Moneeda AG kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Datum: 25.02.2019
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Moneeda AG, Vaduz, Liechtenstein, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Auf ihrer Internetseite www.extauri.com behauptet das Unternehmen, dass die Plattform unter anderem von der BaFin „genehmigt“ (approved) worden sei. Dies trifft nicht zu.