Start Verbraucherschutz Berliner Sparkasse und die Verbraucherzentrale

Berliner Sparkasse und die Verbraucherzentrale

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sheadquarters (CC0), Pixabay

„Verbraucher müssen involviert werden, wenn die Kosten für ihr Konto steigen. Das Berliner Kammergericht hat dies im Fall der Berliner Sparkasse bestätigt. Die Sparkasse hätte im Dezember 2016 die Zustimmung ihrer Kunden für die Gebührenerhöhungen und -einführungen einholen müssen, so das Gericht. Es war nicht nötig, dass die Verbraucher innerhalb von drei Jahren Widerspruch einlegen, um die erhöhten Gebühren zu vermeiden.

Das Gericht deutet an, dass die über 1.000 an der Musterfeststellungsklage beteiligten Verbraucher gute Chancen haben, die gezahlten Gebühren zurückzufordern. Eine Einschränkung gibt es allerdings: Aufgrund der Verjährung bestimmter Ansprüche können nur Mehrbeträge, die ab 2018 gezahlt wurden, zurückgefordert werden.

Das Kammergericht plant, seine Entscheidung am 21. Februar 2024 bekanntzugeben.

Zum Verständnis: Bei einer Musterfeststellungsklage trifft das Gericht Feststellungen, die für alle angemeldeten Verbraucher gleichermaßen gelten. Diese müssen dann in einem zweiten Schritt individuell ihre Ansprüche geltend machen.

Die neu eingeführte Sammelklage (Abhilfeklage) vereinfacht diesen Prozess. Hier erhalten die Verbraucher im Erfolgsfall direkt eine Leistung (beispielsweise eine Rückzahlung), ohne eine individuelle Klage einreichen zu müssen.“

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