Start Allgemein P&R Transport-Container GmbH sorgt für Irritation-Interessengemeinschaft gründet sich

P&R Transport-Container GmbH sorgt für Irritation-Interessengemeinschaft gründet sich

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Die P & R Transport-Container GmbH hat in einem Schreiben an ihre Investoren für einige Irritationen gesorgt. Neben dem Hinweis auf ein Nachfolgeprojekt kündigte das Unternehmen an, künftig Auszahlungen erst 60 Tage nach Quartalsende vorzunehmen. Wir haben der Gesellschaft daraufhin eine Presseanfrage gestellt, zu der uns untenstehende Antwort erreichte.

Zuerst aber noch möchten wir Ihnen das Schreiben der Gesellschaft nicht vorenthalten:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

die Umsätze bei unserem Private Placement Angebot Nr. 6002 (CLP) sind, trotz der nun ruhigeren Sommerzeit, in den letzten Tagen deutlich angestiegen. Weitere Container stehen daher nur noch auf Anfrage und wenige Tage zur Verfügung. Die Vorbereitungen für das Nachfolgeangebot konnten jedoch eher als geplant abgeschlossen werden, sodass wir Ihnen bereits in Kürze das Private Placement Angebot Nr. 6003 (CLP) – ab einer Mindestinvestitionssumme von 200.000,00 €-vorstellen können. Es handelt sich hierbei um 40-Fuß High-Cube-Container mit Kühlanschluss, sogenannte Reefer. Details erfahren Sie in Kürze auf www.pundr-clp.de. Gerne können Sie sich bereits für dieses Angebot unverbindlich vormerken lassen. Aus Angebot Nr. 5002 (CIP) stehen noch wenige Container zur Investition zur Verfügung. Bitte treffen Sie Ihre Entscheidung über einen Kauf rechtzeitig in den nächsten Tagen – das Nachfolgeangebot ist derzeit noch in Abstimmung.

Zukünftig ist eine Anpassung und vor allem Vereinheitlichung der Zahlungszeitpunkte bei den Mieten und den Rückkäufen notwendig. Dies hat nicht nur Abrechnungs- und IT-systembedingte Gründe, denn wie Sie wissen, ist der Auszahlungszeitpunkt der Mieten mit „60 Tagen nach Quartalsende“ in den Verkaufsprospekten entsprechend ausgewiesen und trägt den vertraglichen Vereinbarungen mit den Mietpartnern sowie den gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen Rechnung.

Bisher haben wir die Auszahlung kulanterweise vorfällig, nämlich 30 Tage nach Quartalsende, vorgenommen. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie informieren, dass wir künftig aus genannten Gründen den Auszahlungszeitpunkt an das Ende der vertraglich vereinbarten 60-Tage-Frist legen werden und Sie somit weiterhin die notwendige Planungssicherheit erhalten.

Für den aktuellen Mietlauf Q2/2017 sind Auszahlungen bereits veranlasst gewesen und gehen somit vorvertraglich Ende Juli zu. Hierbei handelt es sich um Mieten aus den vergangenen Neu-Container-Angeboten, den Containerleasing-Programmen und den aktuellen Transport-Container-Angeboten.
Der Teil der Mieten aus den Gebraucht-Container-Investitionsprogrammen geht fristgerecht innerhalb der60-tägigen Auszahlungsfrist am Ende des Zeitraums zu.

Für ein persönliches Gespräch, Reservierungen sowie weiterführende Fragen zu unseren Angeboten wenden Sie sich an Ihren Finanzberater.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme Zeit mit hoffentlich vielen schönen und unterhaltsamen „lauen“
Sommerabenden.
P&R – Einfach. Ertragreich. Zuverlässig.
Mit freundlichen Grüßen“

Hier nun die von uns (www.diebewertung.de) versandte Presseanfrage dazu:

Ausbleibende Zahlungen von Ausschüttungen

Sehr geehrter Herr Dr.Hajo Maier. Mein Name ist Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig. Meinen Presseausweis finden Sie im Impressum meiner Webseite www.diebewertung.de

In den letzten Tagen berichten uns Anleger Ihres Unternehmens das eigentlich zum 31./.2017 fällige Ausschüttungen nicht erfolgt sind, sondern diese erst zum 31. August 2017 erfolgen sollen/werden. Ist diese Information korrekt?

Wenn ja, warum diese Auszahlungsverzögerung?

Für eine kurze Rückantwort bis Heute 18 Uhr bedanke ich mich.“

Und zuletzt die diesbezügliche Antwort des Unternehmens:

„Hallo Herr Bremer,

Die Mietauszahlungen erfolgen quartalsweise mit 60 Tagen Zahlungsziel nach Quartalsende (30. August für Q2), wie es vertraglich vorgesehen ist und BaFin konform. Die Aussage, dass zum 31.07.2017 Mietzahlungen fällig gewesen wären, ist schlicht falsch. Damit gibt es auch keine Auszahlungsverzögerung. Wir bleiben im vertraglich vereinbarten Zeitfenster.

Richtig ist:

P&R hat bisher die Mietauszahlungen immer bereits nach 30 Tagen nach Q-Ende statt nach 60 Tagen ausbezahlt – aus Kulanz-Gründen. Aus dieser Gewohnheit heraus über viele Jahre nun für manche Kunden natürlich zunächst einmal irritierend Was wir verstehen.

Künftig bleibt es fest beim Auszahlungsmodus 60 Tage nach Quartal. Damit bleibt der Auszahlungsturnus 3-monatlich wie bisher. Und es sollte keine Irritationen mehr geben.

Grüße, Hajo Maier

Dr. Hajo Maier
Leiter Marketing- und Kommunikation

P&R Unternehmensgruppe
Geschäftsführer der Gesellschaften:
Martin Ebben

Nördliche Münchner Str. 8
82027 Grünwald
Tel: +49 89 641 60 60
Fax: +49 89 649 24 85

info@pundr.de
www.pundr.de

P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH
Amtsgericht München
HRB 71806

P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH
Amtsgericht München
HRB 152368

P&R Container Leasing GmbH
Amtsgericht München
HRB 58248

P&R Transport-Container GmbH
Amtsgericht München
HRB 115130″

Update:

Interessengemeinschaft zum Unternehmen P&R Container gründet sich!

http://container-pundr-interessengemeinschaft.graumarktinfos.de/

343 Kommentare

  1. auch ich bin als Anleger bei P§R irritiert. Meine Containermiete für das 3. Quartal 2017 ist auch nach 60 Tagen nach Quartalsende noch nicht bei mir eingegangen. Auf Nachfrage am 1.12.2017 erklärte man mir lapidar, dass die Angelegenheit in „Bearbeitung“ wäre und ich in den nächsten Tagen sicher mit dem Geldeingang rechnen könnte.
    Ich bin inzwischen sehr skeptisch bzgl. dieses Investments und ich bin mal gespannt, wie die Rücknahme nach Ablauf der 5 Jahre aussieht??
    Ich werde keinesfalls diese Form der Anlage weiterempfehlen – im Gegenteil, ich kann nur dringend abraten.

  2. Ich habe für meine gebrauchten Kühlcontainer Ende November die Mietzahlung erhalten, allerdings nicht für die Verträge mit Neucontainern.

    Das beruhigt auch nicht.

  3. ich habe nur die Mieten der Gebrauchtcontainer GmbH erhalten, jedoch nicht die der Container GmbH ( Neucontainer). Desweiteren habe ich das Geld für einen Rückkauf, der am 29.11 fällig gewesen wäre ( Vertragsende 29.9+60 Tage) bis heute nicht erhalten.Ich hoffe, es endet nicht wie bei Magellan in 2016.

    • Auch bei mir wäre der Rückkauf eines GC-Vertags am 29.11.2017 fällig gewesen. Ist bis heute (04.12.17) nicht erfolgt. Vorgang wäre „in Bearbeitung“; man gehe davon aus, dass der Geldeingang bei mir „bis Ende dieser Woche“ erfolgt. Das ist jetzt schon der zweite Rückkauf in Folge, der nicht termingerecht abgewickelt abgewickelt wurde. „P&R zuverlässig“?

  4. Auch bei mir ist die Containermiete für das 3. Quartal 2017 noch nicht eingegangen. Nach einem Anruf bei P&R wurde mir erklärt, dass eine Zahlung noch ausstehe, die aber Mitte der Woche erwartet werde. Die Containermiete sollte, laut P&R, Anfang nächster Woche (11.12.2017) auf meinem Konto sein.

    Das Ganze irritiert mich doch sehr.

  5. Auch bei mir dieselbe Situation. Am vergangenen Freitag erhielt ich telefonisch die Auskunft, die ausstehende Zahlung würde wohl „Anfang nächster Woche“ (d.h. spätestens bis morgen) erfolgen. Offenbar wurde der Zahlungstermin inzwischen um eine weitere Woche nach hinten geschoben (vgl. obigen Kommentar von W. Müller).
    Aus meiner Sicht ist somit die Zahlungsfähgkeit von P&R zumindest stark gefährdet, evtl. sogar nicht mehr gegeben. Das wäre dann wohl eine zweite „Magellan-Geschichte“.

  6. Bei mir fehlt die Miete Neucontainer und ein Rückkauf, war am 30.11. / 29.11. fällig. Telefonisch ist kein Durchkommen bei P&R. Das wird wohl nichts mehr …., auch wenn die Kommentare von Heute etwas Hoffnung bringen. Aber auf Dauer ?

  7. Auch meine (über)fällige Zahlung (Rückkauf) ist heute (5.12.) zu meiner großen Erleichtung eingegangen. Hoffentlich war diese Verzögerung eine Ausnahme. Zur Vertrauensbildung hat das Ganze allerdings nicht gerade beigetragen.

  8. Auch bei mir sind die Mieten für die Neucontainer nicht eingegangen. Telefonisch wurde eine Zahlung bis Ende der Woche zugesagt. Es sei die Leasingrate eines Kunden nicht rechtzeitig
    gezahlt worden.

  9. Gebrauchtcontainermiete ist da. Auf die Neucontainermiete warte ich noch…

    Für Anleger rechnet sich diese Form der Kapitalanlage nicht mehr. Dürfte auch P & R mittlerweile zu spüren bekommen habe.n. Weniger Neuverträge weniger Cashflow.

    6 % Zinsen bekomme ich inzwischen woanders, dazu noch ohne die steuerliche Kiste bei Rückauf von Containern.

    Laut Auskunft eines Vermögensberaters, der seit den Anfängen P & R Container im Angebot hat, fehlt bei den LF Containern ein Geldeingang bei P & R.

  10. Heute hat man mir telefonisch versichert, dass das Geld für den GC-Rückkauf bei P&R rausgegangen sei. Es sollte heute oder morgen eingehen. Grund für die Verzögerung sei eine verspätete Kundenzahlung gewesen (s.o.). Hoffentlich verbessert sich die allgemeine Lage weiterhin….

  11. Geld für LF Container immer noch nicht da.
    Wieder bei P & R angerufen. Angeblich wäre was bei der Bank falsch gelaufen. Beträge seien neu angewiesen worden.
    Allmählich glaube ich, daß die schon auf der „Flucht“ sind.
    Wie sieht es eigentlicht mit Verzugszinsen aus? Immerhin sind die schon 8 Tage im Rückstand mit der Zahlung.
    Kunde bei P & R bin ich seit ca. 30 Jahren. Nun ist Schluß.
    Ich werde wohl nicht der Einzige sein, der Investments bei P & R in Zukunft ausschließt.

  12. Verzugszinsen könnte man natürlich beanspruchen (gem. § 288 BGB 5 Prozentpunkte über akt. Basiszinssatz = -0,88%, d.h. effektiv 4,12% p.a.); hier dürfte es i.d.R. um Ansprüche im niedrigen zweistelligen Euro-Bereich gehen. Unter den gegebenen Umständen sollte man daher m.E. eher tief durchatmen und darauf hoffen, dass P&R die Zahlungsschwierigkeiten wieder einigermaßen in den Griff bekommt, damit die (wie bei sicherlich vielen Teilnehmern an diesem Forum der Fall) noch laufenden Container-Investments zufriedenstellend abgewickelt werden können. Diesbezüglich stelle ich mich jedenfalls auf eine Zitterpartie ein. Vielleicht hilft ja auch ein zusätzlicher Kirchgang 🙂

    • Geld für LF Container inzwischen da. Bei der damit fälligen Buchführung bei mir stellte ich fest, daß noch das Geld für einen Rückkauf fehlt (Gebrauchtcontainer). Laut Telefonat mit P & R sei uns das zugestellt worden, wir hätten jedoch nie etwas zurückgeschickt. Wie auch eine angebliche Erinnerung. Glaube nicht, daß zweimal was auf dem Postweg verloren geht. Wir wohnen in einem Bungalow mit einem Briefkasten…
      Geld soll nächste Woche überwiesen werden, eigentlich fällig im Oktober.
      Auslaufende Verträge habe ich jetzt extrem wachsam im Auge.
      Entspannt werde ich erst, wenn da der letzte Vertrag ausgelaufen ist und das Geld wieder hier bei uns eingetrudelt ist.

  13. Ich kann meinem Vorredner nur zustimmen. Wir neigen in diesem Land echt immer zur Panik!
    P&R ist ein Unternehmen, was so viele Jahre über alle Krisen gut gearbeitet hat. Jetzt sollte man denen auch mal eine Chance geben, mit der neuen Gesamtsituation (Regulierung) und den natürlich schwankenden Märkten professionell umzugehen. Würde mich sehr interessieren, wo man heute noch einigemaßen sicher 6% bekommt (Wilms). Jetzt lassen wir die mal in Ruhe arbeiten und mit den aktuellen Gegebenheiten umgehen. Garantien gibt es nirgendwo und das ist ja keine Festgeldanlage! Meine Mieten sind auf jeden Fall alle da.

    • Danke Schröder und Michael S., mal ein wahres Wort. Dass eine Finanzanlage u.a. wirtschaftlichen Risiken unterliegt, dürfte nicht neu sein. Dass P&R seit jeher diese für den Kunden abpuffert, einigen Kunden anscheinend schon. Und dass eine Lösung mal ein paar Tage dauern kann, wenn kurzfristig ein Zahlungsverzug bei Industriepartnern eintritt… Keiner von uns kann in die Zukunft sehen und natürlich hat auch diese Anlage ihre Risiken. Aber vielleicht kann man gegenüber einer Firma, die über vier Jahrzehnte Kundengelder nicht nur erhalten, sondern vermehrt hat (und der Markt war nicht immer rosig, wie jeder Interessierte nachlesen kann), mal ein bisschen großzügiger sein, gerade in diesem Jahr der gesetzlichen Herausforderungen. Nicht zu vergessen: Es gibt einen Unterschied zwischen kurzfristiger Liquidität und Substanz. Aber jeder muss sich selbst seine Meinung bilden und seine Entscheidungen treffen. Mich nervt generell einfach diese Mentalität, alles Gute als selbstverständlich zu nehmen und im Gegenzug immer gleich zu schimpfen. Man traut sich ja kaum, etwas Positives zu schreiben.

