Start Warnhinweise BaFin: Neue Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)

BaFin: Neue Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)

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Alexandra_Koch (CC0), Pixabay

Die Finanzaufsicht BaFin hat fünf neue Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) in ihre Aufsichtspraxis integriert. Vier dieser Leitlinien betreffen Abwicklungsmaßnahmen in Bezug auf Zentrale Gegenparteien (Central Counterparty – CCP), während die fünfte Leitlinie sich mit dem Datentransfer zwischen Transaktionsregistern befasst.

Die neuen Leitlinien zur Abwicklung bei CCPs zielen darauf ab, konvergente Aufsichts- und Abwicklungspraktiken innerhalb des Europäischen Aufsichtssystems zu fördern. Sie wurden im Februar 2024 von der ESMA veröffentlicht und umfassen:

Richtlinien zur Art und zum Inhalt von Kooperationsvereinbarungen zwischen Abwicklungsbehörden von CCPs und Drittlandsbehörden.
Richtlinien zur Erstellung einer zusammenfassenden Darstellung der Hauptbestandteile des Abwicklungsplans.
Richtlinien zur Erstellung eines Musters für die schriftlich festgelegten Standardmodalitäten eines Abwicklungskollegiums für eine CCP.
Leitlinien zur Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von CCPs.

Zusätzlich werden auch die Leitlinien für den Datentransfer zwischen Transaktionsregistern gemäß der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) und der Securities Financing Transactions Regulation (SFTR) angewendet. Diese sollen Hindernisse für die Übertragbarkeit von Daten zwischen Transaktionsregistern beseitigen und die Qualität der verfügbaren Daten für die Behörden sicherstellen.

Die BaFin setzt sich somit für eine harmonisierte und effiziente Regulierung im Finanzsektor ein, um die Stabilität und Integrität der Märkte zu gewährleisten.

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