Start Justiz Insolvenzverfahren GK Group AG – Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen

GK Group AG – Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen

2093

In dem Verfahren über den Antrag d. GK Group AG, I _Park Tauberfranken 3, 97922 Lauda-Königshofen, vertreten durch den Vorstand Mahdi Ltaief, Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 704345 – Schuldnerin –

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brandt Partnerschaft, Eschersheimer Landstraße 19-21, 60322 Frankfurt, Gz.: /mr
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Mosbach – Insolvenzgericht – 19.06.2019/1 IN 191/18

Amtsgericht Mannheim Aktenzeichen: HRB 704345 Bekannt gemacht am: 10.09.2018 11:40 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:
Veränderungen
10.09.2018
HRB 704345: GK GROUP AG, Lauda-Königshofen, I _Park Tauberfranken 3, 97922 Lauda-Königshofen. Nicht mehr Vorstand: Gehring, Günther, Lauda-Königshofen, *28.01.1971; Schieser, Heiko, Hardheim, *24.07.1974.

4 Kommentare

    • Ja genau, es ist alles verloren.
      „Abweisung mangels Masse“ bedeutet, dass nicht einmal mehr genug Geld da ist, die Kosten des Insolvenzverfahren an sich zu decken, geschweige denn Gläubiger zu bedienen.

      Also Lehrgeld abschreiben und Finger weg von von solchen Anlageformen, wenn man mit dem Risiko nicht umgehen will.

  1. Hallo Anon das ist eine ganz blöde Antwort von Dir. Was heißt „Lehrgeld“ wenn man mit solchen Anlageformen nicht umgehen kann. Hier bei GK wurden ich zitiere“ einen Justitiar einer bedeutenden Europäischen Vermögensverwaltung:“ GK hat seit über 20 Jahren nur Dreck verkauft
    Kunden wurden mit angeblichen Anlagen die nie existiert haben BETROGEN.“ Also wen Du keine Ahnung von der ganzen Misere hast halte Dich einfach zurück mit doofen Äußerungen.
    CARMEN

  2. Recht so, absolut richtige Analyse. Ich wurde auch betrogen mit nichtexistierenden Fotovoltaik Anlagen, die Verantwortlichen möchte ich besuchen(kein kaffekränzchen) wer weiß was.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein