Start Justiz Erfurt: Vollstreckungsverfahren wegen Online-Betrugs

Erfurt: Vollstreckungsverfahren wegen Online-Betrugs

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Staatsanwaltschaft Erfurt

431 VRs 385 Js 21214/17 VA

Vollstreckungsverfahren gegen Anna-Maria Wolff, geb. 01.06.88 (FIKTIVE NAMEN: Veronic Bergner, Aldia Buhtz, Stefanie Demski, Carolin Dünkel, Christian Göbel, Cornelia Haun, Martin Hellmund, Andras Herz, Andre Kändler, Anneliese Koch, Christian Krüger, Steffen Künzel, Christin Lailach, Alexander Lange, Michael Loth, Mandy Michael, Stefanie Nikewski, Juliett Schmidt, Solveig Schubert, Corinna Schwarz, Isabelle Steickhardt, Steffen Sturm, Ariane Udhardt, Juliane Weigel, Carlo Wolff, Karin Wolff, Karin Monika Wolff, Mario Wolff, Nikolaus Wolff) wegen Betrugs

Mit Entscheidung des Amtsgerichts Erfurt vom 22.08.18, AZ: 385 Js 21214/17 wurde die o. g. Einziehungsbetroffene zur Zahlung von Wertersatz i. H. v. 21.412,46 € rechtskräftig verurteilt.

Es könnten bisher Unbekannte gegen die Verurteilte einen Entschädigungsanspruch haben. Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:

128 Online-Bestellungen im Zeitraum vom 20.09.2016 bis zum 16.12.2017

Diese Mitteilung erfolgt, um den Verletzten die Möglichkeit zu eröffnen, Rechte auf Entschädigung mittels Nachweis geltend zu machen.

Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche, unter Angabe der Anspruchshöhe, binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Erfurt zu dem o. g. Aktenzeichen an. Die Anmeldung ist innerhalb der Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Werden Ansprüche nicht rechtzeitig geltend gemacht, bleibt der Staat Eigentümer des Wertersatzbetrags.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass eine Entschädigung geltend gemacht werden kann. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Eine Erlösauszahlung kann nur erfolgen, wenn alle Verletzten vollständig entschädigt werden können.

Sollte bereits eine Entschädigung durch eine Versicherung erfolgt oder Geschädigte nicht Inhaber der Ansprüche sein, hat die Anmeldung durch die Versicherung bzw. den Erwerber zu erfolgen.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilten. Bitte lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

1 Kommentar

  1. Mein Name ist Michael Loth!
    Ich wohne in Erfurt!
    Ich habe mit Onlinebetrug nichts gemein, bitte geben sie bei ihren genannten Personen Adressen
    oder andere Unterscheidungsmerkmale an!
    Jeder macht sich Gedanken!

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