Start Politik Deutschland Neue DS-GVO: Erstes Urteil Kunsturheberrecht

Neue DS-GVO: Erstes Urteil Kunsturheberrecht

399

Ein erstes Urteil wurde nun bezogen auf die neu Datenschutz-Grundverordnung gefällt. Streitpunkt war das Thema „Veröffentlichung von Bildern“:
Die gemäß §§ 127, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde des Antragstellers ist nicht begründet. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung hat keine Aussicht auf Erfolg (§ 114 ZPO).

3

4

5

6

7

8

9

10

11

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein