Start Justiz vorl. Sicherungsmaßnahmen Amtsgericht Gelsenkirchen

Amtsgericht Gelsenkirchen

171
qimono / Pixabay

Amtsgericht Gelsenkirchen

Benachrichtigung der Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit
der Entschädigung (§459k StPO)

300-Ls-50 Js 1513/​19-468/​19

Durch Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen vom 03.01.2020 Az.: 300 Ls-50 Js 1513/​19 -468/​19- wurde der Einziehungsbetroffene Malek Ali zur Zahlung von Wertersatz i.H.v. 1620,20 EUR rechtskräftig verurteilt.

Das Gericht hat die Einziehungsentscheidung vollstreckt und den Betrag in Höhe von 1620,20 Euro vollständig einziehen können.

Der Einziehungsanordnung liegen folgende Taten zugrunde: gemeinschaftlicher versuchter schwerer Raub in Tateinheit mit gemeinschaftlicher Körperverletzung, Betrug in 29 Fällen, wovon die Tat in 6 Fällen im Versuchsstadium verblieb und er in einem Fall als Mitglied einer Bande handelte

Tatzeitraum: 16.02.2015 bis 21.02.2015

Da nicht alle Tatverletzte erfolgreich belehrt werden konnten, erfolgt die vorliegende Mitteilung nunmehr auch öffentlich über den Bundesanzeiger.

Diese Mitteilung erfolgt, um die Möglichkeit zu eröffnen, Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.

Hierzu müssen die Ansprüche binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei dem Amtsgericht Gelsenkirchen zu dem o.g. Aktenzeichen angemeldet werden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Werden die Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend gemacht, bleibt der Staat Eigentümer des Verwertungserlöses und des Wertersatzbetrages.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Dem Gericht ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Gelsenkirchen, 07.12.2022

Amtsgericht

gez. Rechtspfleger

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein