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Index Select Rentenversicherung der Allianz

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Die Verbraucherzentrale Hamburg hat sich vor einiger Zeit mit der Index Select Rentenversicherung der Allianz beschäftigt und kam zu keiner positiven Einschätzung. Nun hat das Landgericht München I über die darauffolgende Klage der Verbraucherzentrale geurteilt:

„Sicher, chancenreich und wandlungsfähig“ – so wirbt die Allianz für ihr sogenanntes Vorsorgekonzept Index Select. Die Beteiligung an der Wertent­wicklung des Eurostoxx 50 bietet hervorragende Chancen für die Vorsorge, schreibt der Versicherer auf seiner Internetseite. Verluste seien ausgeschlossen und Anleger hätten die volle Flexibilität.

Wir haben die Allianz Deutschland AG wegen der Werbung für das Finanzprodukt zunächst abgemahnt und dann verklagt, denn wir halten die Art und Weise der Darstellung für irreführend und unlauter.

Nach einem Urteil des Landgerichts München I muss die Allianz Deutschland AG nun bestimmte Formulierungen hinsichtlich der Wertentwicklung ihres sogenannten Vorsorgekonzepts Index Select unterlassen (Urteil vom 23. März 2018, Az. 37 O 12326/17, nicht rechtskräftig).

Die Münchner Richter kamen zu der Überzeugung, dass „die an zahlreichen Stellen des Internetauftritts hervorgehobene Aussage „Beteiligung an der Wertentwicklung des EUROSTOXX 50“ sowie die Verwendung des Begriffs „Indexpartizipation“ bei einem Großteil der Verbraucher den Eindruck erweckt, es erfolge (…) eine Anlage in Finanzprodukte, mit der die im Aktienindex gelisteten Werte abgebildet werden.“ Das Gericht sah in den Formulierungen zur Index Select Rente irreführende Angaben, weil „eine Korrelation des Renditeversprechens (…) mit der Wertentwicklung des Aktienindexes nur sehr eingeschränkt besteht“.

„Das vermeintliche Wunderprodukt Index Select ist reine Augenwischerei, denn in welcher Höhe und in welcher Form Anleger tatsächlich am Index partizipieren, darüber lässt die Allianz ihre Kunden im Unklaren. Wir freuen uns, dass die Münchner Richter diesen Etikettenschwindel nun gestoppt haben. Gerade bei der Altersvorsorge darf Verbrauchern nicht ein X für ein U vorgemacht werden.“

Kerstin Becker-Eiselen, Abteilungsleiterin Geldanlage, Altersvorsorge, Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Hamburg

Was verbirgt sich hinter Index Select?

Viele Verbraucher investieren ihr Vermögen heute teilweise in börsen­gehandelte Indexfonds (auch ETFs). Diese bilden den Trend eines Börsenindex ab, beispielsweise den des DAX oder eben des Eurostoxx 50. Ihr Risiko ist breit gestreut und die Kosten sind gering. Das macht sie angesichts der schlechten Renditen von klassischen Sparprodukten wie Festgeld- oder Tagesgeldkonten zu einem beliebten Anlageprodukt, denn die Börsen kannten in den letzten Jahren eigentlich nur einen Weg – den nach oben.

Wir haben den Eindruck, dass sich die Allianz das gute Ansehen der Indexfonds für den Verkauf ihrer privaten Rentenversicherung Index Select zunutze machen will. Doch was haben die beiden tatsächlich gemein?

Begriffe wie „Indexbeteiligung“ und „Indexpartizipation“ suggerieren, dass die Allianz das Geld ihrer Kunden an der Börse investiert. Im Kurzvorschlag des Vorsorgekonzepts finden wir jedoch die Fußnote „Überschuss­ver­wendung während der Aufschub­dauer: Index­partizipation“. Was das wohl bedeutet?

Ohne Überschüsse keine Indexbeteiligung?

Nach einem Blick in die Versicherungsbedingungen kommen wir zu dem Schluss, dass nicht etwa das eingezahlte Geld des Versicherten an der Börse investiert wird, sondern lediglich die von der Versicherung erzielten Überschüsse. Das eingezahlte Kapital wird – wie bei der klassischen Lebensversicherung auch – am Geldanlagemarkt investiert.

Doch die Überschüsse der Versicherungs­gesell­schaften sind im Vergleich zu den Beiträgen natürlich um ein Vielfaches geringer und sie schrumpfen wegen der schlechten Zinslage von Jahr zu Jahr. Sie sind also – anders als die Beiträge – keinesfalls sicher. Doch diese wesentliche Information verschweigt die Allianz in ihrer Werbung.

Mit den Überschüssen werden aber komplizierte Optionsgeschäfte eingegangen, die sich auf den Kursindex EuroStoxx 50 beziehen. Wie dieses Verfahren genau funktioniert erfährt man im Kleingedruckten nicht.

Wertentwicklung künstlich gedeckelt

Gleichzeitig begrenzt die Allianz die Wertentwicklung der Index Select Rente durch einen sogenannten Cap, der zum Zeitpunkt unserer Klageerhebung bei 3,3 Prozent lag. Die Höhe des Caps wird jährlich neu bestimmt und soll abhängig von den Überschusserträgen sein, mit denen die Versicherung ihre Form der Indexbeteiligung finanziert.Zinsbegrenzungen sind bei Finanzdienstleistungen nicht unbekannt. Bei der Index Select Rentenversicherung kommen aber nach unserer Auffassung weitere Nachteile hinzu. Wir erklären uns die Zinsausschüttung des Produkts wie folgt: Liegt die Wertentwicklung des Index in einem Monat über dem Cap, werden die Gewinne begrenzt, während monatliche Verluste voll in die Renditebetrachtung einfließen. Am Ende des Jahres werden die begrenzten Gewinne mit den unbegrenzten Verlusten verrechnet. Erst wenn diese Verrechnung zu einem positiven Renditeergebnis führt, wird dies dem aktuellen Versicherungswert gutgeschrieben. Ist das Jahresergebnis negativ, bleibt der Versicherungswert auf dem Stand des Vorjahres. Das bedeutet: Je nach Monatsentwicklung kann ein an sich gutes Jahr aus Verbrauchersicht am Ende zu einem schlechten werden!

Unser Rat

Wie die Index Select Rente der Allianz funktioniert und was für Sie als Anleger am Ende tatsächlich rausspringt, ist selbst für Experten nur schwer zu durchschauen. Für Verbraucher ist das Produkt eine Black Box.

Stecken Sie Ihr Geld lieber in einen Indexfonds. Dann sind Verluste zwar nicht ausgeschlossen, aber Sie profitieren, wenn Sie Ihr Vermögen langfristig anlegen, zumindest direkt von den möglichen Wertsteigerungen an der Börse.

Quelle: https://www.vzhh.de/themen/versicherungen/lebens-rentenversicherung/etikettenschwindel-bei-allianz-index-select-rente-gestoppt

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