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Cannabis Software, Cannabis Millionaire und Weed Millionaire nicht gemäß §32 KWG zugelassen

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Die BaFin weist darauf hin, dass sie Cannabis Software, Cannabis Millionaire und Weed Millionaire keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Die Unternehmen unterstehen nicht der Aufsicht der BaFin.

Cannabis Software spricht potenzielle deutsche Kunden per EMail an. Das Unternehmen bietet auf der Webseite de.thecannabisoftware.com eine als „offizielle App für Cannabis-Aktien“ bezeichnete Software an, wobei es sich um eine „leistungsstarke, automatisierte Handelssoftware“ handele, die lukrative Handelsmöglichkeiten anzeige. Die App sei kostenlos und ermögliche den automatischen und manuellen Handel mit Aktien von Unternehmen, die bei der Herstellung ihrer Produkte Cannabis verwenden. Die Nutzer von Cannabis Software erzielten täglich mehr als 7.000 US-Dollar Gewinn.

Auch Cannabis Millionaire wendet sich per EMail an potenzielle deutsche Kunden. Das Unternehmen bewirbt unter der anonym registrierten Domain cannabismillionairetradeapp.com als Werbeportal für nicht genannte Broker in englischer Sprache den Handel mit Aktien von Unternehmen, die einen Bezug zu Cannabis haben. Das Unternehmen leitet interessierte Kunden über die auf seiner Webseite platzierten Links zu Brokern weiter, die den Handel von finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Differences – CFD) auf Aktien anbieten. Dort könne man nach erfolgreicher Registrierung die CFD-Handelssoftware kostenlos anfordern und den Algorithmus des automatisierten Handelssystems nutzen.

Weed Millionaire richtet sich in englischsprachigen EMails an potenzielle deutsche Kunden. Unter der anonym registrierten Domain weedmillionairepro.com bewirbt das Unternehmen – ebenfalls auf Englisch – den Handel mit Aktien von Unternehmen, die einen Bezug zu Cannabis haben. Die Kunden erhalten angabegemäß automatisierte Vorschläge zum Handel von Penny Stocks (Notierungen im Cent-Bereich), die zu 99,7 Prozent erfolgreich seien. Die Empfehlungen beziehen sich nicht auf Aktien, sondern auf CFD. Nach erfolgreicher Registrierung und Einzahlung einer Investitionssumme von mindestens 250 US-Dollar erfolge eine telefonische Beratung. Interessierte Kunden werden darauf hingewiesen, dass eine Registrierung aufgrund des großen Zuspruchs nur noch kurze Zeit möglich sei.

Die Unternehmen geben weder ihre Rechtsform noch ihren Sitz an.

Hinweis

Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse gemäß § 4 Abs. 4 FinDAG nur im öffentlichen Interesse wahr. Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann sie Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.

Sie können die BaFin aber bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn sie konkrete Hinweise zu den hier genannten Anbietern haben, beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, E-Mail-Adressen, Ruf- und Faxnummern der Kommunikationspartner oder die Kontoverbindung des Anbieters, dann wenden Sie sich an unsere Hinweisgeberstelle.

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