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Erntehelfer um Mindestlohn betrogen

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Anilsharma26 (CC0), Pixabay

Wegen Nichtzahlens des tariflich bestimmten Mindestlohns wurden gegen die Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs, der Freilandgemüse in der Metropolregion Rhein-Neckar anbaut, Bußgelder in Höhe von circa 200.000 Euro festgesetzt. Außerdem wurde der Tatertrag, der durch die Mindestlohnunterschreitung erlangt wurde, in Höhe von knapp 300.000 Euro eingezogen.

Einer erfolgreichen groß angelegten Kontrollmaßnahme der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Karlsruhe schlossen sich umfangreiche Ermittlungen, darunter Durchsuchungsmaßnahmen und Personenbefragungen unter Dolmetschereinsatz, an. Ferner wurden zahlreiche Daten, unter anderem bezüglich der Arbeitszeiten und der Erntemengen, mittels eines EDV-Systems ausgewertet, welches eigens für diese Firma entwickelt worden war.

Im Ergebnis konnten Mindestlohnverstöße in einer Gesamthöhe von knapp 300.000 Euro, die den Erntehelfern vorenthalten worden sind, festgestellt werden. Die daraus resultierenden Bußgelder wurden in einer Höhe von circa 200.000 Euro festgesetzt.

„Oftmals erhalten Erntehelfer nicht den ihnen zustehenden Mindestlohn. Häufig fordern Arbeitgeber von den Erntehelfern überhöhte Mieten für die Unterkünfte, ziehen Geld für Arbeitsgeräte ab oder betrügen bei der Erfassung der Arbeitszeit“, erklärte Alina Holm, Sprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe.

„Insbesondere ausländische Erntehelfer kennen selten ihre Rechte, sind abhängig von den jeweiligen Arbeitgebern und können sich aufgrund der Sprachbarrieren nur schlecht verständigen“, so Holm weiter.

Auch deshalb legt der Zoll bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf die Saisonarbeit. Immer wieder werden in personalintensiven Branchen mit stark variierenden Arbeitszeiten und Arbeitsaufkommen Verstöße in den unterschiedlichsten Manipulations- und Begehungsformen festgestellt.

Durch ihren unermüdlichen Einsatz und die kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmenden kommt.

„Denn kein Unternehmen, das seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ordnungsgemäß beschäftigt, kann mit Schwarzarbeitern konkurrieren“, so Holm abschließend.

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