  14. …leider wird es auch bei dieser Auszahlung nicht besser…..man vertröstete mich bis 15.03. 2018 mit dem gleichen Argument wie letztes Quartal…man warte auf Zahlungseingänge…“.ein Schelm wer Böses dabei denkt „

  15. P 6 R ist mit der Mietzahlung für 4 Verträge (2x Neu, 2x Gebrauchtcontainer) seit 01.03. im Rückstand.
    Auf telefonische Anfrage wurde mir. I mitgeteilt, dass die Mietzahlung am 15.03. dort rausgeht. Ich bin gespannt, dies umso mehr, als ich das nach mehrjähriger korrekter Abwicklung bei P & R nicht gewohnt. bin.. Stecken da ernsthafte Probleme dahinter? Siehe hierzu auch Finanztest 7/2017 Überschrift „Rätselhafte Lücke“

  16. trotz gegenteiliger Aussage gestern (Zahlung bis 15.03.) sind die Mietzahlungen für die Gebrauchtcontainer überrraschenderweise nun doch schon auf dem Konto

  17. Bei mir ist die Miete für alle Verträge am 01.03. eingegangen. Bei meiner Frau fehlt noch ein Vertrag, zwei wurden auch am 01.03. ausbezahlt. Auch wenn die Verzögerung etwas ärgerlich ist, muss ich alle aktiven Forenteilnehmer einmal bitten, am Boden zu bleiben. Es schreiben viel Vorredner, dass sie mit P&R jahrelang gute Erfahrungen gemacht haben. Jetzt ist der aktuelle Stand so, dass alle Mieten und Rückkäufe in voller Höhe – nur eben ca. 14 Tage später ausbezahlt werden sollen. Und der Shitsorm geht prompt los…. Was soll das denn ! Jedes Unternehmen hat auch mal mit veränderten Marktbedingungen und verspäteter Zahlungsmoral zu tun und muss sich damit auseinander setzen. Das kennt jeder Arzt, Handwerker, etc.. Wichtig ist, dass man dann die Möglichkeit ergreift, darauf zu reagieren und alles Nötige tut, um diesen Tendenzen entgegenzuwirken. Diesen Eindruck habe ich nach wie vor bei der Fa. P&R. Die Welt (und deren Staatsoberhäupter) haben sich stark verändert. Hier erwartet aber jeder, dass alles läuft wie vor zehn Jahren. Mir ist wichtig, dass ich mein Geld erhalte. Wenn dies leider erneut auch mit Verzögerungen ist, kann ich damit leben. Ich erwarte ja auch eine Rendite von 4%-5 %. Die fällt nicht vom Himmel (was viele hier anscheinend denken). Ich halte nicht viel vom „Herumpoltern“, sobald etwas nicht plangemäß läuft. Solange entsprechend darauf reagiert wird und das gewünschte Ergebnis dann doch zum Vorschein kommt, sollten alle zufrieden sein. Es gibt bei Geldanlagen weit schlimmere Meldungen, als dass der Ertrag 14 Tage später kommt. Wenn ein hoher Verlust gemeldet wird, darf kräftig gejammert werden – aber ob das in solch einem aktuellen Fall bereits nötig ist, muss ich stark bezweifeln. P&R hat nach wie vor bisher alle Verpflichtungen erfüllt! Nichts desto trotz kann jeder seine Meinung kund tun. Ich will dies hiermit aber mal im positiven Sinne tun. Das ist in der heutigen Zeit leider viel zu selten der Fall…

  18. Butulla Olaf
    ich bin auch schon wider , von P und R schwer enttäuscht. Es ist ja nur einer kleiner Geldbetrag , der unpünktlich ausgezahlt wird , aber das wird dann auch P und R zu spüren bekommen wenn die Stammkunden kein Geld mehr investieren. Wahrscheinlich wechsle ich zur Nachbarschaft die ähnliche Container anbietet.

    • Das Geschäftsmodell ist für den Anleger intransparent. Wir kennen weder die Vertragspartner an die P&R unsere Container vermietet hat, noch die tatsächlichen Mieten. Die ausgezahlten Mieten liegen schon länger über dem Marktniveau das gilt auch für die Rückkaufpreise. Das deutet auf ein Schneeballsystem hin. Bei Magellan wurden selbst Container die verloren gegangen sind nie ersetzt, erst mit der Insolvenz wurde den Anlegern klar dass nur Container die wirklich existieren und vermietet sind Ansprüche begründen. Nach der Insolvenz von Magellan und der Restrukturierung von Buss Global in Singapur war für mich klar: keine Investitionen mehr in Containerleasing. Zu geringe Erträge bei zu hohem Risiko. Mein letzter Vertrag bei P&R läuft im Juni 2018 aus.

  19. Der am 27.02.2018 fällige Rückkaufswert (Angebot GC 1074 von Nov. 2012) ist bis heute nicht eingegangen. Mit Schreiben vom selben Tag wurde eine ‚Verzögerung der Auszahlung…. bis spätestens 20 März‘ angekündigt.
    Weiter im Brief heißt es: ‚Die Verzögerung der Zahlungen an Sie ist dem Umstand geschuldet, dass einer unserer Handelspartner kurzfristig und auch für uns überraschend von der Vereinbarung zur Übernahme der zum Verkauf vorgesehenen Containerflotte zurückgetreten ist. Für eine nun bereits geplante kurzfristige Alternativfinanzierung zur Deckung Ihrer Rückkaufsansprüche benötigen wir den genannten Zeitraum von ca. drei Wochen.
    Aus diesem Grund können wir das im eigenen Selbstverständnis so wesentliche Kriterium der Pünktlichkeit dieses Mal nicht gewährleisten, möchten aber in jedem Fall Ihren Rückkauf in der avisierten Höhe voll ausbezahlen….‘. (Man beachte: ‚möchten‘!!!).
    Nach der Verzögerung der Mietauszahlungen Q.3/2017, der Verlängerung des Zahlungsziels von 30 auf 60 Tage, und der Vielzahl der hier abgegebenen Kommentare Betroffener ist wohl nach Meinung eines anderen hier im Forum aktiven Anlegers tatsächlich davon auszugehen, daß P&R in ernsthaften Schwierigkeiten zu stecken scheint. Die Meinung eines anderen wiederum skizziert das Bild eines Schneeballsystems, was angesichts der Intensivierung der Zahlungsverzögerungen (vielleicht bald auch -Ausfälle???) nachvollziebar scheint.
    Deswegen werde ich mich bei dieser inzwischen hochriskanten Anlageform nicht mehr weiter engagieren, und werde auf Nachfragen ganz sicher keine positive Empfehlung abgeben.
    Wir alle können nur hoffen, daß wir unser gutes Geld wiedersehen.
    Falls jemand aus dem Kreise der Betroffenen bereits Kontakte zu Anwälten hergestellt hat, wäre eine Rückmeldung dazu sicher hilfreich!

    • Armes Deutschland ! Auch wenn die Ursachen anscheinend ausführlich im Brief von P&R erläutert wurden, werden diese ignoriert und es wird lieber auf den Panikzug aufgesprungen und allen Gerüchten mehr geglaubt. Der Ruf nach Anwälten verstärkt den Eindruck, dass Panik verbreitet werden soll….. was ist die Klage? 14 Tage Zahlungsverzug ? Bitte auf dem Boden bleiben und abwarten. Wie heißt es oben bei einem anderen Kommentar: Ein Schelm wer Böses dabei denkt….. wenn nach Panik der Ruf nach Anwälten folgt…

      • An den gutgläubigen Thomas N.:
        „Was ist schon 14 Tage Zahlungsverzug?“
        Grundsätzlich nichts…. ABER:
        Gibt es künftig noch jemanden, der bei P&R investiert?
        Und was macht eine Investitionsfirma, ohne Investoren?
        So, … und jetzt zähl‘ mal 1+1 zusammen……

  20. Ein Kommentar, der die beschriebenen, innerhalb weniger Monate gehäuften negativen Erfahrungen von Anlegern als Panikmache abtut, geht aus Anlegersicht ziemlich am Thema vorbei! Oder stammt er vielleicht sogar aus dem Kreise der Verursacher? Sehr geehrter Autor, was beunruhigend stimmt, ist das Gesamtbild – wie in meinem Text aufgezählt. Wer hier nicht erkennen WILL, daß offensichtlich Löcher gestopft werden, indem man andere Löcher reißt, sollte auch einmal einen Blick auf Vorkommnissse wie z.B. bei Magellan werfen. Zudem habe ich nicht nach einem Anwalt gerufen, sondern frage in die Runde, ob sich bereits jemand mit der juristischen Seite der Betrachtung in Verbindung gesetzt hat.
    Möglicherweise liegen von dort hilfreiche Erfahrungen bzw. Erkenntnisse vor, die andere Anleger gemacht haben. Das sollte idealerweise KEINE Klage gewesen sein; eine solche liegt nicht in meinem Interesse. Bedauerlich, wenn jemand sofort an Klage als einzige Möglichkeit denkt, wo es zunächst lediglich um Informationsbeschaffung geht!

    • Ich will hier keine Endlosdiskussion führen und habe meinen Standpunkt schon erläutert. Nur um den Vorwurf von Herrn Claus klarzustellen: ich bin Anleger wie Sie , nur eben nicht auf Ebene der Pessimisten. Einen Anwalt lediglich als Informationsquelle einzuschalten, ist mir neu. Was stimmt nicht mit dem von Ihnen zitierten Brief? Warum soll das nicht der Grund sein ? Warum warten wir nicht noch die 14 Tage? ( bei manchen im Forum soll es sich ja bereits jetzt schon aufgelöst haben/ s. Nelly, mit der die Diskussion angefangen hat) Wem ist geholfen, wenn Sie hier das große Rad anwerfen, wenn noch nicht viel passiert es? Meinen Sie, das hilft uns Anlegern eher im Hinblick auf die Investitionen oder sollte P&R nicht erstmal beweisen dürfen, dass Probleme , die auftauchen, auch gelöst werden können? Aus meiner Erfahrung war das bisher immer der Fall. Aber das ist meine Meinung und das wars dann auch von mir.

  21. Abschließend noch ein Hinweis für Thomas N.: Meine Mietzahlungen sind, wie auch bei Nelly, am 1.März eingegangen. Davon war auch nicht die Rede, sondern vom Rückkauf der bezeichneten Container – es handelt sich um einen ansehnlichen 5-stelligen Betrag…. Da darf man vor dem Hintergrund bisheriger Verzögerungen doch schon mal skeptisch sein, oder!?!?! Falls die Zahlung doch noch eingehen sollte, werde ich das hier auch vermelden, damit das zuletzt entstandene Bild ggf. aufgehübscht werden kann.

  22. Mietzahlung für 4.Q 2017 aus GC Vertrag hätte bis 1.3.2018 (60 Tage nach Ende des Quartals) eintreffen müssen. Die Mietzahlung war am 2.3. noch nicht da. Das ist das erste Mal seit 2009 dass bei mir eine Mietzahlung nicht wie vertraglich vereinbart eintrifft. Die abrupte Änderung im Sommer 2017 von 30 auf 60 Tagen (die 30 Tage waren ja nur aus „Kulanz“) ohne vorherige Information war schon ein Warnschuss. Nur die Werbung kommt immer „pünktlich“.

  23. Bei mir ist die Situation ebenso wie von den Vorgängern beschrieben: Seit 5 Tagen ist die Zahlung für Q4 überfällig (NC-Vertrag). Was für mich am meisten zum Himmel stinkt ist die mangelnde Transparenz. Man erhält keinerlei Feedback bzw. Information, dass sich (z.B. aufgrund von ) die Zahlung verzögert – nein, es wird einfach nicht gezahlt und auch nirgends kommentiert. Dieses Gebahren ist für mich absolut unseriös, das Schweigen trägt nicht zur Vertrauensbildung bei.

    • Mein Finanzvermittler hat mir eine Information von P&R zukommen lassen das bis spätestens 15.3. gezahlt wird. Man hätte die Kunden nicht angeschrieben da man damit rechnete dass beim Eintreffen der Information die Mieten bereits ausgezahlt seien. Ach so. So wird man sicher keine Bestandskunden für eine Neuinvestition begeistern können.

  24. Die Auszahlung für das vierte Quartal 2017 ist bis heute (05.03.2018) nicht bei mir eingegangen. Deshalb habe ich telefonisch bei P&R nachgefragt und die Antwort erhalten, ein Kunde habe die Mieten nicht gezahlt. Man bemühe sich, jetzt die Auszahlung für das 4. Quartal in den nächsten Tagen auf den Weg zu bringen.

    Ich bin plötzlich sehr misstrauisch die Zahlungsfähigkeit von P&R betreffend. Das ist ein verdächtiges Geschäftsgebaren.

  25. Ich habe für das 4. Quartal 2017 auch noch keine Mietzahlung erhalten (Stand 06.03.2018, 09:30h). Anruf bei P&R: Ein Container-„Partner“ sei ausgefallen, man arbeite mit Hochdruck daran, anderweitig Geld freizubekommen, um die ausstehenden Mietzahlung bedienen zu können. Ein Termin für die Zahlung wurde auf Nachfrage *nicht* avisiert.
    Nicht schön, das ganze.

  26. Ich bin Kunde bei P & R seit 20 Jahren. Die Miete, die Ende November hätte eintreffen sollen, kam am 5.12. – ohne mich über die Verspätung zu informieren. Jetzt steht wieder eine Verspätung an … Ich werde in Zukunft keine Container mehr bei P & R kaufen. Das Vertrauen ist weg.

  27. Bereits bei der letzten Mietzahlung wurde ein Teil erst später gezahlt. Auch jetzt wurden wieder Zahlungen einbehalten. Was mich stört und verärgert, ist die Tatsche, dass keine Informationen seitens P&R erfolgt. Erst kam der Hinweis am 1.3. bei einem Telefonat mit dem Kundenbetreuer, dass die 60 Tage noch nicht verstrichen seien und dann blieb die Zahlung ohne Angabe von Gründen aus. Die Liquiditätsplanung erstaunt mich in den letzten 12 Monaten sehr.

  28. Für 4 Verträge sind bis heute noch keine Mietzahlungen für das 4. Quartal 2017 eingegangen. Bei telefonischer Rückfrage konnte kein Termin genannt werden, bis wann man mit den Mietzahlungen rechnen kann. Das sorgt nicht für Vertrauen!

  29. Auch für meinen Vertrag sind bis heute keine Zahlungen eingegangen. Befriedigende Hinweise sind am Telefon auch nicht gegeben worden. Die GF arbeitet an einer Lösung, jedoch kein Kommentar. Das stinkt gewaltig nach Liquiditätsprobleme.

    • Selbiges Problem. Anruf bei P&R unbefriedigend: Man könne nichts sagen. Meiner Bitte, an die Geschäftsleitung durchgestellt zu werden um Auskunft zu bekommen wurde abgeleht. Dies sei nicht möglich. Hat jemand eine Idee, wie man zumindest vernünftige Informationen bekommt?

  30. Auch ich bin von der Nichtzahlung betroffen. Mir wurde heute am Telefon gesagt, das die GF an einer Lösung arbeitet und das Ergebnis bis zum WE vorliegen soll.Was nicht bedeutet das Geld auf dem Konto ist.
    Das alles riecht sehr nach Insolvenzverschleppung.
    Hoffen wir im Interesse aller Anleger das sich das nicht bestätigt, denn dann wären wir Anleger wie damals bei der Telekom die Letzten in der Kette. 🙁

  31. Hier die Kopie eines Artikels aus ‚Fondsprofessional Online‘ vom 02.03.2018:

    “ Containerinvestments: P&R gerät in Zahlungsverzug
    Der Marktführer bei den Direktinvestments galt bislang als solides und wetterfestes Unternehmen mit jahrzehntelanger Erfahrung. Obwohl das Containerleasing-Geschäft wieder recht gut läuft, häufen sich nun die negativen Signale – und wecken ungute Erinnerungen.

    Nachdem die Magellan-Pleite verdaut gewesen ist, wurde es ruhig um die Container-Direktinvestments, die an und für sich bei Vertrieben und Anlegern sehr beliebt sind. Der Containermarkt hat sich aus seiner zwischenzeitlichen Krise gut erholt und 2017 wieder eine ordentliche Performance gezeigt. Trotzdem war im Buschfunk der Sachwertbranche in den vergangenen Monaten häufiger von Schwierigkeiten bei der P&R Gruppe zu hören.

    „Verzögerungen nicht absehbar“
    Das Unternehmen teilte mit: „Leider wird sich bei wenigen Kunden die Auszahlung der Q.IV 2017 Miete sowie die Auszahlung von fälligen Rückkäufen mit Ablaufdatum 27. bis 30. Dezember 2017 verzögern.“ Von den verspäteten Mietauszahlungen sei jedoch nur ein kleiner Teil der Altverträge und damit „nur ein geringer Prozentsatz“ der P&R-Kunden betroffen. Die fälligen Mieten und Rückkäufe sollen bis zum 15. beziehungsweise 20. März 2018 vollständig geleistet werden.

    Zur Begründung der Verzögerung führt P&R etwas kryptisch an, dass „bei uns selbst ein Teil der ausstehenden Zahlungen nicht fristgerecht oder nicht in vollem Umfang eingegangen sind, was so nicht absehbar war“. Der Anpruch des Hauses sei zwar, Zahlungen an die Investoren „immer absolut pünktlich“ zu leisten, aber es gebe Umstände, die das verhindern und nicht vorhersehbar oder vermeidbar seien – „trotz bestmöglicher und mehrfacher Absicherung“, betont P&R.

    Marktführer hat voriges Jahr die Verträge geändert
    P&R ist mit Abstand der größte Anbieter von Container-Direktinvestments. 2017 hat das Unternehmen eigenen Angaben zufolge 440 Millionen Euro Investorenkapital platziert. Das Geschäft läuft nach dem bekannten Muster: P&R verkauft neue und gebrauchte Container unterschiedlicher Größe an Anleger und mietet sie über eine vertraglich festgelegte Laufzeit von diesen zurück. Am Ende der Mietzeit kauft P&R den Investoren die Transportboxen wieder ab.

    Die Anleger sollen die Containermieten quartalsweise erhalten. Die Auszahlung ist laut P&R-Unterlagen „60 Tage nach Ende eines jeden Kalenderquartals für das betreffende Kalenderquartal“ vorgesehen (Zitat aus dem aktuellen Angebot Nr. 5005). Die Frist für die Auszahlungen hat P&R erst im Sommer 2017 von 30 auf 60 Tage gedehnt, was für etwas Unruhe im Vertrieb und bei Anlegern gesorgt hatte. Bei den Private Placements, die von den aktuellen Verzögerungen nicht betroffen sein sollen, beträgt das Zahlungsziel weiterhin nur 30 Tage. (ae) „

  32. Das Angebot 5005 ist heute nach nur einer Woche geschlossen worden. Zur Zeit ist kein öffentliches Angebot verfügbar (siehe Webseite). Was ist bei P&R nur los?

  33. Ganz anderes Problem:
    Die Finanzämter verlangen seit geraumer Zeit USt und erklären P und R Investoren zu Unternehmern.
    Bei mir rückwirkend bis 2011. Wer hat ähnliche Erfahrungen mit dem FA gemacht?
    P & R hat die geforderte USt zwar prompt überwiesen. Jedoch verlang das FA nun Säumniszinsen.
    Widerspruch erfolge gegen das Unternehmertum und gegen Säumniszinsen.
    Inzwischen gewinne ich den Eindruck, daß diese Regierung diese Kapitalanlage mit aller Macht vernichten will.
    Wer investiert noch in eine Kapitalanlage, die mit ennormem Arbeitsaufwand verbunden ist – Umsatzsteuervorauszahlung, Umsatzsteuererklärung usw.? Das für eine maue Rendite um 2 – 3 % nach Steuern.
    Mietzahlungen pünktlich.

    • Die „Regierung“ sucht immer Möglichkeiten einer zusätzlichen Besteuerung (z.B. können seit 2009 Gewinne einer Anlageklasse nicht mehr mit Verlusten in einer anderen verrechnet werden – z.B. Verluste aus Aktienverkäufen nicht mit Gewinnen aus Verkäufen von Fonds oder vice versa, Vorabbesteuerung von Investmentfonds ab 2018, usw.). Hier sind es aber eher einzelne Finanzämter die die jeweiligen Landes- und Bundesfinanzen aufbessern sollen (Bund 54%, Land 44%). Mich hat dieses Schicksal „Unternehmer“ durch P&R Containerleasing zu werden noch nicht ereilt, kann aber noch kommen. Mein letzer P&R Vertrag läuft noch bis Juni 2018. Bin komplett auf Dividenden-Aktien umgestiegen. Aber auch bei diesen Kapitaleinkünften droht eine Anhebung über die bisherigen 25%+Soli+(KiSt) hinaus. Die „Regierung“ braucht das Geld zur Umverteilung. Das Marktniveau bei Containermieten liegt schon länger unter dem was P&R anbietet. Das gilt auch für die Rückkaufpreise. Etwas auffangen konnte man dadurch dass man die Container immer noch zu überteuerten Preisen an die Investoren verkauft. Dazu kommt ein Vertrauensverlust der Bestandskunden durch die im Sommer 2017 sehr kurzfristig geänderten Auszahlungstermine und aktuellen Zahlungsprobleme. Von Schwierigkeiten mit Finanzämtern habe ich schon gehört, das ist aber wohl noch nicht flächendeckend. Bei der Kommunikation des Unternehmens mit seinen Anlegern ist zu bedenken dass allein das Porto für einen Brief an die ca. 50.000 Investoren mehrere TSD EUR kostet (Infos per Mail gibt es nur beim Finanzvermittler und auch das nur auf Anfrage).

  34. Herzlichen Glückwunsch, Reiner! Vielleicht stimmt ja die Aussage aus dem Artikel, den W. Claus aus Fondprofessional Online gepostet hat, und es ist wirklich nur ein kleiner Teil der Anleger betroffen. Trotzdem – oder genau deswegen – sollte PundR allerdings in der Lage sein, die angeblich nicht erfolgte Mietzahlung des Mieters zu kompensieren und die Investoren bedienen zu können. Ich habe in der Zwischenzeit nachgesehen, bei wem eigentlich meine Container im Einsatz sind: Es handelt sich bei allen um das selbe Unternehmen, eine südkoreanische Reederei. Bei dieser Reederei sieht es finanziell nicht sehr gut aus, und vielleicht ist das der säumige Mieter, von dem weiter oben die Rede ist:
    http://quotes.wsj.com/KR/003280/financials – man beachte den Kursverlauf über 5 Jahre und „Net Income“ vor allem im Jahr 2017.
    Unterstützung gibts vom Staat:
    https://fairplay.ihs.com/commerce/article/4294746/heung-a-shipping-to-get-nearly-usd17-million-from-state-shipping-fund – aber das macht den Braten auch nicht fett. Ich würde sagen, hier hat PundR aufs falsche Pferd gesetzt.

    Das erklärt aber alles immer noch nicht, wieso heute zufällig alle Angebote bei PundR geschlossen wurden….

    @Wilms: Habe diesbezüglich noch nichts vom FA gehört.

    • Die Eigentümer der Container kennen weder die aktuellen Mieter, die Höhe der Miete, die Verträge mit den Mietern noch die wirklichen Rückkaufpreise. Solange die Mieten gezahlt wurden hat es – seien wir ehrlich – die meisten Investoren nicht interessiert.
      Bei Magellan wurden bis zur Insolvenz sogar Mieten für verloren gegangene Container gezahlt die nie ersetzt wurden. Nach der Insolvenz kam das böse Erwachen –
      nur Container die wirklich existierten wurden nach ca. 1,5J im Paket von BUSS Global zu Marktpreisen aufgekauft die nicht mal annähernd den zugesagten Rückkaufpreisen entsprachen.
      Nach der Einstellung des Vertriebs befürchte ich eine Insolvenz oder die Absenkung der zugesagten Mieten und Rückkaufpreise auf Marktniveau. Nur das was reinkommt kann man auch auszahlen (minus Kosten für den Geschäftsbetrieb von P&R). Nur wenn man sich seitens P&R ehrlich macht wo sollen dann noch neue Investoren herkommen. Die Renditen sind zu gering, das Risiko ist zu hoch.

  35. Auch ich warte aus 2 Verträgen auf die Mieten und habe bis zum heutigen Tag 17:30 Uhr noch keinen Eingang verbuchen können. Das mit der USt dürfte wohl ein strittiger Einzelfall sein und auf Fehleinschätzung des zuständigen Sachbearbeiters beim FA sein. Da ist die Rechtssprechung schon ziemlich stabil.
    @Look Chang: Wie kann denn dein Eingang den du gerade erhalten haben willst termingerecht sein ?

  36. Bis dato habe ich jede Zahlung pünktlich und auf den Cent genau bekommen. Bin Kunde seit 2006. Die fällige Mietzahlung aus Q4/2017 steht jedoch noch aus. Eine schriftliche Benachrichtigung habe ich bisher nicht bekommen. Mein letzter Vertrag läuft im Dezember 2022 aus. Mich würde auch interessieren wo man nachsehen kann, beim wem die Container in Verwendung sind.

  37. Auch mich würde interessieren, wie man herausfinden kann, wo die Container im Einsatz sind. Mir ist bekannt, dass man von P&R die Seriennummern seiner Container abfragen kann. Aber wie lassen sich die Container dann tracken?

    Mit der Umsatzsteuerpflicht verhält es sich folgendermaßen: Umsatzsteuern fallengrundsätzlich auf die Mieten an, man kann sich aber beim Finanzamt eine Befreiung für Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG erteilen lassen, wenn die Umsatzsteuerpflichtigen Leistungen im Vorjahr nicht über 17.500 EUR lagen. Ich war selber vor einigen Jahren in diese Falle getappt. Als mir mein Steuerberater diesbezüglich einen Hinweis gab, hatte sich die Steuerschuld von mehreren Jahren bereits auf knapp 10.000 EUR angehäuft. P&R hatte damals sofort die Umsatzsteuern an mich ausgezahlt und ich musste den Betrag noch 2 Monate verwahren, bis er dann fällig war. P&R holt sich die Steuern vom Fiskus wieder, sodass das Geld nur im Kreis gereicht wird, was bei allen beteiligten viel Arbeit macht und niemandem etwas nützt. So ist unser Steuerrecht.

  38. Habe teilweise auch meine Miete für das 4 Quartal nicht bekommen.
    war im 3 Qu auch so . Damals hieß es in 1 Woche Geld da .was auch so war .
    Jetzt sagt man das Problem soll in ca 2-3 Wochen geklärt werden. Kein Wort von Geldüberweisung. Dies macht schon ungutes Gefühl.
    Idealerweise möge es sich wie in den letzten 15 Jahren, also gut entwickeln.
    Aber was kann man im worst case ( zB Insolvenz usw ) schon jetzt im Vorfeld und auch noch danach tuen ????? Oder überhaupt ?????

  39. Habe keine Mietzins bekommen, keinen Brief erhalten, keinerlei Kommunikation. Als ich am 07.03.18 dort angerufen habe, hat es mehrere Anrufe gedauert bis ich überhaupt durchkam und dann nur zu hören, man könnte nicht sagen wann ich meine Mietzahlung bekäme.
    Ich hoffe, mein Geld wieder zu sehen,

  40. Habe bei Google p und r Equipment and Finance corp Schweiz eingegeben. Es kam die Anzeige an diesem Standort geschlossenen !!!!!
    Die haben ja das Geld bzw. was davon übrig geblieben ist
    Habe gelesen der Chef bekommt gut 30 Millionen € pro Jahr
    Und der Rest der Führung wird sich sicher auch gut entlohnen
    Wenn dann wie jetzt das Geschäft schlechter läuft bricht es zusammen . Kann man etwas unternehmen???????

    • Ein Jahresgehalt von 30 Mio € scheint mir völlig unglaubwürdig. Soweit ich weiss, hat da ja nicht mal einer der DAX-Vorstände, Horst! Wo hast Du diese Zahl gelesen?
      Martin Ebben ist erst seit Juni 2017 Geschäftsführer der P&R Firmen. Er hat also noch gar keinen ganzen Jahresgehalt beziehen können.

  41. Bin auch Betroffener
    @Wilms : Bei mir kommt jetzt das FA jetzt und ich muss (!!) eine elektronische authentifizierte Einnahmeüberschussrechnung sowie Steuererklärungen für ihr Unternehmen machen. Habe ich noch nie machen müssen . Ich bin reine Privatperson
    @Michael: Hat deine Schwiegermutter irgendeine Firma oder Unternehmen im Hintergrund da das FA jetzt rückwirkend kommt ?
    Ich habe eine Rückläufer und die Miete Q4/2017 pünktlich bekommen
    Aber Alles was jetzt danach kommt wird mE ziemlich kritisch

    • @JB,
      die USt bekommst Du von P & R. Die kommt sicher, da das nur eine Umverteilung ist. P & R bekommt die vom FA München, Du führst nur die USt wieder ab. Berechnung erfolgt auch durch P & R. Das Umsatzsteuerformular lädst Du bei P & R runter, Schickst es mit dem Schrieb von FA wieder zurück. Innerhalb einer Woche ist die USt bei Dir. Solltest Du bei P & R keinen erreichen, schicke ich Dir gerne das Formular per EMAIL zu.
      Kontakt: Ekkhamm@freenet.de
      Einspruch solltest Du aber gegen Säumniszinsen erheben.
      USt – Erklärung ist nur eine Zeile, in die Du was eintragen mußt. Halt der Betrag, der von P & R errechnet und überwiesen wird.

      • @Wilms
        Danke für die ausführliche Informationen !!!
        Ich muss mich erst mal bei elster authentifizieren; mache asap meine EST und muss ja warten was das Finanzamt an Kohle will (ggfs komme ich gerne auf Dich zurück :o))
        Gut dass es dieses Forum hier gibt um sich auszutauschen

  42. Wir sollten uns unbedingt zusammen tun. Ich bin gespannt was bis 20.03. noch passiert (Versprechen der Rückzahlung). Auf jedenfall sollte die geballte Macht der betrogenen Anleger sich organisieren! Ich werde eine WhatsApp Gruppe einrichten und versuchen selbiges bei Facebook zu platzieren. Wer möchte, kann mich sehr gerne anschreiben: chrira[at]web.de Dann teile ich meine Mobilfunknummer für die WhatsApp Gruppe.

    • Hallo Christoph,
      auch ich bin betroffen, meine Containerrückzahlung in Höhe von über 22.000€ war zu Ende 2017 fällig und sollte bis Ende Februar ausgezahlt werden. Nach telefonischer Rücksprache mit P&R in Grünwald hieß es, es gäbe eine Verzögerung, und das Geld werde am 20.03. überwiesen .
      Nun gibt es natürlich inzwischen erhebliche Zweifel !
      Bitte um Kontakt .
      Danke und viele Grüße,
      Ute Jäpel

    • Totalverlust wird es nicht geben. Es wird wie bei Magellan laufen. Sollte P & R in die Insolvenz gehen, wird ein Insolvenzverwalter die Sachwerte verkaufen. Das Verfahren selber kann ca. 2 Jahre dauern. Wie und in welcher Reihenfolge Anleger bedient werden, steht in den Sternen.,

      P & R soll laut Infos nächste Woche eine Stellungsnahme herausgeben.

      Dis dahin alles Spekulation.
      Positiv gedacht hatte die BAFIN am letzten Angebot etwas zu beanstanden und es wird überarbeitet.

      • Die Magellan Abwicklung wird noch mindestens 4 Jahre dauern.
        Die Container wurden 2017 verkauft, den Anteil am Verkaufserlös gab’s Ende 2017, d.h. 2 Jahre gab es keine Zahlungen. Weder von Magellan, noch vom Insolvenzverwalter.

      • Bei Magellan gab es dummerweise auch Investoren die Ende 2015/Anfang 2016 kurz vor der Insolvenz eingestiegen sind. Da für diese Betroffenen keine Container mehr gekauft wurden, konnte in 2017 auch Nichts verkauft werden. Diese Investoren bekommen nur eine Quote aus der Insolvenzmasse.

  43. Betroffene in Hessen / Raum Frankfurt sind eingeladen, sich zu vernetzen. Gemeinsam machen ggf. anwaltliche Schritte etc. mehr Sinn. Natürlich kann sich aber auch jeder andere gerne melden.

  44. Der Kreis derer, die betroffen sind, vergrößert sich sichtbar auch hier in diesem Forum. Mit den Kommentaren taucht auch des öfteren die Frage auf, ob die Einholung juristischer Empfehlungen Sinn macht. Ohne hier irgendjemandem auf die Füße treten zu wollen, ist auch in diesem Fall Vorsicht geboten, da das Internet von Trittbrettfahrern nur so wimmelt…. Ein Anwalt wird zum jetzigen Zeitpunkt sicher nichts wesentliches ausrichten können; auch eine Klage z.B. auf Zahlung würde momentan eher verpuffen und kostet letztlich nur Ihr Geld.
    Vielleicht erscheint der Aufbau regionaler Netzwerke von Betroffenen auf anderweitigen Ebenen (Tel./mail/WhatsApp o.dgl.) sinnvoll, dann könnte man sich doch überlegen, ob zumindest der Informationsaustausch gebündelt werden kann.
    Ich z.B. bin im Rhein/Main-Gebiet zuhause, und würde erst zu gegebener Zeit (evtl. ab Stichtag 20.03.) einen Anwalt aus ebendieser Region – Face-To-Face – konsultieren; warum weit reisen, wenn’s auch anders möglich ist. Wenn sich Mitstreiter finden, wäre das bestimmt für alle hilfreich – jedenfalls eher, als allein und anonym vorzugehen.

  45. Insovenz sicher?
    P&R garantiert die Mieten, können diese nicht gezahlt werden, ist ein Insolvenzantrag nach meinem
    Verständnis zwingend. Es bleibt spannend, wenigstens ist das positiv.

  46. Für alle diejenigen, die immer noch an das Gute glauben, ein Artikel aus ‚Investmentcheck.de‘ vom 08.03.2018:
    „Die Frage nach der Bedeutung des Neugeschäftes bei P&R hat investmentcheck schon im vergangenen Jahr aufgeworfen. Damals musste der heimliche Marktführer von Vermögensanlagen erstmals Verkaufsprospekte veröffentlichen, wodurch für die Jahre 2014 bis 2016 erhebliche Unterdeckungen bei den laufenden Mieteinnahmen offensichtlich wurden. Nachdem 2017 nun der Neuabsatz von Containerinvestments mit etwa 442 Millionen Euro um 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen ist, tauchen plötzlich Schwierigkeiten auf. War das P&R-Modell trotz 42 Jahren Laufzeit doch eine Form von Schneeballsystem?

    Platzierungshistorie: Der 2013 aufgestellte Platzierungsrekord mit 1,01 Milliarden Euro eingesammeltem Anlegerkapital dürfte in diesem Jahr zum Bumerang werden. Denn die meisten der damals verkauften Container weisen eine Laufzeit von fünf Jahren auf und kommen in diesem Jahr zurück. Bei einem unterstellten Rückkaufspreis von 65 Prozent muss P&R ein gigantisches Volumen von 650 Millionen Euro weiterverkaufen. Das dürfte schwierig werden, da der Rückkaufspreis vieler 2018 fälliger Angebote bei über 1.500 Euro pro CEU (Cost Equivalent Unit) liegt.

    Strafzölle: Nach der Strafzollankündigung von US-Präsident Donald Trump sind die Kurse großer börsennotierter Container-Leasinggesellschaften regelrecht eingebrochen. Die Branchenriesen Textainer und Triton büßten rund ein Drittel ihres Wertes ein, da sie im Grunde doppelt davon betroffen wären. Zum einen ist der Preis eines Containers überwiegend vom Stahlpreis abhängig, der von den Zöllen betroffen ist. Zum anderen treffen Strafzölle und drohende Gegenmaßnahmen anderer Länder den Welthandel insgesamt. Container symbolisieren regelrecht die Globalisierung, weshalb jede Einschränkung ins Mark trifft.
    Loipfinger’s Meinung. Den Vertrieb eines Produktes aus aktuellem Anlass einzustellen ohne gleichzeitig den Grund zu nennen, lässt ganz Schlimmes erwarten. Da ich bei P&R schon immer eine hohe Abhängigkeit vom Neugeschäft sah, ist der Einbruch von 40 Prozent beim Verkaufserfolg in 2017 nun wie eine Bestätigung. Wenn sich meine Befürchtungen bewahrheiten sollten, überträfe die Dimension von 3,5 Milliarden Euro Anlegerkapital die letzten großen Anlageskandale um ein Mehrfaches. Wer mehr zu den Hintergründen erfahren möchte, sollte die Berichte von Investmentcheck von Juli 2016 und Juni 2017 nachlesen. Auch im vergangene Woche erschienen Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ ist ab Seite 221 einiges zu P&R zu lesen.“

    Kommt noch hinzu, daß China seit 1. Januar 2018 keinen Müll aus Deutschland mehr annimmt.
    Es geht um fast 560.000 Tonnen/Jahr! Wie wurde diese Menge transportiert?? Richtig: !!! Damit entfällt schon mal ein Bedarf von ca. 22.000 Containern à 40′.
    Dies alles nur mal zur Information auch für die Anleger, die hier einen Vergleich mit der Magellan-Pleite vor fast 2 Jahren ziehen wollen. Damals herrschten fast noch ‚rosige‘ Zeiten…..

    • Die EU hat auch Zölle, Z.B. 10% auf KFZ, 22% auf Lastwagen, 8% auf Motorräder über 250ccm aus den USA, Zusätzlich muss die Einfuhrumsatzsteuer des jeweiligen EU Landes entrichtet werden. Derzeit erhebt die USA für KFZ Importe aus der EU nur 2,5% Zoll. Die Darstellung dieses Themas in unser hiesigen Mainstreampresse ist zu einseitig. Zölle gibt es seit dem Altertum, trotzdem hat der Welthandel durch technischen Fortschritt, Spezialisierung und Arbeitsteilung immer weiter zugenommen. Generell behindern Zölle die globale Arbeitsteilung und verteuern Erzeugnisse. Versucht man seinen heimischen Markt mit Zöllen zu „schützen“ sorgt man nicht nur für erhöhte Preise seiner eigenen Bürger sondern verteuert und vermindert damit auch die Exporte.

