Start Allgemein „Aurimentum“, die Mitteilung von der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei und die immer noch fälligen...

„Aurimentum“, die Mitteilung von der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei und die immer noch fälligen Bilanzen

546
daninthepan1 / Pixabay

Nun ist schon wieder ein Monat seit unserem letzten Artikel zu der Marke und der dahinterstehenden R & R Consulting GmbH vergangen. Und noch immer sind die fehlenden Bilanzen nicht vorhanden, obwohl man uns am 2. Oktober doch Folgendes schriftlich mitteilte: „Die Bilanzen werden in den kommenden Wochen alle ordnungsgemäß hinterlegt und auch veröffentlicht werden. Insoweit weisen wir daraufhin, dass die Frist zur Veröffentlichung der Bilanz 2018 erst am 31.12.2019 fällig ist.“

Dies nahmen wir zum Anlass, erneut eine Presseanfrage an die zuständige Hamburger Rechtsanwaltskanzlei zu stellen. Dass die Kanzlei nur das weitergeben kann, was ihr das Unternehmen mitteilt, ist uns natürlich bewusst. Aus der Antwort kann man daher schließen, dass die R & R Consulting GmbH bisher wohl nichts unternommen hat, um die Situation zu entspannen, denn die Kanzlei teilte uns mit:

„Gemäß Auskunft unserer Mandantin werden die fälligen Bilanzen zeitnah hinterlegt.“

Nun, „zeitnah“ ist wieder so ein undefinierter Begriff, der auch nächstes Jahr bedeuten könnte. Insofern fragen wir uns, ob die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei sich nicht überlegen sollte, die nicht funktionierende Zusammenarbeit zu beenden? Ein Unternehmen, das sich derart rigide der Veröffentlichung verweigert, ist sicherlich keine gute Werbung für eine Rechtsanwaltskanzlei. Oder zahlt es zumindest gut?

Wir verstehen nicht, warum R & R nicht einfach endlich die fälligen Bilanzen im Unternehmensregister bzw. Bundesanzeiger hinterlegt. Wer weiß, was da zum Vorschein kommt?

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein