Die Finanzaufsicht BaFin hat den Entwurf des Rundschreibens zu den „Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten – ZAG-MaRisk“ zur öffentlichen Konsultation gestellt.
Instituten gibt das Rundschreiben auf Grundlage des § 27 Absatz 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) einen flexiblen und praxisnahen Rahmen vor, wie sie ihre ordnungsgemäße Geschäftsorganisation auszugestalten haben. Darüber hinaus präzisiert es Anforderungen an die Sicherheit (§§ 17 und 18 ZAG) und an Auslagerungen (§ 26 ZAG).
Das Rundschreiben richtet sich an alle Institute, die nach dem ZAG beaufsichtigt werden.