Start Allgemein Schreiben der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei wegen „Aurimentum“

Schreiben der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei wegen „Aurimentum“

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2102033 (CC0), Pixabay

Wer uns kennt, weiß, dass wir einem Streit nicht aus dem Wege gehen und diesen notfalls bis zum Ende durchziehen. Was wir natürlich voraussetzen, ist, dass es dabei immer sachlich zugeht. Mit den meisten Rechtsanwaltskanzleien haben wir diesbezüglich in der Vergangenheit auch kaum Probleme gehabt.

Gelegentlich scheinen aus unserer Sicht dann Rechtsanwälte und -innen dann in ihrer Klagebegründung über’s Ziel hinauszuschießen. Trotzdem bleiben wir natürlich bis zu einem gewissen Punkt kompromissbereit. Wenn dieser aber überschritten ist, ist Schluss. So eine Überschreitung sehen wir zum Beispiel dann gegeben, wenn jemand behauptet, dass wir Dritte nutzen würden, um Reputationsdienste anzubieten, um hohe Summen zu erpressen, damit kritische Artikel gelöscht werden.

Uns wird also unseriöses, kriminelles Handeln unterstellt! Derartige Vorwürfe sind natürlich schon stark und auch juristisch höchstbedenklich.

In den letzten rund zehn Jahren unseres Bestehens haben weder ich noch irgendjemand in meinem Auftrag jemals ein Unternehmen oder eine Privatperson angerufen, um die Löschung von Artikeln gegen Geld anzubieten. Wir gehen natürlich davon aus, dass die betroffene Rechtsanwältin hier Name und Telefonnummer des betreffenden Anrufers notiert hat, denn natürlich werden wir gegen diese verleumderische Aussage ganz klar eine Strafanzeige erstatten.

Auf unseren Plattformen gibt es weder Beraterverträge, noch andere Spielereien. Wir sind nicht käuflich! Das mag für den einen oder anderen dann ärgerlich sein, der sich mehr versprochen hat, aber an dieser Einstellung werden wir nichts ändern.

Natürlich löschen wir auch Beiträge auf unseren Plattformen, wenn wir begründeten Anlass dazu haben. Wir leben nicht von einem Beitrag mehr oder weniger auf unserer Plattform. Aber, um das noch einmal ganz deutlich zu wiederholen, wir nehmen kein Geld für eine Löschung!

Bemängelt wird in der uns übermittelten Klageschrift auch, dass wir immer wieder neue Artikel mit nahezu gleichem Inhalt über die R&R Consulting GmbH veröffentlichen. Nun, dass stimmt natürlich und liegt darin begründet, dass der von uns bemängelte Missstand der fehlenden Bilanzen seit vielen Monaten nicht abgestellt wird, obwohl man doch eine Veröffentlichung versprach. Mittlerweile hat sich auch das Bundesamt für Justiz deswegen eingeschaltet.

Auch uns ist es natürlich lästig, immer wieder auf dem gleichen Thema herumzuhacken, aber da gibt es doch eine ganz einfache Lösung: die R&R Consulting GmbH muss nur die fehlenden Bilanzen veröffentlichen!

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