Start Allgemein BaFin-Warnungen

BaFin-Warnungen

413
Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Website equinoxinvestors.com: BaFin ermittelt gegen die Equinox Investors, London, Vereinigtes Königreich

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass das Unternehmen Equinox Investors keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Es wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Das Unternehmen wirbt auf seiner Website für eine Beratung hinsichtlich unterschiedlicher Finanzinstrumente und für seine Vermögensverwaltung. Zudem ruft es deutsche Kunden unaufgefordert an und bietet die Vermittlung von Aktien einer Internationale Beratungs GmbH an. Auf der Website wird zudem keine Rechtsform des Unternehmens angegeben und die angegebene Adresse des Geschäftssitzes ist nicht vollständig.

Die Inhalte auf der Website equinoxinvestors.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass das Unternehmen unerlaubt Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

+++++++++++++++++++++++++++++

Morgan Stevens Capital: BaFin ermittelt wegen des Angebots zum Erwerb angeblicher Lamborghini-Aktien

Die Gesellschaft Morgan Stevens Capital, London, Vereinigtes Königreich, wendet sich an deutsche Anlegerinnen und Anleger und bietet ihnen den Erwerb von angeblichen Aktien der „Lamborghini SpA“ an. Im Internet tritt die Gesellschaft mit ihrer Website morganstevenscapital.com auf. Dort wird ein „IPO-Handel mit Morgans Stevens Capital“ beworben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass der Anbieter keine Zulassung hat, Angebote zum Kauf von Aktien zu unterbreiten.

In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz – das heißt vorbehaltlich einer Prospektausnahme – nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts.

Im Zusammenhang mit Aktien der „Lamborghini SpA“ (bzw. „Automobili Lamborghini S.p.A.“) ist ein Wertpapierverkaufsprospekt bei der BaFin nicht zur Billigung eingereicht worden.

Außerdem benötigen Unternehmen, die Verbrauchern Wertpiere anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Dies gilt auch für vorbörsliche Aktien. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine Erlaubnis verfügt, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

In jüngster Zeit häufen sich die Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden. Diese Aktien werden jedoch nach Zahlung durch die Käufer nicht geliefert und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar; in einigen Fällen existieren die angebotenen Aktien noch nicht einmal.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein