Start Allgemein DEB Deutsche Energie Beratung GmbH – Unzufriedene Kunden?

DEB Deutsche Energie Beratung GmbH – Unzufriedene Kunden?

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Darauf deuteten diverse Hinweise, die wir in den letzten zwei Monaten in unsere Redaktion erhalten haben. Daraufhin haben wir dem Unternehmen einen Fragenkatalog übermittelt mit der Bitte, diesen zu beantworten. Gestern Abend erhielten wir die Reaktion darauf, die wir Ihnen hier gerne präsentieren: Ist es richtig, dass Anleger bei Ihnen Solaranlagen erworben haben, die auf fremden Grundstücken errichtet werden sollten, bis heute aber nicht termingerecht fertiggestellt und übergeben wurden?

Wir sind seit Jahren Anbieter von Photovoltaikanlagen die wir auf langfristig gepachteten Gewerbe – oder Industriedächern errichten, verwalten, versichern usw. und parzelliert an Investoren verkaufen. Unser Unternehmen hat allein in den letzten 12 Monaten 14 Anlagen errichtet, drei davon verzögern sich über den vorgeplanten Zeitansatz hinaus. Dabei ist festzustellen, dass es einen vertraglich fest fixierten Fertigstellungs- bzw. Anschlusstermin nicht gab und aus technischen und sonstigen Gründen auch nicht geben kann. Sämtliche Verzögerungen sind durch externe Einflüsse entstanden, auf die wir keinen Einfluss hatten. In zwei der drei Fälle gab es zum Beispiel erhebliche Verzögerungen bei der Abwicklung der Endkunden finanzierenden Bank, in einem dritten Fall wurde nach Abschluss der Planungsphase vom Energieversorger der vorher schriftlich zugesagte Einspeisepunkt einseitig geändert. Dies erforderte eine Neuplanung der Kabeltrasse, die Neuverhandlung von Wegerechten usw. Die Neuplanung und alle nun erforderlichen Verhandlungen haben mehrere Monate gedauert und MÜSSEN VOR dem Bau der Anlage sichergestellt werden. Erst danach konnte mit dem Bau begonnen bzw. fortgesetzt werden. Dies war den Kunden stets im Einzelnen bekannt, denn wir informieren die Investoren mittels regelmäßigen Bautenstandsberichten.

 

Handelt es sich dabei um Einzelfälle oder wie viele Kunden Ihres Unternehmens betrifft dies? Uns sind mehrere bekannt.

Es betrifft eine geringe Anzahl von Kunden, verteilt auf die unter Ziffer 1 erwähnten 3 Anlagen.

 

Warum kommt es zu diesen Verzögerungen?

S.o. Anmerkung: Bei individuell geplanten neuen Anlagen ist es nicht ungewöhnlich, dass es bei Bautätigkeiten zu Verzögerungen kommt. Am Ende werden aber immer alle Anlagen in projektierter Qualität ans Netz gebracht. Und das wird bei den anhängigen Fällen auch der Fall sein, bei einer der drei Anlagen übrigens noch im Januar 2018.

 

Welche Funktion hat Herr Kilimann bei Ihnen im Unternehmen?

Er leitet die Projektierungsabteilung.

 

Handelt es sich bei Herrn Kilimann um die gleiche Person, die früher für die Deutsche Umweltberatung tätig war?

Herr Kilimann war lediglich als selbstständiger Vertriebspartner für die der Deutsche Umweltberatung GmbH bis zum Frühjahr 2013 tätig. Er war weder Gesellschafter, noch Mitglied der Geschäftsführung und hatte auch keine sonstige Funktion in dieser Gesellschaft. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Umweltberatung GmbH wurde vom Insolvenzgericht Lübeck am 28.03.2014 eröffnet.

 

Bei der Geschäftsanbahnung soll unseren Informationen nach gesagt worden sein, dass der Stromabnehmer für den produzierten Strom ein norwegischer Konzern mit dem Namen Statkraft sei. Damit wollte man wohl suggerieren: „Deine Einnahmen sind sicher“?

  1. Lightcore ist kaufmännischer Betriebsführer von
  2. Lightcore hat Direktvermarktungsverträge mit Statkraft Markets
  3. Statkraft vermarktet die Photovoltaikanlagen, die Lightcore in der kaufmännischen Betriebsführung verwaltet.
  4. Lightcore ist ein Energieversorgungsunternehmen, welches nicht nur für uns tätig ist.
  5. Die Sicherheit der Einnahmen bestimmt das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) und nicht der Direktvermarkter, denn genauso gut könnten wir für unsere Kunden die Next Kraftwerke oder die MVV mit der Direktvermarktung beauftragen.
  6. Wir sind kein Partner von Statkraft und es existieren auch keine Kooperationsverträge.
  7. Wir beauftragen (Vermarktungsauftrag) den Energieversorger Lightcore mit der Direktvermarktung der Photovoltaikanlagen, die wir erstellen ließen und an unsere Kunden verkauft

 

Mit dem Erhalt des Kaufertrages jedoch gab es dann auf einmal Verträge mit einer bulgarischen Limited mit Namen Lightcore. GF soll dort ein Herr Fernando Correa sein, der aber bei der DEB wohl auch für den Stromverkauf zuständig ist?

  1. Unsere Kaufverträge sind losgelöst von dem Betriebsführungsvertrag der Lightcore. Derzeit beauftragen wir die Lightcore mit der Vermarktung der Photovoltaikanlagen.
  2. Herr Correa ist CEO der Lightcore. Für die DEB ist er nicht tätig.

 

Auch der norwegische Konzern kennt Ihr Unternehmen wohl nicht und bestreitet wohl auch eine vertragliche Beziehung mit Ihrem Unternehmen.

Wie bereits oben beschrieben, gibt es keine Verbindung oder Kooperation zwischen Statkraft und uns.

 

Wurde von Ihrer Seite mit dem norwegischen Staatskonzern als Stromabnehmer geworben?

Wir bewerben im Zuge der Beratung die Lightcore und und so mittelbar deren Zusammenarbeit mit Statkraft.

 

Wenn ja, warum dann nun die Verträge mit einer bulgarischen Limited?

  1. Aufgrund der Zusammenarbeit von Lightcore mit Statkraft sehen wir diese Konstellation als eine für unsere Kunden sehr attraktive, da Statkraft der größte Direktvermarkter Deutschlands ist und „Kleinanlagen“ nicht
  2. Die Lightcore Energy OOD ist eine GmbH, vergleichbar einer GmbH nach deutschem Recht. Uns wurde kürzlich mitgeteilt, dass demnächst eine Tochter in Deutschland gegründet werden wird. Diese befindet sich derzeit noch in den Gründungsvorbereitungen. Solange werden alle Kunden – auch unsere – mit der Lightcore in Bulgarien Verträge haben. Dies ist der aktuelle

 

Warum hat Herr Correa hier eine Doppelfunktion?

Es gibt keine Doppelfunktion und es wird auch zukünftig keine geben.

 

Wie ist die Sicherheit der Einnahmen dann für den Anleger (Besitzer der Solaranlage) gesichert?

In der Vergangenheit wurde an den bestehenden Zusagen (anzulegender Wert nach dem Marktprämienmodell oder der Einspeisevergütung) rückwirkend nichts geändert oder gekürzt. Jedoch kann jeder beobachten, dass beides in den vergangenen Jahren gefallen ist und weitere Hürden wie z.B. das Ausschreibungsverfahren für Dachanlagen ab 750 kWp eingeführt wurde. Wir sind der Ansicht, dass sich dieser Trend fortsetzen wird, jedoch kann mit Sicherheit nichts gesagt werden, da dies immer von der gegenwärtigen Regierung abhängt.

Dies zu den gesetzlichen Grundlagen. Doch was passiert mit den Einnahmen der Endkunden falls der Lightcore etwas passieren sollte. Jeder Kunde kann jederzeit zu einem anderen Direktvermarkter wechseln für den unwahrscheinlichen Fall, das die Lightcore in wirtschaftliche Bedrängnis käme. Auch hier ist die Basis das EEG, denn wie bereits erwähnt muss keiner mit dem Energieversorgungsunternehmen Lightcore zusammen arbeiten der das nicht möchte, da es auch andere Direktvermarkter in Deutschland und im europäischen Raum gibt.

2 Kommentare

  1. Ich kann Hinweise bestätigen. Inzwischen verzögert sich die Fertigstellung in meinem Fall über ein Jahr, Einnahmen können somit bisher keine erzielt werden, Kreditzinsen sind hingegen regelmäßig fällig. Informationen seitens DEB gibt es so gut wie gar keine.

  2. Ich habe eine Analgenteil erworden, das im Mai 2017 ans Netz gehen sollte. Bis heute keine Einspeisung.
    Fardenscheinige Ausreden, aber erst nach aktiver Nachforschung. Informationen über die Bautenstände ehr dürftig und spät.

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