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Fahrverbote kommen – Gerichte bleiben hart

Auch zwei Wochen nach den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zu der Möglichkeit von Fahrverboten in München und Stuttgart (AZ 7 C 26.16 und 7 C 30.17 vom 27.02.2018) hat sich der aufgewirbelte Rauch noch nicht verzogen. Die erfolgreiche Klägerin, die Deutsche Umwelthilfe e.V., kündigte auf ihrer Homepage an, zur Umsetzung der Urteile Anträge auf Wiederaufnahme in den Verfahren zu stellen, in denen es um Luftqualität in Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt geht. In Aachen solle es eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Anfang Juni geben, in München möglicherweise ebenfalls bald. Den in Leipzig unterlegenen Städten Düsseldorf und München habe man eine Frist bis Ende März 2018 gesetzt. Auch in Stuttgart ist Medienberichten zufolge gerichtlich ein Zwangsgeld angedroht, um eine von der Landesregierung versprochene Reduzierung der verkehrsbedingten Emissionen auf der Cannstatter Strasse umzusetzen.

Eine weitere Klage der Umwelthilfe vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf dagegen scheiterte. Begehrt wurde dort die Feststellung, dass die Betriebserlaubnis der betrügerischen Fahrzeuge der Marke VW mit dem berüchtigten EA 189 EU 5 – Motor erloschen ist. Dem folgten die rheinischen Richter nicht (AZ: 6 K 12341/17).

Klagen gegen die Autoindustrie aussichtsreich?

Diesel stinken und verpesten die Umwelt – Angela Merkel ist die neue und alte Bundeskanzlerin. Die Automobilindustrie macht Milliardengewinne und verweigert sich einer grundlegenden Lösung für die enttäuschten Autokäufer. Jeder Betroffene muss mit unsicherem Ausgang selber klagen. Möglich bleibt aber weiterhin die Geltendmachung individueller Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit diesem Motor. Die Erfolgschancen dieser Verfahren sind uneinheitlich: während einige Gerichte diese Ansprüche zuerkennen, lehnen andere eine Täuschungshandlung oder einen Wertverlust durch die Abschalteinrichtung und den geringeren Wiederverkaufswert ab.

Lohnt sich das Warten auf die Musterfeststellungsklage?

Die große Koalition könnte helfen durch ein neues Gesetz. Die Regierung plant, die Verjährung von Ansprüchen zum Jahreswechsel 2018 zu verhindern…. „Wir werden drohende Verjährungen zum Jahresende 2018 verhindern und deshalb das Gesetz (spätestens) zum 1. November 2018 in Kraft treten lassen“, so steht es in dem Koalitionsvertrag.

Die Regierung will die Musterfeststellungsklage einführen. Musterfeststellungsklagen haben den Vorteil für Verbraucher, dass damit Sammelklagen möglich werden. Geplant ist: ein Verband muss 10 Fälle sammeln, die alle gleichgelagert sind. Dann wird die Klage erhoben, wenn sich dann 50 weitere Kläger anschließen durch die Eintragung in das Klageregister, gilt die Klage als erhoben. Damit wird für alle die Verjährung gehemmt. Beispiel: VW Dieselfahrer könnten so effektiv und schnell einen Schadenersatzanspruch klären lassen. Rechtsanwalt Tilp gilt als Erfinder dieser Musterfeststellungsklage, die es sein einigen Jahren im Kapitalmarktrecht gibt.

Widerrufsjoker als anderer Weg

Anwälte wie Röhlke verweisen auf einen anderen Weg, diese trommeln: „Die gerichtlich einfacher durchzusetzende Möglichkeit, sich von dem Fahrzeug zu trennen, bleibt der sog. Widerrufsjoker beim darlehensfinanzierten Autokauf. Liegt ein sogenanntes Verbundgeschäft vor, was regelmäßig angenommen werden kann bei Finanzierungen konzerneigener Banken wie z.B. der VW Bank, kann das Darlehen noch nach Jahren widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. In der Folge muss der Bank das Fahrzeug übergeben werden und der Vertragszins für die Dauer der Darlehensgewährung bleibt bei der Bank. Tilgung und Anzahlung für das Auto bekommt man zurück. Die Bank bekommt auch einen Ersatz für den eingetretenen Wertverlust. Umstritten ist aber noch, ob dieser Wertersatzanspruch auch für Darlehensverträge gilt, die nach dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden“.

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