Start Justiz Insolvenzverfahren Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek zur P & R-Insolvenz

Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek zur P & R-Insolvenz

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P & R hat für einige Gesellschaften Insolvenz angemeldet. Unklar ist gegenwärtig noch das Schicksal der weiteren Gesellschaften rund um P & R. RA Nikolaus Sochurek geht davon aus, dass auch diese Gesellschaften früher oder später Insolvenz anmelden werden. Zu Insolvenzverwaltern wurden bislang zwei Anwälte der Kanzlei Jaffé aus München/Schwabing bestellt.

Hier eine vorläufige Liste der als insolvent gemeldeten GmbHs (Quelle Manager Magazin)

  • P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, HRB 71806 /Regelinsolvenzverfahren – Az.: 1542 IN 726/18, Amtsgericht München, Insolvenzverwalter RA Michael Jaffè
  • P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, HRB 152368 /Regelinsolvenzverfahren – Az.: 1542 IN 727/18, Amtsgericht München, Insolvenzverwalter RA Michael Jaffè
  • P&R Container Leasing GmbH, HRB 58248 /Regelinsolvenzverfahren – Az.: 1542 IN 728/18, Amtsgericht München, Insolvenzverwalter RA, Philipp Henke

Nachdem die Anlegerschutzindustrie schon „in den Startlöchern“ steht und teilweise bereits offen davon schreibt, den Vertrieb in Anspruch nehmen zu wollen, ist nun für die Vertriebseinheiten eine rechtssichere und dennoch verbindliche Kommunikation mit den eigenen Kunden unabdingbar.

Hierbei gelten grundsätzlich folgende Leitlinien:

Vertriebe sollten offen und empathisch bleiben, bei Schuldzuweisungen lassen ihr Gegenüber aussprechen lassen, jedoch unter keinen Umständen eigenes Fehlverhalten konzedieren. „Stellen Sie sich vor, es würde ein Tonbandgerät mitlaufen, wenn Sie als Vertrieb mit Ihren Kunden sprechen.“ So Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek. „Reflektieren Sie auf keinen Fall die Beratungssituation bzw. die Vermittlungssituation“. Unterlagen sollten grundsätzlich nicht heraus gegeben werden. Wenn Anleger direkt dazu auffordern, irgendwelche Dokumente herauszugeben, so bleibt dem Vertrieb an dieser Stelle nicht viel anderes übrig, als sich darauf zurückzuziehen, dass der Anwalt davon klar abgeraten hat. Vertriebe sollten aber den Kopf nicht in den Sand stecken, dies würden Kunden mit hoher Wahrscheinlichkeit negativ auffassen und im schlechtesten Fall dazu führen, dass sie sich in die Arme der Anlegerschutzanwälte begeben.

Keinesfalls sollten eine Zusammenarbeit mit Anlegeranwälten erwogen werden. Derartige Zusammenarbeiten gehen langfristig selten gut und werden die Position des Vertriebs eher noch schwächen. In der vorliegenden Situation ist auch nicht klar, was eine Anlegerkanzlei für die Kunden tun sollte. „Letztlich würde als Anspruchsgegner aus meiner Sicht nur der Vertrieb übrig bleiben, da kein anderer denkbarer Anspruchsgegner die wirtschaftliche Potenz hätte, um sich gegen eine mutmaßlich überwältigende Anzahl von Klagen zu verteidigen geschweige denn, die geltend gemachten Ansprüche zu bedienen.“ Erklärt Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek.

Der Anlegeranwalt, dem der Vertrieb am Ende die Kunden „zugeführt“ hätte, würde sich in der Situation wiederfinden, dass er de facto nichts für die Anleger tun könnte. Er müsste dann entweder doch gegen den Vertrieb vorgehen, oder die Anleger zu einem Kollegen empfehlen, der dann den Vertrieb in Anspruch nehmen könnte. Im schlimmsten Falle könnte dann noch auf Informationen zurückgegriffen werden, die der Vertrieb den Anlegern, respektive den Anwälten gegeben hat und diese Informationen dann gegen den Vertrieb verwendet werden.

Kurzum so Rechtanwalt Nikolaus Sochurek: „Aus meiner Erfahrung kann ich von jedweder Zusammenarbeit mit Anlegeranwälten nur abraten. Bitte geben Sie auch keine entsprechenden Empfehlungen ab, Sie laufen damit letztlich Gefahr, sich selbst ans Messer zu liefern.“

Es bleibt jetzt zunächst erstmal abzuwarten, wie sich die Sache weiter entwickelt und ob bzw. wann weitere Gesellschaften in die Insolvenz fallen. Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek: „Den Vermittlern kann nur geraten werden, erstmal einen kühlen Kopf zu bewahren.“

Eine unverbindliche Anmeldung zu der von Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek initiierten Vermittlergemeinschaft, die einen stetigen Zustrom zu verzeichnen hat, kann hier erfolgen:

http://www.finanzberaterhaftung.de/vermittlervereinigung-der-vermittler-von-pr-containerinvestments/

Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek ist Partner der Kanzlei Peres & Partner und auf die Vertretung von Vermittlern und Finanzdienstleistern spezialisiert. Einer seiner Tätigkeitsschwerpunkte ist die Abwehr von Vermittlerhaftungsansprüchen.

1 Kommentar

  1. Laut telef.Rücksprache mitKundenberater Paul Meyr Ende Dez.2017 wegen Risiko und dem neu hinzugefügtem Warnhinweis auf den Angeboten sei der Hinweis nur auf Verlangen des Gesetzgebers und die Container seien sicher wie immer da die Mieten garantiert und die Container ja persönlicher Besitz seien. Auf die Frage was passiere wenn der Schifffahrtshandel zurückgehe wurde geantwortet dass dies keine Rollem spiele, da die Container ja fest vermietet seien !

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