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Staatsanwaltschaft Karlsruhe

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Staatsanwaltschaft Karlsruhe

712 VA 450 Js 33215/​20 – 19.10.2022

 

Einziehungsverfahren gegen Daniel Lukas THOME, geb. am 27.06.1997

wegen Betrugs

Benachrichtigung der Verletzten über die Einziehung des Wertes des Taterlangten und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459 k StPO)

Mit Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 19.11.2021 – 2 Ls 450 Js 33215/​20 – wurde gegen den Einziehungsbetroffenen Daniel Lukas Thome, geb. am 27.06.1997 die Einziehung des Wertes des Tatertrages iHv. insgesamt 24.789,27 EUR rechtskräftig angeordnet. Hierfür wurden bisher 538,75 EUR sichergestellt.

Nach den strafrechtlichen Ermittlungen können insgesamt 118 Verletzte gegen den Einziehungsbetroffenen einen Entschädigungsanspruch haben.

Der Verurteilung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Daniel Lukas Thome bot im Zeitraum von Februar 2020 bis Mai 2021 über die Internetplattform Facebook Marketplace, ebay, eBay Kleinanzeigen, Markt.de, Quoka, Vinted und Shpock diverse Waren gegen Vorkasse zum Kauf an, obwohl er diese weder besaß noch beschaffen konnte. Eine Lieferung der bestellten Waren nach Zahlung des Kaufpreises erfolge zu keiner Zeit.

Zudem veräußerte Daniel Lukas Thome am 16.07.2020 ein Fahrrad zum Kaufpreis von 200,00 €, wobei er der Wahrheit zuwider vorspiegelte, er sei Eigentümer des Fahrrads.

Zwischen dem 18.08.2020, 19:00 Uhr, und dem 19.08.2020, 8:50 Uhr, nahm der Verurteilte ein im Bereich Brauerstraße/​Klauprechtstraße mit einem Fahrradschloss gesichertes Fahrrad im Wert von 500,00 €, nachdem er das Fahrradschloss mittels eines Bolzenschneiders geöffnet hatte, an sich, um es für sich zu behalten.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.

Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu dem Aktenzeichen 712 VA 450 Js 33215/​20 an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos und kostenfrei (§ 459 k StPO).

Es wird darauf hingewiesen, dass eine mögliche Entschädigung nur hinsichtlich der Hauptforderung erfolgen kann; weitere Ansprüche wie Zinsen, Rechtsverfolgungskosten und sonstige Ansprüche können im Verteilungsverfahren nicht berücksichtigt werden.

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer – des Verwertungserlöses und – des Wertersatzbetrags.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459 k Abs.5 StPO).

Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt oder nicht (mehr) Inhaber des Anspruchs sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an diese oder den Erwerber weiter.

Eine Erlösauszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann frühestens in sechs Monaten und nur dann erfolgen, wenn der Einziehungsbetrag vollständig beigetrieben werden konnte und alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Anderenfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierzu werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

 

gez. Illig
Rechtspflegerin

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