisch)*
Allianz Internationaler Rentenfonds -A- 1,05 %
Allianz Internationaler Rentenfonds -P- 0,59 %
Allianz Internationaler Rentenfonds -R- 0,15 %

Die Total Expense Ratio (TER) gibt an, wie stark das Fondsvermögen mit Kosten belastet wird. Berücksichtigt wird die Pauschalvergütung sowie gegebenenfalls darüber hinaus anfallende Kosten mit Ausnahme der im Fonds angefallenen Transaktionskosten, Zinsen aus Kreditaufnahme und etwaiger erfolgsabhängiger Vergütungen. Der Aufwandsausgleich für die angefallenen Kosten wird nicht berücksichtigt. Da der Fonds mehr als 10 % seiner Vermögenswerte in andere Investmentfonds („Zielfonds“) anlegen kann, fallen im Zusammenhang mit den Zielfonds weitere Kosten an, die bei der Ermittlung der TER anteilig berücksichtigt werden. Die Summe der im angegebenen Zeitraum berücksichtigten Kosten wird zum durchschnittlichen Fondsvermögen ins Verhältnis gesetzt. Der sich daraus ergebende Prozentsatz ist die TER. Die Berechnungsweise entspricht der gemäß der CESR Guideline 10-674 in Verbindung mit der EU-Verordnung 583/​2010 empfohlenen Methode.

Angaben zur erfolgsabhängigen Vergütung

Eine erfolgsabhängige Vergütung wird auf der Grundlage der im Prospekt definierten Modalitäten von der Verwaltungsgesellschaft erhoben. Die Abrechnungsperiode für eine erfolgsabhängige Vergütung kann von dem Geschäftsjahr des Fonds abweichen. Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die jeweilige relevante Abrechnungsperiode nur dann eine erfolgsabhängige Vergütung, wenn der aus positiver Benchmark-Abweichung errechnete Betrag den negativen Vortrag aus der vorangegangenen Abrechnungsperiode am Ende der Abrechnungsperiode übersteigt. In diesem Fall besteht der Vergütungsanspruch der Verwaltungsgesellschaft aus der Differenz beider Beträge. Im Laufe des Geschäftsjahres wird der Stand der performanceabhängigen Verwaltungsvergütung für die aktuelle Abrechnungsperiode regelmäßig – auch zum Geschäftsjahresende – ermittelt und als Verbindlichkeit im Fonds abgegrenzt.

Der Betrag der berechneten erfolgsabhängigen Vergütung des Geschäftsjahres setzt sich somit aus zwei Zeiträumen zusammen:

1. Differenz aus dem Stand zum Geschäftsjahresende des Vorjahres und dem Ende der Abrechnungsperiode.

2. Stand der aktuellen Abrechnungsperiode zum Geschäftsjahresende.

Demzufolge kann, wie in diesem Geschäftsjahr, der Ausweis der berechneten erfolgsabhängigen Vergütung negativ sein. Zum Ende des letzten Geschäftsjahres wurden Verbindlichkeiten im Fonds abgegrenzt, die zum Ende dieses Geschäftsjahres ganz (per Ende der Abrechnungsperiode wurde keine erfolgsabhängige Vergütung gezahlt) bzw. teilweise (per Ende der Abrechnungsperiode wurde eine erfolgsabhängige Vergütung gezahlt) aufgelöst wurden.

Die hier ausgewiesene erfolgsabhängige Vergütung kann aufgrund des Ertragsausgleichs von den in der Ertrags- und Aufwandsrechnung ausgewiesenen Beträgen abweichen.

Der tatsächliche Betrag der berechneten erfolgsabhängigen Vergütung
Allianz Internationaler Rentenfonds -A- 0,00
Allianz Internationaler Rentenfonds -P- 0,00
Allianz Internationaler Rentenfonds -R- 0,00
Erfolgsabhängige Vergütung in % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes
Allianz Internationaler Rentenfonds -A-
Allianz Internationaler Rentenfonds -P-
Allianz Internationaler Rentenfonds -R-

An die Verwaltungsgesellschaft oder Dritte gezahlte Pauschalvergütungen

Allianz Internationaler Rentenfonds -A- 3.322.147,52 EUR
Allianz Internationaler Rentenfonds -P- 48.114,20 EUR
Allianz Internationaler Rentenfonds -R-
Der Gesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem jeweiligen Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte zu leistenden Vergütungen und Aufwendungserstattungen zu.
Allianz Internationaler Rentenfonds -A-
Die Gesellschaft hat im Berichtszeitraum mehr als 10% der vereinnahmten Pauschalvergütung des Sondervermögens an Vermittler von Anteilen des Sondervermögens auf den Bestand von vermittelten Anteilen gezahlt.
Allianz Internationaler Rentenfonds -P-
Die Gesellschaft hat im Berichtszeitraum mehr als 10% der vereinnahmten Pauschalvergütung des Sondervermögens an Vermittler von Anteilen des Sondervermögens auf den Bestand von vermittelten Anteilen gezahlt.
Allianz Internationaler Rentenfonds -R-
Die Gesellschaft hat im Berichtszeitraum mehr als 10% der vereinnahmten Pauschalvergütung des Sondervermögens an Vermittler von Anteilen des Sondervermögens auf den Bestand von vermittelten Anteilen gezahlt.
Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge, die dem Sondervermögen für den Erwerb und die Rücknahme von Investmentanteilen berechnet wurden
Verwaltungsvergütungssatz für im Sondervermögen gehaltene Investmentanteile
AGIF-All.Adv.Fxd Inc.Gl.Aggr. Inhaber Anteile F 0,05 % p.a.
*) Durch Kalkulation mit dem durchschnittlichen NAV können geringfügige Rundungsdifferenzen zur Pauschalvergütung entstanden sein.

Wesentliche sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen

Sonstige Erträge
Allianz Internationaler Rentenfonds -A- EUR Nicht abgerufene Gewinnanteile aus effektiven Stücken EUR 440.650,57
Allianz Internationaler Rentenfonds -P- EUR Sonstige Aufwendungen Nicht abgerufene Gewinnanteile aus effektiven Stücken EUR 12.994,15
Allianz Internationaler Rentenfonds -A- EUR Advisor Vergütung EUR -394,95
Allianz Internationaler Rentenfonds -P- EUR Advisor Vergütung EUR -11,77
Transaktionskosten im Geschäftsjahr (inkl. Transaktionskosten im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften (nicht in der E+A-Rechnung enthalten)) gesamt
Allianz Internationaler Rentenfonds -A-
Allianz Internationaler Rentenfonds -P-

Weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben

Erläuterung der Nettoveränderung

Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Berichtszeitraum die in den Anteilspreis einfließenden Wertansätze der Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nicht realisierten Gewinne einfließt, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfließt und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Berichtszeitraumes mit den Summenpositionen zum Anfang des Berichtszeitraumes die Nettoveränderungen ermittelt werden.

Auf Grund der Buchungssystematik bei Fonds mit Anteilklassen, wonach täglich die Veränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste zum Vortag auf Gesamtfondsebene berechnet und entsprechend dem Verhältnis der Anteilklassen zueinander verteilt wird, kann es bei Überwiegen der täglich negativen Veränderungen über die täglich positiven Veränderungen über den Berichtszeitraum innerhalb der Anteilklasse zum Ausweis von negativen nicht realisierten Gewinnen bzw. im umgekehrten Fall zu positiven nicht realisierten Verlusten kommen.

Zusätzliche Anhangangaben gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 betreffend Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Der betrachtete Fonds war während des Berichtszeitraums in keinerlei Wertpapierfinanzierungsgeschäfte nach Verordnung (EU) 2015/​2365 investiert, weshalb im Folgenden kein Ausweis zu dieser Art von Geschäften gemacht wird.

Angaben zur Mitarbeitervergütung (alle Werte in EUR) der Allianz Global Investors GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Die folgende Aufstellung zeigt die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr tatsächlich gezahlten Vergütungszahlen für Mitarbeiter der Allianz Global Investors GmbH gegliedert in fixe und variable Bestandteile sowie nach Geschäftsleitern, Risikoträgern, Beschäftigten mit Kontrollfunktionen und Mitarbeitern, die eine Gesamtvergütung erhalten, auf Grund derer sie sich in derselben Einkommensstufe befinden wie Geschäftsleiter und Risikoträger.

AllianzGI GmbH, Vergütung 2023

alle Werte in EUR

tatsächlich gezahlte Vergütung (cash-flow 2023)

Anzahl Mitarbeiter 1.503

davon Risk Taker davon Geschäftsleiter davon andere Risk Taker davon mit Kontrollfunktion davon mit gleichem Einkommen
Fixe Vergütung 170.425.230 5.479.329 1.052.327 2.230.184 383.313 1.813.505
Variable Vergütung 106.522.863 13.791.926 1.192.217 5.567.262 353.388 6.679.060
Gesamtvergütung 276.948.093 19.271.255 2.244.544 7.797.446 736.701 8.492.565

Die Angaben zur Mitarbeitervergütung enthalten keine Vergütungen, die von ausgelagerten Managern an deren Mitarbeiter gezahlt werden.

Festlegung der Vergütung

AllianzGI unterliegt den für die Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung des Vergütungssystems. Für die Entscheidung über die Festlegung der Vergütung der Mitarbeiter ist regelmäßig die Geschäftsführung der Gesellschaft zuständig. Für die Geschäftsführung selbst liegt die Entscheidung über die Festlegung der Vergütung beim Gesellschafter.

Die Gesellschaft hat einen Vergütungsausschuss eingerichtet, der die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben wahrnimmt. Dieser Vergütungsausschuss setzt sich zusammen aus zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft, die jeweils vom Aufsichtsrat gewählt werden, wobei ein Mitglied ein Mitarbeitervertreter sein sollte.

Der Bereich Personal entwickelte in enger Zusammenarbeit mit den Bereichen Risikomanagement und Recht & Compliance sowie externen Beratern und unter Einbindung der Geschäftsführung die Vergütungspolitik der Gesellschaft unter den Anforderungen der OGAW und AIFM-Richtlinie. Diese Vergütungspolitik gilt sowohl für die in Deutschland ansässige Gesellschaft als auch deren Zweigniederlassungen.

Vergütungsstruktur

Die Hauptkomponenten der monetären Vergütung sind das Grundgehalt, das typischerweise den Aufgabenbereich, Verantwortlichkeiten und Erfahrung widerspiegelt, wie sie für eine bestimmte Funktion erforderlich sind, sowie die Gewährung einer jährlichen variablen Vergütung.

Die Summe der unternehmensweit bereitzustellenden variablen Vergütungen ist vom Geschäftserfolg sowie der Risikoposition des Unternehmens abhängig und schwankt daher von Jahr zu Jahr. In diesem Rahmen orientiert sich die Zuweisung konkreter Beträge zu einzelnen Mitarbeitern an der Leistung des Mitarbeiters bzw. seiner Abteilung während der jeweiligen Betrachtungsperiode.

Die variable Vergütung umfasst eine jährliche Bonuszahlung in bar nach Abschluss des Geschäftsjahres. Für Beschäftige deren variable Vergütung einen bestimmten Wert überschreitet, wird ein signifikanter Anteil der jährlichen variablen Vergütung um drei Jahre aufgeschoben.

Die aufgeschobenen Anteile steigen entsprechend der Höhe der variablen Vergütung. Die Hälfte des aufgeschobenen Betrags ist an die Leistung des Unternehmens gebunden, die andere Hälfte wird in von AllianzGI verwaltete Fonds investiert. Die letztendlich zur Auszahlung kommenden Beträge sind vom Geschäftserfolg des Unternehmens oder der Wertentwicklung von Anteilen an bestimmten Investmentfonds während einer mehrjährigen Periode abhängig.

Des Weiteren können die aufgeschobenen Vergütungselemente gemäß der Planbedingungen verfallen.

Leistungsbewertung

Die Höhe der Zahlung an die Mitarbeiter ist an qualitative und quantitative Leistungsindikatoren geknüpft.

Für Investment Manager, deren Entscheidungen große Auswirkungen auf den Erfolg der Investmentziele unserer Kunden haben, orientieren sich quantitative Indikatoren an einer nachhaltigen Anlage-Performance. Insbesondere bei Portfolio Managern orientiert sich das quantitative Element an der Benchmark des Kundenportfolios oder an der vom Kunden vorgegebenen Renditeerwartung – gemessen über einen Zeitraum von einem Jahr sowie von drei Jahren.

Zu den Zielen von Mitarbeitern im direkten Kundenkontakt gehört auch die unabhängig gemessene Kundenzufriedenheit.

Die Vergütung der Mitarbeiter in Kontrollfunktionen ist nicht unmittelbar an den Geschäftserfolg einzelner von der Kontrollfunktion überwachten Bereiche gekoppelt.

Risikoträger

Als Risikoträger wurden folgende Mitarbeitergruppen qualifiziert: Mitarbeiter der Geschäftsleitung, Risikoträger und Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen (welche anhand aktueller Organisation Diagramme und Stellenprofile identifiziert, sowie anhand einer Einschätzung hinsichtlich des Einflusses auf das Risikoprofils beurteilt wurden) sowie alle Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, aufgrund derer sie sich in derselben Einkommensstufe befinden wie Mitglieder der Geschäftsleistung und Risikoträger, und deren Tätigkeit sich wesentlich auf die Risikoprofile der Gesellschaft und der von dieser verwalteten Investmentvermögen auswirkt.

Risikovermeidung

AllianzGI verfügt über ein umfangreiches Risikoreporting, das sowohl aktuelle und zukünftige Risiken im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit berücksichtigt. Risiken, welche den Risikoappetit der Organisation überschreiten, werden unserem Globalen Vergütungsausschuss vorgelegt, welcher ggf. über die eine Anpassung des Gesamt-Vergütungspools entscheidet.

Auch individuelle variable Vergütung kann im Fall von Verstößen gegen unsere Compliance Richtlinien oder durch Eingehen zu hoher Risiken für das Unternehmen reduziert oder komplett gestrichen werden.

Jährliche Überprüfung und wesentliche Änderungen des Vergütungssystems

Der Vergütungsausschuss hat während der jährlichen Überprüfung des Vergütungssystems, einschließlich der Überprüfung der bestehenden Vergütungsstrukturen sowie der Umsetzung und Einhaltung der regulatorischen Anforderungen, keine Unregelmäßigkeiten festgestellt. Durch diese zentrale und unabhängige Überprüfung wurde zudem festgestellt, dass die Vergütungspolitik gemäß den vom Aufsichtsrat festgelegten Vergütungsvorschriften umgesetzt wurde. Ferner gab es im abgelaufenen Geschäftsjahr keine wesentlichen Änderungen der Vergütungspolitik.

Laufende Kosten

Als laufende Kosten werden die im vorangegangenen Geschäftsjahr von den Teilfonds (bzw. den betreffenden Aktienklassen) verursachten Kosten (ohne Transaktionskosten) bezeichnet. Sie werden als Prozentsatz des durchschnittlichen Teilfondsvolumens (bzw. des durchschnittlichen Volumens der betreffenden Aktienklassen) ausgewiesen („Laufende Kosten“). Berücksichtigt werden neben der Pauschalvergütung sowie der Taxe d’Abonnement alle übrigen Kosten mit Ausnahme der angefallenen Transaktionskosten und etwaiger erfolgsbezogener Vergütungen. Ein Aufwandsausgleich für die angefallenen Kosten wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Legt ein Teilfonds mehr als 20 % seiner Vermögensgegenstände in anderen OGAW oder OGA an, die laufende Kosten veröffentlichen, werden die laufenden Kosten dieser anderen OGAW oder OGA bei der Berechnung der (synthetischen) laufenden Kosten des Teilfonds berücksichtigt. Veröffentlichen diese OGAW oder OGA allerdings keine eigenen laufenden Kosten, können diese bei der Berechnung der laufenden Kosten auch nicht berücksichtigt werden. Legt ein Teilfonds nicht mehr als 20 % seiner Vermögensgegenstände in anderen OGAW oder OGA an, werden Kosten, die eventuell auf Ebene dieser OGAW oder OGA anfallen, nicht berücksichtigt.

Name des Fonds Klasse Laufende Kosten In % 1)
AGIF – Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate F (EUR) 0,15%
1) Für den Zeitraum vom 01.10.2023 bis zum 31.12.2023.

Zusammengefasste Gebühren [§ 173 (4) KAGB]

Neben der Vergütung zur Verwaltung des Feederfonds werden auch für die im Feederfonds gehaltenen Anteile des Masterfonds Vergütungen und Aufwendungen berechnet. Die Verwaltungsgesellschaft des Masterfonds erhebt vom Feederfonds, und damit mittelbar von dessen Anlegern, folgende Gebühren:

– Pauschalvergütung (0,14 % p.a.) der Anteilklasse F (EUR) des Masterfonds,

– Taxe d’abonnement (luxemburgische Steuer auf das Fondsvermögen 0,01 % p.a.),

– Transaktionskosten, Prüfungskosten und sonstige Aufwendungen, die dem Masterfonds belastet werden können.

Weitergehende Information zu den Gebühren finden sich im Abschnitt „Anteilklassen“ auf der Seite 16.

Name des Produkts: Allianz Internationaler Rentenfonds
Unternehmenskennung (LEI-Code): 549300YAHRMZ64WMDV94
Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.
Ökologische und/​oder soziale Merkmale
Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[] Ja [XNein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt:_​_​% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 11,04% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[X] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​_​_​% [ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.
Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt? Der Allianz Internationaler Rentenfonds (der «Feeder-Fonds») ist ein Feeder-Fonds, der in Anteile des Master-Fonds Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate (der «Master-Fonds») investiert. Die Verwaltung des Portfolios des Feeder-Fonds wurde anhand der Verwaltung des Portfolios des MasterFonds bewertet bzw. beschrieben. Der Master-Fonds bewarb Umwelt-, Sozial-, Menschenrechts-,Unternehmensführungs- und Geschäftsverhaltensfaktoren (dieser Bereich gilt nicht für Staatsanleihen, die von einer staatlichen Körperschaft begeben werden) durch die Integration eines Best-in-Class-Ansatzes in den Anlageprozess des Master-Fonds. Dies umfasst die Beurteilung von Unternehmen oder staatlichen Emittenten auf der Grundlage eines SRI-Ratings, das zum Aufbau des Portfolios verwendet wird.

Darüber hinaus wurden nachhaltige Mindestausschlusskriterien seitens des Master-Fonds angewandt.

Es wurde kein Referenzwert (Benchmark) festgelegt, um die vom Master-Fonds beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale zu erreichen, da der Master-Fonds weder eine Nachhaltigkeitsbenchmark verwendet noch verbindliche Elemente im Vergleich zur Benchmark festgelegt hat. Nachhaltigkeitsindikatoren werden teilweise jedoch im Vergleich zur Benchmark ausgewiesen, um die Aussagekraft zu erhöhen.

Mit Nachhaltigkeits-indikatorenwird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.
Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitions-entscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten? Zur Messung der Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale wurden die folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren des Master-Fonds verwendet, die wie folgt abgeschnitten haben:

– Der tatsächliche Prozentsatz des Portfolios des Master-Fonds (das Portfolio umfasst diesbezüglich keine Derivate ohne Rating und Instrumente, die naturgemäß kein Rating aufweisen, z. B. Barmittel und Einlagen), der in Best-in-Class-Emittenten investiert wurde (Emittenten mit einem SRI-Rating von mindestens 1 auf einer Skala von 0 bis 4; wobei 0 das schlechteste Rating und 4 das beste Rating ist) betrug 96,7 %
– Der tatsächliche Prozentsatz der Best-in-class-Emittenten der Benchmark betrug 75,87 %
– Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts – PAI) von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren wurden durch die Einhaltung der folgenden Ausschlusskriterien für Direktinvestitionen berücksichtigt:
– Wertpapiere von Unternehmen, die aufgrund von problematischen Praktiken in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsrechte, Umwelt und Korruption in schwerwiegender Weise gegen Prinzipien und Leitlinien wie die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte verstoßen,
– Wertpapiere von Unternehmen, die an umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische Waffen, biologische Waffen, abgereichertes Uran, weißer Phosphor und Atomwaffen) beteiligt sind,
– Wertpapiere von Unternehmen, die mehr als 10 % ihrer Umsätze aus Waffen, militärischer Ausrüstung und Dienstleistungen erzielen,
– Wertpapiere von Unternehmen, die mehr als 10 % ihrer Umsätze aus dem Abbau thermischer Kohle erzielen,
– Wertpapiere von Versorgungsunternehmen, die mehr als 20 % ihrer Umsätze aus Kohle erzielen,
– Wertpapiere von Unternehmen, die an der Tabakproduktion beteiligt sind, und Wertpapiere von Unternehmen, die am Vertrieb von Tabak beteiligt sind, im Umfang von mehr als 5 % ihrer Umsätze.
Direktinvestitionen in staatliche Emittenten, die einen unzureichenden Freedom House Index aufweisen, wurden ausgeschlossen. Die Ausschlusskriterien basierten auf Informationen eines externen Datenanbieters und wurden in den ex-ante und ex-post Anlagegrenzprüfungssystemen kodiert. Die Daten wurden mindestens halbjährlich aktualisiert.

… und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?

Indikator 12.2023 12.2022
Der tatsächliche Prozentsatz der KPI-Abdeckung des Portfolios des Fonds (das Portfolio umfasst diesbezüglich keine Derivate und Instrumente, die naturgemäß kein Rating aufweisen (z. B. Barmittel und Einlagen) betrugt 96,7 % 91,34 %
Die tatsächliche gewichtete durchschnittliche Treibhausgasintensität des Portfolios im Vergleich zur gewichteten durchschnittlichen Treibhausgasintensität der Benchmark betrug 75,87 % 76,41 %
Bestätigung, dass die Ausschlusskriterien im gesamten Geschäftsjahr eingehalten wurden Die Ausschlusskriterien wurden im gesamten Geschäftsjahr eingehalten.
Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei? Nachhaltige Investitionen leisten einen Beitrag zu ökologischen und/​oder sozialen Zielen, für deren Definition der Investmentmanager unter anderem die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs) sowie die Ziele der EUTaxonomie als Referenzrahmen verwendet.

Die Beurteilung des positiven Beitrags zu den Umwelt- oder sozialen Zielen basierte auf einem eigenen Rahmen, der quantitative Elemente mit qualitativen Inputs aus internem Research kombiniert. Die Methodik wendete zunächst eine quantitative Aufgliederung eines Emittenten, in den investiert werden soll, in seine Geschäftsbereiche an. Das qualitative Element des Rahmens ist eine Beurteilung, ob die Geschäftstätigkeiten einen positiven Beitrag zu einem Umwelt- oder sozialen Ziel geleistet haben.

Zur Berechnung des positiven Beitrags auf Ebene des Fonds wurde der Umsatzanteil jedes Emittenten berücksichtigt, der auf Geschäftstätigkeiten zurückzuführen ist, die zur Erreichung von Umwelt- und/​oder sozialen Zielen beigetragen haben, sofern der Emittent die Grundsätze der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (Do No Significant Harm, «DNSH») und einer guten Unternehmensführung erfüllt hat, und in einem zweiten Schritt wurde eine vermögensgewichtete Aggregation vorgenommen. Darüber hinaus wurde bei bestimmten Arten von Wertpapieren, mit denen spezifische Projekte finanziert werden, die zu Umwelt- oder sozialen Zielen beigetragen haben, so berücksichtigt, dass die Gesamtanlage zu Umweltund/​oder sozialen Zielen beiträgt, aber auch für diese wurden eine DNSH- sowie eine Good Governance-Prüfung in Bezug auf die Emittenten durchgeführt.

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet? Um sicherzustellen, dass nachhaltige Investitionen keine anderen ökologischen und/​oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt haben, nutzte der Investmentmanager des Master-Fonds die PAI-Indikatoren, für die Signifikanzschwellen festgelegt wurden, um erheblich schädliche Emittenten zu identifizieren. Bei Emittenten, die die Signifikanzschwelle nicht erreicht haben, konnte gegebenenfalls über einen begrenzten Zeitraum ein Engagement erfolgen, um die nachteiligen Auswirkungen zu beheben. Andernfalls, wenn der Emittent die definierten Signifikanzschwellen zweimal in Folge nicht erreicht hatte oder im Falle eines gescheiterten Engagements, besteht er die DNSH – Prüfung nicht. Investitionen in Wertpapiere von Emittenten, die die DNSH – Prüfung nicht bestanden haben, wurden nicht als nachhaltige Investitionen gezählt.
Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

PAI-Indikatoren wurden entweder im Rahmen der Anwendung der Ausschlusskriterien oder über Schwellenwerte auf sektorspezifischer oder absoluter Basis berücksichtigt. Es wurden Signifikanzschwellen festgelegt, die sich auf qualitative oder quantitative Kriterien beziehen. Da für einige PAI-Indikatoren keine Daten vorliegen, wurden bei der DNSH-Beurteilung für die folgenden Indikatoren für Unternehmen gegebenenfalls gleichwertige Datenpunkte zur Beurteilung der PAI-Indikatoren herangezogen: Anteil des Verbrauchs und der Erzeugung von nicht erneuerbaren Energien, Tätigkeiten, die sich nachteilig auf die biologische Vielfalt auswirken, Emissionen in das Wasser und fehlende Verfahren und Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der UNGC-Prinzipien und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen; für staatliche Emittenten: Treibhausgasintensität und Länder, in die investiert werden soll, die sozialen Verstößen unterliegen. Bei Wertpapieren, die bestimmte Projekte finanzieren, die zu ökologischen oder sozialen Zielen beitragen, konnten entsprechende Daten auf der Projektebene verwendet werden, um sicherzustellen, dass nachhaltige Investitionen andere ökologische und/​oder soziale Ziele nicht wesentlich beeinträchtigten.

Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Nähere Angaben:

Die Methodik zur Berechnung des Anteils nachhaltiger Investitionen hat Verstöße von Unternehmen gegen internationale Normen berücksichtigt. Der zentrale normative Rahmen bestand aus Prinzipien des UN Global Compact, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Prinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Wertpapiere von Unternehmen, die im erheblichen Maß gegen diese Rahmenbedingungen verstießen, wurden nicht als nachhaltige Investitionen gezählt.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.
Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.
Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt? Die Verwaltungsgesellschaft des Master-Fonds ist der Net Zero Asset Managers Initiative beigetreten und berücksichtigt PAI-Indikatoren durch verantwortliches Handeln und spezifisches Engagement. Beide Faktoren haben dazu beigetragen, potenzielle negative Auswirkungen als Verwaltungsgesellschaft zu minimieren. Im Einklang mit ihrem Engagement für die Net Zero Asset Managers Initiative strebte die Verwaltungsgesellschaft in Zusammenarbeit mit Anlegern eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie Dekarbonisierung an. Das Ziel besteht darin, bis spätestens 2050 für alle verwalteten Vermögenswerte Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Im Rahmen dieses Ziels hat die Verwaltungsgesellschaft ein Zwischenziel für den Anteil der Vermögenswerte festgelegt, der im Einklang mit dem Ziel der Erreichung der Netto-Null-Emissionen bis spätestens 2050 zu verwalten ist.

Der Investmentmanager des Master-Fonds berücksichtigte bei Unternehmensemittenten PAIIndikatoren in Bezug auf Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser- und Abfallmanagement sowie soziale und arbeitsrechtliche Fragen. Sofern relevant wurde der Freedom House-Index auf Investitionen in staatliche Emittenten angewendet. PAI-Indikatoren wurden im Anlageprozess des Investmentmanagers in Form von Ausschlüssen berücksichtigt, wie im Abschnitt „Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?“ beschrieben.

Die Datenlage in Bezug auf PAI-Indikatoren ist uneinheitlich. Für die Faktoren Biodiversität, Gewässerschutz und Abfallmanagement liegen nur wenige Daten vor. Die PAI-Indikatoren wurden durch Ausschluss von Wertpapieren angewandt, deren Emittenten aufgrund von problematischen Praktiken in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsrechte, Umwelt und Korruption in schwerwiegender Weise gegen Prinzipien und Leitlinien wie die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte verstießen.

Darüber hinaus werden neben anderen Nachhaltigkeitsfaktoren PAI-Indikatoren zur Ableitung des SRIRatings herangezogen. Das SRI-Rating wird für die Portfoliokonstruktion verwendet. Die folgenden PAI-Indikatoren wurden berücksichtigt: – THG-Emissionen

– CO2-Fußabdruck

– THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wird

– Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind

– Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken

– Emissionen in Wasser – Anteil gefährlicher und radioaktiver Abfälle

– Verstöße gegen die UNGC- Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen

– Fehlende Prozesse und Compliance-Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der UNGCGrundsätze und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen

– Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen

– Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen)

– Länder, in die investiert wird, die gegen soziale Bestimmungen verstoßen

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?

Während des Berichtszeitraums umfasste die Mehrheit der Anlagen des Finanzprodukts Aktien, festverzinsliche Wertpapiere und/​oder Zielfonds. Ein Teil des Finanzprodukts enthielt Vermögenswerte, die keine ökologischen oder sozialen Merkmale fördern. Beispiele für solche Vermögenswerte sind Derivate, Barmittel und Einlagen. Da diese Vermögenswerte nicht zur Erreichung der durch das Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale verwendet wurden, wurden sie bei der Ermittlung der Hauptinvestitionen nicht berücksichtigt. Die Hauptinvestitionen sind die Investitionen mit der höchsten Gewichtung im Finanzprodukt. Die Gewichtung wird als Durchschnitt über die vier Bewertungsstichtage ermittelt. Die Bewertungsstichtage sind der Berichtsstichtag und der letzte Tag eines jeden dritten Monats über neun Monaten rückwärts.

Aus Gründen der Transparenz wird für die Investitionen, die unter den NACE-Sektor „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung“ fallen, die detailliertere Klassifizierung (auf Ebene der Teilsektoren) angezeigt, um zwischen den Investitionen zu unterscheiden, die sich auf die Teilsektoren „Öffentliche Verwaltung“, “ Auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung, Rechtspflege/​Justiz, öffentliche Sicherheit und Ordnung“ und „Sozialversicherung“ beziehen. Für Investments in Zielfonds ist keine eindeutige Sektorzuordnung möglich, da die Zielfonds in Wertpapiere der Emittenten aus verschiedenen Sektoren investieren können.

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel:
01.01.2023 – 31.12.2023
Größte Investitionen Sektor In % der Vermögenswerte Land
ALLIANZ-ADV FX INC GL AG-F N/​A 99,27% Luxemburg
Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen? Mit nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen sind alle Investitionen gemeint, die zur Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale im Rahmen der Anlagestrategie beitragen. Der Großteil des Vermögens des Feeder-Fonds wurde zur Erreichung der von diesem Feeder-Fonds geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale verwendet. Ein geringer Teil des Feeder-Fonds hat Anlagen enthalten, die keine ökologischen oder sozialen Merkmale fördern. Beispiele für solche Instrumente sind Barmittel und Bareinlagen, bestimmte Zielfonds sowie Anlagen mit vorübergehend von den Bestimmungen abweichenden oder fehlenden ökologischen, sozialen oder governance-bezogenen Qualifikationen.
Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.
Wie sah die Vermögensallokation aus?

Einige Wirtschaftsaktivitäten können zu mehr als einer Unterkategorie (Soziales, taxonomiekonform oder sonstige Umweltziele) von nachhaltigen Investitionen beitragen. Dies kann zu Situationen führen, in denen die Summe der Investitionen in diesen nachhaltigen Unterkategorien nicht mit dem Gesamtanteil an nachhaltigen Investitionen übereinstimmt. Nichtdestotrotz ist gewährleistet, dass eine Doppelzählung in der Gesamtkategorie der nachhaltigen Investitionen nicht möglich ist.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.
#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst ökologisch und sozial nachhaltige Investitionen.

Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt? Die nachstehende Tabelle zeigt die Anteile der Investitionen des Feeder-Fonds in verschiedenen Sektoren und Teilsektoren am Geschäftsjahresende. Die Auswertung basiert auf der NACEKlassifizierung der wirtschaftlichen Tätigkeiten des Unternehmens bzw. des Emittenten der Wertpapiere, in die das Finanzprodukt investiert ist. Im Falle von den Investitionen in Zielfonds wird ein Durchschau-Ansatz angewendet, so dass die Sektor- und Teilsektorzugehörigkeiten der zugrunde liegenden Vermögenswerte der Zielfonds berücksichtigt werden, um die Transparenz über die sektorale Exposition des Finanzproduktes zu gewährleisten.

Der Ausweis der Sektoren und Teilsektoren der Wirtschaft, die Einkünfte aus der Exploration, dem Abbau, der Förderung, der Herstellung, der Verarbeitung, der Lagerung, der Raffination oder dem Vertrieb, einschließlich Transport, Lagerung und Handel von fossilen Brennstoffen gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 2 Nummer 62 der Verordnung (EU) 2018/​1999 des Europäischen Parlaments und des Rates ist derzeit nicht möglich, da die Auswertung nur NACE-Klassifizierung Ebene I und II umfasst. Die genannten Aktivitäten im fossilen Brennstoffen Bereich sind in Teilen aggregiert mit anderen Bereichen unter Teilsektoren B5, B6, B9, C28, D35 und G46 enthalten.

Sektor und Sub-Sektor in % der
Vermögenswerte
B BERGBAU UND GEWINNUNG VON STEINEN UND ERDEN 1,27 %
B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas 1,27 %
C VERARBEITENDES GEWERBE/​HERSTELLUNG VON WAREN 8,02 %
C10 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln 0,60 %
C11 Getränkeherstellung 0,43 %
C17 Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus 0,39 %
C19 Kokerei und Mineralölverarbeitung 0,64 %
C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 1,22 %
C21 Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen 0,07 %
C23 Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden 0,66 %
C24 Metallerzeugung und -bearbeitung 0,26 %
C25 Herstellung von Metallerzeugnissen 0,64 %
C26 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnisse 0,23 %
C27 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen 0,17 %
C28 Maschinenbau 2,60 %
C32 Herstellung von sonstigen Waren 0,06 %
D ENERGIEVERSORGUNG 3,43 %
D35 ENERGIEVERSORGUNG 3,43 %
E WASSERVERSORGUNG; ABWASSER- UND ABFALLENTSORGUNG UND BESEITIGUNG VON UMWELTVERSCHMUTZUNGEN 0,04 %
E37 Abwasserentsorgung 0,04 %
F BAUGEWERBE/​BAU 0,09 %
F42 Tiefbau 0,09 %
G HANDEL; INSTANDHALTUNG UND REPARATUR VON KRAFTFAHRZEUGEN 1,39 %
G45 Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 0,38 %
G46 Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern) 0,39 %
G47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 0,62 %
H VERKEHR UND LAGEREI 1,03 %
H49 Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen 0,68 %
H52 Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr 0,12 %
H53 Post-, Kurier- und Expressdienste 0,22 %
J INFORMATION UND KOMMUNIKATION 4,24 %
J58 Verlagswesen 0,40 %
J60 Rundfunkveranstalter 0,46 %
J61 Telekommunikation 2,39 %
J62 Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie 0,33 %
J63 Informationsdienstleistungen 0,67 %
K ERBRINGUNG VON FINANZ- UND VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN 27,61 %
K64 Erbringung von Finanzdienstleistungen 24,56 %
K65 Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherung) 1,67 %
K66 Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten 1,38 %
L GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN 0,38 %
L68 Grundstücks- und Wohnungswesen 0,38 %
M ERBRINGUNG VON FREIBERUFLICHEN, WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN 0,02 %
M73 Werbung und Marktforschung 0,02 %
N ERBRINGUNG VON SONSTIGEN WIRTSCHAFTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN 0,24 %
N77 Vermietung von beweglichen Sachen 0,20 %
N80 Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien 0,03 %
O ÖFFENTLICHE VERWALTUNG, VERTEIDIGUNG; SOZIALVERSICHERUNG 49,80 %
O84 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung, von denen: 49,80 %
O84.1 Öffentliche Verwaltung 48,33 %
O84.2 Auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung, Rechtspflege/​Justiz, öffentliche Sicherheit und Ordnung 1,47 %
Q GESUNDHEITS- UND SOZIALWESEN 0,43 %
Q86 Gesundheitswesen 0,43 %
U EXTERRITORIALE ORGANISATIONEN UND KÖRPERSCHAFTEN 0,42 %
U99 Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 0,42 %
Sonstige Nicht zugeordnet 1,57 %
Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Die taxonomiekonformen Investitionen umfassen Fremd- und/​oder Eigenkapitalbeteiligungen an ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten, die an der EU-Taxonomie ausgerichtet sind. Taxonomiekonforme Daten wurden von einem externen Datenanbieter bereitgestellt. Der Investmentmanager hat die Qualität dieser Daten beurteilt. Die Daten sind nicht Gegenstand einer Zusicherung durch Wirtschaftsprüfer oder einer Überprüfung durch Dritte.Taxonomiekonforme Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die die Kriterien der EU-Taxonomie erfüllen. Wenn eine Investition nicht taxonomiekonform ist, weil die Tätigkeit nicht oder noch nicht von der EUTaxonomie abgedeckt wird oder der positive Beitrag nicht signifikant genug ist, um die technischen Screening-Kriterien der Taxonomie zu erfüllen, kann eine solche Investition dennoch als ökologisch nachhaltige Investition angesehen werden, sofern sie alle damit verbundenen Kriterien erfüllt. Taxonomiekonforme Daten sind nur in seltenen Fällen von Unternehmen gemäß der EU-Taxonomie berichtete Daten. Der Datenanbieter hat taxonomiekonforme Daten aus anderen verfügbaren gleichwertigen öffentlichen Daten abgeleitet.

Der Fonds war zum Berichtsstichtag zu 51,5 % des Gesamtportfolios in Staatsanleihen investiert (die Berechnung erfolgte anhand des Durchschau-Ansatzes)

Wurde mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossilesGas und/​oder Kernenergie investiert?

[ ] Ja:
[ ] In fossiles Gas [ ] In Kernenergie
[X] Nein

Die Aufschlüsselung der Anteile der Investitionen nach den Umweltzielen in fossiles Gas und in Kernenergie ist derzeit nicht möglich da die Daten noch nicht in verifizierter Form vorliegen. Die nachstehenden Diagramme spiegeln den Anteil der Investitionen des Feeder-Fonds (auf Grundlage des Durchschau-Ansatzes) wider, der mit der EU-Taxonomie konform ist.

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozenzsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

*Für die Zwecke dieser Grafiken umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten

Klimaschutz 0,00%
Anpassung an den Klimawandel 0,00%

Die Aufschlüsselung der Anteile der Investitionen nach den Umweltzielen ist derzeit nicht möglich, da die Daten noch nicht in verifizierter Form vorliegen.

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgas-emissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?

Übergangstätigkeiten 0,00%
Ermöglichende Tätigkeiten 0,00%

Die Aufschlüsselung der Anteile der Investitionen in Übergangswirtschaftstätigkeiten und in ermöglichende Wirtschaftstätigkeiten ist derzeit aufgrund der fehlenden verlässlichen TaxonomieDaten nicht möglich. Nicht-Finanzunternehmen werden den Anteil taxonomiekonformer Wirtschaftsaktivitäten in Form von definierten KPIs unter der Angabe, zu welchem Umweltziel diese Aktivität beiträgt und ob es sich um eine Übergangs- oder ermöglichende Wirtschaftstätigkeiten handelt, erst ab dem 01. Januar 2023 offenlegen (Finanzunternehmen – ab 01.01.2024). Das Vorhandensein dieser berichteten Informationen ist eine zwingende Grundlage für diese Auswertung.

Wie hat sich der Anteil der Investitionen, die mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht wurde, im Vergleich zu früheren Bezugsräumen entwickelt?

Taxonomie-Konformität der Investitionen einschließlich Staatsanleihen 12.2023 12.2022
Turnover 1,42 % 1,02 %
Capex 2,46 % 0%
Opex 1,99 % 0%
Taxonomie-Konformität der Investitionen ohne Staatsanleihen 12.2023 12.2022
Turnover 2,94 % 2,06 %
Capex 5,08 % 0%
Opex 4,11 % 0%

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel? Der Anteil des Feeder-Fonds der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel war 2,99 %.
Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen? Der Anteil des Feeder-Fonds an sozial nachhaltigen Investitionen war 6,63 %.
Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Unter „#2 Andere Investitionen“ wurden Investitionen des Feeder-Fonds in Barmittel, nicht nachhaltigen Anteil der Zielfonds oder Derivate einbezogen (die Berechnung erfolgte anhand des Durchschau-Ansatzes). Derivate wurden für ein effizientes Portfoliomanagement (einschließlich Risikoabsicherung) und/​oder zu Anlagezwecken eingesetzt, und Zielfonds, um von einer bestimmten Strategie zu profitieren. Bei diesen Anlagen wurden keine ökologischen oder sozialen Mindestanforderungen geprüft.
Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Um sicherzustellen, dass das Finanzprodukt seine ökologischen und sozialen Merkmale erreicht, wurden die verbindlichen Elemente als Bewertungskriterien definiert. Die Einhaltung der verbindlichen Elemente wurde mit Hilfe von Nachhaltigkeitsindikatoren des Master-Fonds gemessen. Für jeden Nachhaltigkeitsindikator wurde eine Methodik auf der Grundlage verschiedener Datenquellen entwickelt, um eine präzise Messung und Berichterstattung der Indikatoren zu gewährleisten. Um die zugrunde liegenden Daten auf dem neuesten Stand zu halten, wurde die Liste der nachhaltigen Mindestausschlüsse mindestens zweimal pro Jahr vom Nachhaltigkeitsteam auf der Grundlage externer Datenquellen aktualisiert.

Es wurden technische Kontrollmechanismen eingeführt, um die Einhaltung der verbindlichen Elemente des Master-Fonds in ex-ante und ex-post Anlagegrenzprüfungssystemen zu überwachen. Diese Mechanismen dienten dazu, die ständige Einhaltung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale zu gewährleisten. Bei festgestellten Verstößen wurden entsprechende Maßnahmen ergriffen, um diese zu beheben. Beispiele für solche Maßnahmen sind die Veräußerung von Wertpapieren, die nicht mit den Ausschlusskriterien übereinstimmen, oder das Engagement bei den Emittenten (im Falle von Direktinvestitionen). Diese Mechanismen sind ein integraler Bestandteil der PAI-Berücksichtigung. Darüber hinaus engagiert sich AllianzGI bei den Unternehmen, in die investiert wird. Die EngagementAktivitäten wurden nur in Bezug auf Direktinvestitionen durchgeführt. Es ist nicht garantiert, dass die durchgeführten Engagements Emittenten umfassen, die in jedem Fonds gehalten werden. Die Engagement-Strategie der Verwaltungsgesellschaft basiert auf 2 Ansätzen: (1) risikobasierter Ansatz und (2) thematischer Ansatz.

Der risikobasierte Ansatz konzentriert sich auf die identifizierten wesentlichen ESG-Risiken. Das Engagement steht in engem Zusammenhang mit der Größe der Beteiligungen. Der Schwerpunkt der Engagements berücksichtigt Aspekte wie signifikante Abstimmungen gegen das Management des Unternehmens auf vergangenen Hauptversammlungen, Kontroversen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit oder Unternehmensführung und andere Nachhaltigkeitsthemen. Der thematische Ansatz verbindet Engagements entweder mit den drei strategischen Nachhaltigkeitsthemen von AllianzGI – Klimawandel, Planetare Belastungsgrenzen und inklusiver Kapitalismus – sowie mit Fragen der Unternehmensführung in bestimmten Märkten oder im weiteren Sinne. Thematische Engagements wurden auf der Grundlage von Themen identifiziert, die für Portfolioinvestitionen als wichtig erachtet werden, und wurden auf der Grundlage des Umfangs der Beteiligungen von AllianzGI und unter Berücksichtigung der Prioritäten der Kunden priorisiert.

Bei den Referenzwerten handelt es sich um Indizes, mit denen gemessen wird, ob das Finanzprodukt die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht.
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum bestimmten Referenzwert abgeschnitten? Es wurde kein Referenzwert (Benchmark) zur Erreichung der vom Master-Fonds geförderten ökologischen und/​oder sozialen Merkmale fesstgelegt.

Wie unterscheidet sich der Referenzwert von einem breiten Marktindex?
Unzutreffend

Wie hat dieses Finanzprodukt in Bezug auf die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten, mit denen die Ausrichtung des Referenzwerts auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale bestimmt wird?
Unzutreffend

Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum Referenzwert abgeschnitten?
Unzutreffend

Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum breiten Marktindex abgeschnitten?
Unzutreffend

Allianz Internationaler Rentenfonds

 

Frankfurt am Main, den 18. April 2024

Allianz Global Investors GmbH

Die Geschäftsführung

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN

ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht nach § 7 KARBV des Sondervermögens Allianz Internationaler Rentenfonds – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft. Die Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 (1) der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ des Anhangs sind im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht Bestandteil der Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht nach § 7 KARBV in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf den Inhalt der Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 (1) der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ des Anhangs.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.

Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Allianz Global Investors GmbH (im Folgenden die „Kapitalverwaltungsgesellschaft“) unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 (1) der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ des Anhangs des Jahresberichts nach § 7 KARBV.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile der Publikation „Jahresbericht“ – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresberichts nach § 7 KARBV sowie unseres Vermerks.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir in diesem Vermerk weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

• wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht nach § 7 KARBV oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

• anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV

Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts nach § 7 KARBV zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von do-losen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet unter anderem, dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV die Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer

(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts nach § 7 KARBV getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht nach § 7 KARBV, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Kapitalverwaltungsgesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht nach § 7 KARBV aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts nach § 7 KARBV insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 18. April 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Sonja Panter ppa. Stefan Gass
Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer

Ermittlung des Marktrisikos und der Hebelwirkung des AGIF – AGIF – Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate (Master-Fonds) (nicht durch das Testat erfasst)

Im Rahmen des Risikomanagementverfahrens wird das Marktrisiko des Fonds im Einklang mit dem von der luxemburgischen Aufsichtsbehörde herausgegebenen Rundschreiben 11/​512 entweder anhand des Commitment-Ansatzes oder des Value-at-Risk-Ansatzes (VaR, relativer oder absoluter VaR) gemessen und begrenzt. Bei der Bestimmung des Marktrisikos des Fonds unter Heranziehung des Commitment-Ansatzes wird das zusätzliche Risiko, das durch den Einsatz von Finanz

derivaten generiert wird, berücksichtigt. Beim VaR-Ansatz handelt es sich um eine statistische Methode zur Berechnung des potenziellen Verlusts aus Wertänderungen des gesamten Fonds. Die Berechnung des VaR erfolgt in der Regel auf Grundlage des Delta-Normal-Ansatzes (Konfidenzniveau von 99 %, angenommene Halteperiode von 10 Tagen, Datenhistorie über 260 Tage) oder anhand der in folgender Tabelle dargestellten alternativen Berechnungsmethode.

