Start Verbraucherschutz ZAG-MaRisk: BaFin konsultiert Rundschreiben

ZAG-MaRisk: BaFin konsultiert Rundschreiben

68
Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Finanzaufsicht BaFin hat den Entwurf des Rundschreibens zu den „Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten – ZAG-MaRisk“ zur öffentlichen Konsultation gestellt.

Instituten gibt das Rundschreiben auf Grundlage des § 27 Absatz 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) einen flexiblen und praxisnahen Rahmen vor, wie sie ihre ordnungsgemäße Geschäftsorganisation auszugestalten haben. Darüber hinaus präzisiert es Anforderungen an die Sicherheit (§§ 17 und 18 ZAG) und an Auslagerungen (§ 26 ZAG).

Das Rundschreiben richtet sich an alle Institute, die nach dem ZAG beaufsichtigt werden.

Vorheriger ArtikelWarnung: Identitätsmissbrauch: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website wecounion.com
Nächster ArtikelKonzessionserlöschung Raiffeisenbank Thayatal-Mitte eGen – Konzessionserlöschung Raiffeisenkasse Pottschach – Konzessionserlöschung Raiffeisenbanken Seewinkel-Hansag eGen, Neusiedlersee-Seewinkel eGen und Heideboden eGen

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein