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Gefälschte Immobilienanzeigen? Die Verbraucherzentrale informiert…

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Wer auf der Suche nach einer neuen Wohnung ist, kommt an den einschlägigen Immobilienportalen kaum noch vorbei. Doch auch Betrüger haben Immobilienportale für sich und ihre Zwecke entdeckt und versuchen, mit gefälschten Wohnungsanzeigen, Phishing-Mails und Co. Kasse zu machen. Wir geben einen Überblick, mit welchen Betrugsmaschen Wohnungssuchende getäuscht werden, woran Sie Fake-Anzeigen bei der Wohnungssuche erkennen und was Sie tun können, wenn Sie bereits Opfer von Immobilien-Betrügern geworden sind.

Betrugsmaschen: Wie Wohnungssuchende getäuscht werden

Eine frisch renovierte 4-Zimmer-Wohnung in Top-Lage, inklusive Parkplatz, für unter 600 Euro ‑ klingt zu schön, um wahr zu sein? Ist es in den meisten Fällen leider auch! Denn hinter der vermeintlichen Traumimmobilie zum Schnäppchenpreis stecken häufig Betrüger. In der Regel haben es die Täter auf private Daten oder Geldüberweisungen der Wohnungssuchenden abgesehen und versuchen, für nicht existierende Scheinwohnungen zu kassieren. Die Betrugsmaschen werden immer raffinierter und vielfältiger:

Der Trick mit der Vorkasse
Ein weit verbreitetes Szenario: Der angebliche Eigentümer kontaktiert die Wohnungssuchenden und teilt mit, dass er im Ausland ist und nicht zur Besichtigung kommen kann. Er bietet an, den Schlüssel für die Wohnungsbesichtigung per Post zuzuschicken oder durch einen Mittler zu übergeben. Als Kaution hierfür sollen Sie vorab Geld überweisen. Sobald die Überweisung erfolgt ist, bekommen Sie aber weder einen passenden Wohnungsschlüssel noch eine Antwort vom angeblichen Vermieter.

Nachnahmegebühr
Selbst wenn der Eigentümer Ihnen zuerst den Wohnungsschlüssel zusendet, sollten Sie kein Geld überweisen, ehe Sie die Wohnung nicht zumindest besichtigt haben. Wenn der Schlüssel per Nachnahme gesendet wird, bleiben Sie zumindest auf der Nachnahmegebühr sitzen. Außerdem ist nicht gesagt, dass der Schlüssel überhaupt ins Türschloss passen. Vorausgesetzt, es gibt die beworbene Immobilie überhaupt.

Betrug mit Vorkaution
In einigen Fällen wird Ihnen eine Immobilie auch direkt zur Miete angeboten, ohne dass Sie diese je besichtigt haben. Eine Mietkaution wird immer erst dann fällig, wenn Sie tatsächlich einen Mietvertrag geschlossen haben. Werden Sie von einem vermeintlichen Eigentümer aufgefordert, vorab eine Kaution zu bezahlen, lassen Sie lieber die Finger von der Immobilie.

Rechnung für Wohnungsbesichtigungen
Gerade in Regionen, in denen die Wohnungsnot besonders groß ist, sind Interessenten froh über jede Wohnungsbesichtigung, zu der sie eingeladen werden. Einige Immobilienbetrüger nutzen diese Notlage aus und verlangen bereits Geld dafür, Sie in die Vorauswahl für eine Fake-Immobilie aufzunehmen.

Phishing-Mails
Im Namen von Immobilienportalen versenden Betrüger auch immer häufiger sogenannte Phishing-Mails, um persönliche Daten der Immobilienportal-Kunden auszuspionieren. In den E-Mails werden Sie in der Regel dazu aufgefordert, sich über einen mitgeschickten Link mit Ihren Zugangsdaten des Immobilienportals einzuloggen oder einen mitgeschickten Anhang zu öffnen. Loggen Sie sich über den Link ein, gelangen Sie jedoch auf eine gefälschte Log-In-Seite, über die Betrüger Ihre Zugangsdaten abfangen können. Angehängte Dateien können zudem Schadsoftware enthalten.

Kopie des Personalausweises
Einige Betrüger fragen nach einer Kopie Ihres Personalausweises, die Sie als E-Mail-Anhang zuschicken sollen. Das sollten Sie nicht tun: Mit dem Personalausweis können Betrüger Ihre Identität bei illegalen Geschäften nutzen.

So erkennen Sie Fake-Anzeigen bei der Wohnungssuche

Zu günstige Preise
Ein Hinweis auf gefälschte Immobilienanzeigen sind ungewöhnlich niedrige Kauf- und Mietpreise. Aufschluss darüber, wie realistisch ein Mietpreis ist, gibt der örtliche Mietpreisspiegel, den die Kommunen veröffentlichen. Anhand dieser Richtwerte können Sie gerade als Ortsfremder die angesetzte Miete besser einschätzen.

Alarmsignal: Vorkasse
Egal, ob für das Zuschicken des Wohnungsschlüssels oder für eine Besichtigung: Sobald Sie aufgefordert werden, Geld im Voraus zu bezahlen, sollten Sie skeptisch werden. Seriöse Makler oder Eigentümer verlangen kein Geld von Ihnen, bevor Sie die Immobilie besichtigt haben.

Widersprüche zwischen Bildern und Text
Lesen Sie sich Immobilieninserate stets mit einer gesunden Portion Skepsis und überprüfen Sie die Wohnungsanzeigen auf mögliche Widersprüche zwischen Bild und Text. Das gilt vor allem ‑ aber nicht nur ‑ für Schnäppchen.

Bilder wie aus dem Prospekt
Viele Immobilienbetrüger versuchen Sie mit ansprechenden Immobilienbildern wie aus dem Prospekt zu beeindrucken. Bei den Fotos handelt es sich jedoch oft um kopierte Bilder aus dem Internet, zum Beispiel aus digitalen Möbelhauskatalogen. Diese Masche können Sie leicht entlarven: Laden Sie hierzu das Bild in der umgekehrten Bildersuche von Google hoch. Nach Betätigung der Suche sehen Sie hier, ob und wo das Bild im Netz noch verwendet wird.

Schlechtes Deutsch und Anfragen auf Englisch
Ein Indiz für Betrugsobjekte können Sätze in schlechtem Deutsch oder eine Anhäufung von Grammatik- und Rechtschreibfehlern sein. Da Betrüger oftmals aus dem Ausland agieren, nutzen sie häufig Übersetzungsprogramme. Zwar sind diese in den letzten Jahren immer besser geworden, trotzdem können schlechte Sprachqualität und Rechtschreibung aufmerksame Leser skeptisch werden lassen. Ein weiteres mögliches Anzeichen dafür, dass es sich um ein gefälschtes Immobilieninserat handelt, sind Anfragen auf Englisch.

Kopierte Anzeigentexte
Häufig kopieren sich Immobilienbetrüger ihre Anzeigentexte aus realen, bestehenden Immobilienanzeigen zusammen. Geben Sie zur Überprüfung Teile des Textes oder die Überschrift in eine Suchmaschine ein: Erscheint eine sehr ähnliche Anzeige ‑ jedoch mit anderen Kontaktdaten ‑ auf weiteren Portalen, ist Vorsicht geboten.

Fehlende Angaben
Seriöse Anbieter geben in ihrer Anzeige in der Regel Auskunft über die Höhe der Warm- und Kaltmiete sowie den Energieausweis. Ist lediglich eine Warmmiete angegeben, kann das ein Indiz für eine Fake-Wohnung sein. Seien Sie zudem misstrauisch, wenn es keinen konkreten Ansprechpartner oder kein Impressum auf der Seite des Immobilienanbieters gibt. Ist eine Telefonnummer angegeben, lohnt es sich zu überprüfen, ob die Rufnummer tatsächlich vergeben ist.

Auffällige Mails
Öffnen Sie keine Dateianhänge in E-Mails, die auf .exe enden ‑ weder von vermeintlichen Wohnungs- oder Hausanbietern noch vom Immobilienportal selbst. Sie können von Immobilienbetrügern stammen und Schadsoftware oder Trojaner enthalten. Achten Sie zudem auf die E-Mail-Adresse des Absenders: Immobilienbetrüger nutzen zur Korrespondenz häufig E-Mail-Adressen mit auffälligen Domains, wie zum Beispiel Name@günstige-traumwohnung.de.

Überweisung ins Ausland
Besondere Vorsicht bei Überweisungen ins Ausland! Prüfen Sie vor jeder Überweisung die Kontonummer (IBAN) des Zahlungsempfängers: Mit welchem Länderkürzel fängt sie an? ‚DE‘ steht zum Beispiel für ein Konto in Deutschland, ‚AT‘ für Österreich und so weiter. Kommt dagegen ein Länderkürzel vor, mit dem Sie nicht gerechnet haben, sollten Sie kein Geld überweisen.

Was Sie tun können, wenn Sie Immobilien-Betrügern aufgesessen sind

  • Haben Sie bereits Geld an einen vermeintlichen Vermieter überwiesen, fordern Sie Ihre Bank umgehend auf, die Zahlung rückgängig zu machen. Einen Anspruch darauf, dass die Bank Überweisungen zurückbucht, haben Sie allerdings nicht. Anders ist es bei Zahlung per Lastschrift: Hier können Sie innerhalb von acht Wochen eine Erstattung verlangen.
  • Rechtlich handelt es sich um Betrug, wenn Sie auf Grund einer gefälschten Wohnungsanzeigen Zahlungen leisten. Sind Sie auf einen Immobilienbetrüger hereingefallen, erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei. Das können Sie auch online tun.
  • Melden Sie den Betrug zudem beim betroffenen Immobilienportal, um andere Wohnungssuchende vor denselben Betrügern zu schützen.
  • Maßgeschneiderte persönliche Hilfe bekommen Sie bei der nächstgelegenen Beratungsstelle ihrer Verbraucherzentrale.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/abzocke/fakewohnungen-im-internet-gefaelschte-immobilienanzeigen-erkennen-27576

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