Start Verbraucherschutz adcada.money und die fehlende Genehmigung?

adcada.money und die fehlende Genehmigung?

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Nun, bei adcada genießen wir sicherlich keinen guten Ruf; aber das Unternehmen gibt uns auch laufend neuen Anlass für kritische Artikel. Hier geht es um die Frage eines Lesers unseres Blogs, der wissen wollte, ob adcada.money ohne Prospekt und Erlaubnis der Liechtensteiner Finanzmarktaufsicht dort Geld einsammeln darf. Diese Frage haben wir an die besagte Aufsichtsbehörde weitergeleitet und gleichzeitig natürlich eine Presseanfrage an Herrn Kühn von adcada gestellt, in der Hoffnung, dass er uns doch einmal aufklärt über seine Aktivitäten.

Antwort erhielten wir lediglich von der Finanzmarktaufsicht, die uns mitteilte, „dass das Unternehmen kein in Liechtenstein registrierter Bewilligungsträger sei“. Tja, das könnte nun zu neuem Ärger für das Unternehmen führen, denn jetzt, wo die Behörde aufmerksam auf diesen Vorgang geworden ist, wird sie dem sicherlich auch nachgehen. Wir sind gespannt, wie das nun weitergeht. Herr Kühn hat uns wie üblich auf unsere Presseanfrage, die wir hier im Folgenden wiedergeben, nicht geantwortet.

Verdacht auf Verstoß gegen liechtensteinisches Recht

Sehr geehrter Herr Kühn,

ich darf mich heute erneut mit einer Presseanfrage an Sie wenden. Es geht um Ihr Internetportal adcada.money. Ausweislich des Impressums der Webseite ein Unternehmen mit Sitz in Liechtenstein und Betreiber ist hier wohl die ADCADA Group.

Hier waren wir in der Redaktion doch sehr erstaunt über die Aufmachung der Internetseite, auf der es ja Kapitalanlageangebote gibt. Nun wissen Sie ja, dass wir uns in diesem Bereich sehr gut auskennen.

Genau das ist dann auch der Grund warum wir hier stutzig geworden sind, denn unserer Überzeugung (unseres Wissens) nach haben Sie keinerlei Erlaubnis vorliegen um diese Geschäft in Liechtenstein abzuwickeln.

Zumindest besagt das die Antwort auf eine von mir gestellte Presseanfrage an die Finanzmarktaufsicht ich Liechtenstein die mir natürlich schriftlich vorliegt.

Meine Fragen nun an Sie, um deren Beantwortung ich Sie hiermit bis Freitag den 13. Dezember 2019 15 Uhr bitte. Für Ihre Unterstützung recht herzlichen Dank.

  1. Auf welcher rechtlichen Basis/Grundlage betrieben Sie die Akquisition von Anlegergeldern in Liechtenstein?
  2. Haben Sie hier eine Erlaubnis der Finma in Liechtenstein vorliegen, denn im Register der Finanzaufsicht kann ich ihr Unternehmen nicht als Bewilligungsträger auffinden?
  3. Sehen Sie nicht die Gefahr, dass die Finanzmarktaufsicht den Vorgang als „Missbrauch“ ansehen könnte?
  4. Sind Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen um Kapital einsammeln zu dürfen in Liechtenstein nicht bekannt?

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