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Sharewood Switzerland AG

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Hans / Pixabay

Zum oben genannten Unternehmen, über das wir ja auch schon seit längerem kritisch berichten (zuletzt im Zusammenhang mit den dreisten Totalverlustschreiben), haben der Schweizerische Rundfunk sowie die ARD einen Beitrag im Fernsehen gezeigt. In diesem Zusammenhang wurde zudem auf ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des LG Frankfurt hingewiesen, was Anlegern Hoffnung machen könnte.

Das Landgericht Frankfurt entschied Ende August in erster Instanz, dass Sharewood einer Anlegerin das gesamte investierte Geld nebst Zinsen komplett zurückzahlen muss. Da bei allen Anlegern größtenteils die gleichen Vertragsunterlagen gelten, kann dieser Entscheid als Präzedenzfall angesehen werden. Das heißt: Mit dem Urteil, das jetzt publik wird, werden viele Anleger versuchen, ihre Verträge rückabzuwickeln. Das kann zu Liquiditätsschwierigkeiten bei der Sharewood Switzerland AG führen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

2 Kommentare

  1. Welchen Anwalt in diesem Fall kann ich in Österreich konsultierenn?Möchte einen Anwalt, der mit Sharewoood korespondiert hat und Fälle mit Balösahoplz übernommen hat ..

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