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treevest GmbH & Co. KG: BaFin untersagt das öffentliche Angebot von TREEVEST

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422737 (CC0), Pixabay

Offenbar ist es gang und gäbe, dass in Deutschland Baum-Investments ohne entsprechende Genehmigungen vertrieben werden. Zudem scheint die BaFin mittlerweile derartige Vergehen stärker zu ahnden. Nach der Untersagung der Geschäfte der NoblewoodGroup und der Nova Vita Trees d.o.o. im letzten Jahr kommt nun das oben genannte Unternehmen dazu.

Nach Meinung des Unternehmens habe man vollkommen korrekt nach den Bestimmungen des Vermögensanlagegesetzes gehandelt, da man sich nicht an Kleinanleger, sondern an Investoren ab 100.000 Euro gewandt habe. Die BaFin ist hier aber anderer Meinung. Sicherlich wird die treevest GmbH nun den Sachverhalt durch das zuständige Verwaltungsgericht klären lassen. Aus der Vergangenheit, so der von uns konsultierte Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian M. Schulter, war das aber dann selten von Erfolg gekrönt. Die BaFin konnte die angerufenen Verwaltungsgerichte immer mit ihrer Argumentation überzeugen.

Investierte Anleger sollten nun schleunigst versuchen, ihr Geld zurück zu erhalten, um keine Verluste zu erleiden!

Hier die Meldung der BaFin:

Die BaFin hat am 24. Februar 2020 das öffentliche Angebot von TREEVEST wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt. Daher darf die treevest GmbH & Co. KG keine Vermögensanlage in Form von Direktinvestments in Paulowniabäume unter der Bezeichnung TREEVEST zum Erwerb anbieten.

Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig. Sie ist aber sofort vollziehbar.

Die Untersagung erfolgte, weil die treevest GmbH & Co. KG keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthält.

In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist.

Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben.

Amtsgericht Aschaffenburg Aktenzeichen: HRA 5963 Bekannt gemacht am: 06.12.2018 02:06 Uhr
In ( ) gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:
Neueintragungen
05.12.2018
HRA 5963: treevest GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, Boschweg 5, 63741 Aschaffenburg. (Unternehmensgegenstand ist der Handel mit landwirtschaftlichen Gütern.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Boschweg 5, 63741 Aschaffenburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: treevest Holding GmbH, Aschaffenburg (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 14933), mit der Befugnis – auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Amtsgericht Aschaffenburg Aktenzeichen: HRB 14933 Bekannt gemacht am: 15.03.2019 02:02 Uhr
In ( ) gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:
Veränderungen
14.03.2019
HRB 14933: treevest Holding GmbH, Aschaffenburg, Boschweg 5, 63741 Aschaffenburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Sandler, Leopold, Kilb / Österreich, *04.09.1966. Bestellt: Geschäftsführer: Crul, Adrianus Johannes Martinus, Kilb / Österreich, *28.08.1972, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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