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Exodus Coin GmbH (Stelios Tsitsilas)

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schuldnerhilfe / Pixabay

Die BaFin hat o.g. Firma bzw. Person gegenüber eine sofortige Einstellung des Einlagengeschäftes angeordnet. In diesem Zusammenhang haben wir gehört, dass – was wir meistens in solchen Fällen befürchten – Betroffene befürchten, Herr Tsitsilas könne eventuell die Gelder nicht zurückzahlen. Es steht auch leider zu befürchten, dass es schwierig wird für Sie als Geschädigte, die Gelder einzufordern, da die im Impressum genannte Gesellschaft weder im deutschen, schweizer noch im österreichischen Unternehmensregister eingetragen zu sein scheint.

Eine Option ist natürlich das Stellen einer Strafanzeige; sinnvoll ist es auf jeden Fall, um juristisch seinen Anspruch geltend zu machen. Es wird aber trotzdem kaum Ihr Geld zurückbringen…

Hier die Meldung der BaFin:

Stelios Tsitsilas: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Die BaFin hat Herrn Stelios Tsitsilas, Bergisch Gladbach, mit Bescheid vom 21. Juni 2019 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Herr Tsitsilas nahm gemeinsam mit einer weiteren Person unter der Firma Exodus Coin GmbH (exodus-coin.org), Horb am Neckar, die nicht im Handelsregister eingetragen ist, Gelder interessierter Anleger auf der Grundlage eines „Exodus-Coin Investorenvertrags“ entgegen, deren unbedingte Rückzahlung er versprach. Damit betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

 

 

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