Zum Ende des Berichtszeitraums war für den Fonds folgender Ansatz zur Berechnung des Marktrisikos gültig:

Name des Teilfonds Ansatz Vergleichsvermögen
AGIF – Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate1) relativer VaR BLOOMBERG MACRO: GLOBAL AGGREGATE (500 MILLION) EUR UNHEDGED RETURN IN EUR
1) Für den Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2023.

Aus der folgenden Tabelle kann die minimale, maximale und durchschnittliche Risikobudgetauslastung (RBA) des Fonds im Berichtszeitraum entnommen werden. Bei Fonds mit relativem VaR-Ansatz wird die Auslastung gegenüber dem regulatorisch festgelegten Limit (d. h. 2 mal VaR des definierten Vergleichs

vermögens) ausgewiesen. Darüber hinaus ist der Tabelle die durchschnittliche Hebelwirkung des Fonds im Berichtszeitraum zu entnehmen. Die durchschnittliche Hebelwirkung wird als die durchschnittliche Summe der Nominalwerte der eingesetzten Derivate berechnet.

Durchschnittliche Hebelwirkung in % Minimum RBA in % Maximum RBA in % Durchschnittliche RBA in %
AGIF – Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate}1) 26,89 47,44 51,60 49,98
1) Für den Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2023.

Weitere Informationen (nicht durch das Testat erfasst)

Wertentwicklung des Allianz Internationaler Rentenfonds A (EUR)

Fonds Vergleichsindex Bloomberg Global Aggregate Bond 500 Excl. CNY (in EUR)
% %
1 Jahr 31.12.2022 – 31.12.2023 1,64 2,35
2 Jahre 31.12.2021 – 31.12.2023 -10,86 -8,68
3 Jahre 31.12.2020 – 31.12.2023 -9,02 -6,48
4 Jahre 31.12.2019 – 31.12.2023 -9,41 -6,30
5 Jahre 31.12.2018 – 31.12.2023 -1,59 1,83
10 Jahre 31.12.2013 – 31.12.2023 24,15 30,07

Vergleichsindex: für das jeweilige Anlagesegment als repräsentativ angesehener Index, der ggf. zur Berechnung einer erfolgsabhängigen Vergütung herangezogen wird. Berechnungsbasis Anteilwert (Ausgabeaufschläge nicht berücksichtigt); ggf. Ausschüttungen wieder angelegt. Berechnung nach der BVI-Methode. Zahlen aus der Vergangenheit garantieren keine zukünftige Wertentwicklung.

Die historische Performance stellt keinen Indikator für die laufende oder zukünftige Performance dar. Die Performanceangaben lassen die bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen erhobenen Kommissionen und Kosten unberücksichtigt.

Wertentwicklung des Allianz Internationaler Rentenfonds P (EUR)

Fonds Vergleichsindex Bloomberg Global Aggregate Bond 500 Excl. CNY (in EUR)
% %
1 Jahr 31.12.2022 – 31.12.2023 2,10 2,35
2 Jahre 31.12.2021 – 31.12.2023 -10,05 -8,68
3 Jahre 31.12.2020 – 31.12.2023 -7,83 -6,48
4 Jahre 31.12.2019 – 31.12.2023 -7,81 -6,30
5 Jahre 31.12.2018 – 31.12.2023 0,61 1,83
Seit Auflegung 22.10.2015 – 31.12.2023 6,76 5,84

Vergleichsindex: für das jeweilige Anlagesegment als repräsentativ angesehener Index, der ggf. zur Berechnung einer erfolgsabhängigen Vergütung herangezogen wird. Berechnungsbasis Anteilwert (Ausgabeaufschläge nicht berücksichtigt); ggf. Ausschüttungen wieder angelegt. Berechnung nach der BVI-Methode. Zahlen aus der Vergangenheit garantieren keine zukünftige Wertentwicklung.

Die historische Performance stellt keinen Indikator für die laufende oder zukünftige Performance dar. Die Performanceangaben lassen die bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen erhobenen Kommissionen und Kosten unberücksichtigt.

Wertentwicklung des Allianz Internationaler Rentenfonds R (EUR)

Fonds Vergleichsindex BLOOMBERG Global Aggregate Bond 500 Excl. CNY (in EUR)
% %
Lfd Geschäftsjahr 31.12.2022 – 20.02.2023 4,19 0,75
1 Jahr 31.12.2021 – 31.12.2022 -11,22 -10,78
2 Jahre 31.12.2020 – 31.12.2022 -9,12 -8,63
3 Jahre 31.12.2019 – 31.12.2022 -9,12 -8,46
4 Jahre 31.12.2018 – 31.12.2022 -0,82 -0,51
5 Jahre 31.12.2017 – 31.12.2022 4,54 3,28
Seit Auflegung 16.11.2017 – 31.12.2022 3,88 2,31

Vergleichsindex: für das jeweilige Anlagesegment als repräsentativ angesehener Index, der ggf. zur Berechnung einer erfolgsabhängigen Vergütung herangezogen wird. Berechnungsbasis Anteilwert (Ausgabeaufschläge nicht berücksichtigt); ggf. Ausschüttungen wieder angelegt. Berechnung nach der BVI-Methode. Zahlen aus der Vergangenheit garantieren keine zukünftige Wertentwicklung.

Die historische Performance stellt keinen Indikator für die laufende oder zukünftige Performance dar. Die Performanceangaben lassen die bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen erhobenen Kommissionen und Kosten unberücksichtigt.

Wertentwicklung des AGIF – Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate F (EUR)

%
1 Jahr 31.12.2022 – 31.12.2023 2,44
2 Jahre 31.12.2021 – 31.12.2023 -9,51
3 Jahre 31.12.2020 – 31.12.2023 -6,79
4 Jahre 31.12.2019 – 31.12.2023 -6,46
5 Jahre 31.12.2018 – 31.12.2023 2,50
Seit Auflegung 21.08.2015 – 31.12.2023 7,17

Berechnungsbasis Anteilwert (Ausgabeaufschläge nicht berücksichtigt); ggf. Ausschüttungen wieder angelegt. Berechnung nach der BVI-Methode. Zahlen aus der

Vergangenheit garantieren keine zukünftige Wertentwicklung.

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