  47. Ludwig

    Habe heute um 14.00 Uhr zum wiederholten Male bei P&R angerufen. Nur nichts sagende Ausreden. Höre immer wieder die Geschäftsführung würde nach einer Lösung suchen. Dieses Unternehmen hat es nicht nötig ihre Kunden zu informieren.
    Ich denke, es ist nötig schnellstens Interessengemeinschaften zu gründen.. Bin dabei. Brauche Kontaktadresse.

    • hallo
      auch ich habe heute zum wiederholten Mal bei P & R angerufen und warte auf meine Zahlungen. Die Zahlungen für gebrauchtcontainer habe ich erhalten, für neue container nichts.
      auf meine frage um mit einem verantwortlichen zu sprechen wurde mir gesagt: „außer haus“.
      Ich wäre auch daran interessiert eine interessengemeinschaft zu gründen. habe leider von juristischen dingen keine ahnung, bin aber auf jeden fall dabei

    • Was sollen sie denn sagen, wenn die GF an einer Lösung arbeitet, es aber noch keine offizielle Information gibt? Jede Spekulation gefährdet potenzielle Lösungen.

  48. die Gesamtsituation läßt nichts Gutes vermuten, Gerüchte entstehen meißt nicht ohne Grund und offensichtlich hat Pund R auch Schieflagen , nur ehe hier pauschal vorgegangen wird sollte besser geschaut werden welche der P und R Firmen nicht zahlt, und vor allem welche Angebote nicht bedient werden….betrifft es wirklich nur einzelne Angebote oder scheinen die Ausfälle beliebig gestreut und was noch auch noch wichtig zu wissen wäre: wie sieht es mit den Rückkäufen aus…fließt da Geld??!
    und es wäre evtl. eine Überlegung im worst case gegen Vermittler vorzugehen?, gerade bei den älteren Angeboten fehlt nach meiner Erinnerung Hinweis zum Totalverlust…ich selbst bekam damals die Auskunft: „Sie haben ja auf jeden Fall die Container!“ 😉

  49. Hallo,
    ich vermisse Information und Transparenz von P&R. Nur P&R kann etwas zur Klärung beitragen.
    Wer weiß mehr? Die SZ hat heute einen Artikel veröffentlicht, der allerdings keine klaren Aussagen enthält.

  50. Hallo,
    hat denn schon jemand die vierteljährliche Mitteilung über die bevorstehenden Mietzahlungen für das 1. Quartal 2018 erhalten? Das wird wohl immer kritischer……, weil P&R sich einfach wegduckt und die Anleger sich selbst überläßt.
    Bitte um schnellstmögliche Mitteilung auch hier in diesem Forum, sobald jemand eine auf den 15.03.2018 verschobene (Miet)-Zahlung aus Q. 4/2017 erhalten hat.

    • Ich habe bisher keine Restzahlung aus Quartal 4 erhalten. Bisher auch keine Antwort von P&R.
      Alle Mitteilungsversuche an W. Claus sind bisher gescheitert. Ich wäre dankbar, wenn Sie mich kontaktieren könnten.

      • Hallo Herr Dintelmann!

        meine Kontaktdaten finden Sie in meinem Kommentar vom 10. März. Es hat sich über WhatsApp schon eine kleine informelle Gruppe gebildet, die im Moment einfach erstmal nur Infos/Kommentare/Meinungen austauscht.
        Gruß, Claus

    • Nach telefonischer Auskunft wird an einer Lösung gearbeitet. Bevor etwas spruchreif ist, geben sie keine Info raus. Finde ich grundsätzlich sinnvoll, aber da unterschätzen sie wohl die Eigendynamik dieser Massenpanik im Internet, die von Presse und Anwälten noch befeuert wird. Ich hoffe auf eine baldige positive Nachricht, die Hand und Fuß hat.

  51. Vielleicht hat P&R mit Schreiben vom 27.02.2018 deswegen den 20.03.2018 angekündigt (exakt 3 Wochen!!!):

    „Wer die Insolvenz zu spät anmeldet, bringt sich und sein Unternehmen in Gefahr. Viele Geschäftsführer leiten das Verfahren nicht rechtzeitig ein und riskieren damit den Zustand der Insolvenzverschleppung. Diese gilt nach §15a der InsO und ist an den Zustand der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung geknüpft. Trifft einer der beiden Zustände auf ein Unternehmen zu, so muss der Geschäftsführer innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht stellen. Mit Verpassen der Frist beginnt der Vorgang der Insolvenzverschleppung – ein Ermittlungs- und Strafverfahren mit Folgen.

    Wichtig: Die Antragspflicht zur Insolvenz erlischt nicht mit Antragstellung eines Dritten. Auch hier droht weiterhin die Insolvenzverschleppung, wenn Sie nicht selbst tätig werden. Stellen Sie auch einen eigenen Insolvenzantrag, wenn einer Ihrer Gläubiger bereits einen solchen Antrag eingereicht hat.

    Sanierungsmaßnahmen schützen nicht vor Insolvenz
    Die Antragstellung unterliegt einer Frist von drei Wochen, die selbst bei beabsichtigter Sanierung des Unternehmens eingehalten werden muss. Andernfalls müssten die Maßnahmen in der vorgegebenen Frist durchgeführt werden und Erfolge zeigen. Stellen Sie als Geschäftsführer den Antrag nicht rechtzeitig, folgt der Tatbestand der Insolvenzverschleppung. Damit machen Sie sich nicht nur strafbar, sondern den Gläubigern des Unternehmens gegenüber schadensersatzpflichtig. Gleichzeitig kann die Restschuldbefreiung versagt werden und es folgt die Pfändung des Privatvermögens der Gesellschafter. Vorgabe ist hier, dass der Schaden aus einer deliktischen Handlung heraus entstanden ist.“

  52. Habe bis heute weder die Q4/2017 Mieten von der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH noch die von der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH erhalten.

    • Hallo Herr Schrank,

      Herr -ANONYM- koordiniert die mails (nur für den Informationsaustausch zwischen betroffenen Anlegern!).

      Anschließend würde er auch Sie in folgende Verteiler/Empfängerliste aufnehmen, sofern gewünscht.

      Hallo zusammen.
      Hier ist wie besprochen unsere Email-Verteilerliste:
      Hinweis:
      Aktuell ist der Verteiler so konfiguriert, dass nur Mitglieder (=Absender) dieser Liste eine Email dorthin senden können, d.h. der Verteiler ist von anderen Adressen nicht erreichbar.
      Viele Grüße und euch einen schönen Abend.
      Christoph

    • Hallo Frank,

      bitte kontaktieren Sie zunächst:
      Herr -ANONYM- koordiniert die mails (nur für den Informationsaustausch zwischen betroffenen Anlegern!).

      Anschließend würde er auch Sie in folgende Verteiler/Empfängerliste aufnehmen, sofern gewünscht.

      Hallo zusammen.
      Hier ist wie besprochen unsere Email-Verteilerliste:
      Hinweis:
      Aktuell ist der Verteiler so konfiguriert, dass nur Mitglieder (=Absender) dieser Liste eine Email dorthin senden können, d.h. der Verteiler ist von anderen Adressen nicht erreichbar.
      Viele Grüße und euch einen schönen Abend.

  53. Ich bin ein Betroffener aus dem Raum München (keine Mieten für 4. Quartal 2017 eingetroffen) und möchte vorsorglich hier auch mein Interesse an einem Informations- und Gedankenaustausch bekunden. Bisher wurden 7 P&R-Investments (5-jährige Laufzeiten mit Beginn 2008-2012) vollkommen planmäßig abgewickelt. Allerdings befürchte ich für die noch offenen 6 Investments (Endfälligkeiten Ende dieses Monats bis Januar 2021) angesichts der aktuellen Entwicklungen und der desaströsen Informationspolitik von P&R sehr große Probleme bis hin zu einem hochprozentigen Ausfall von Mieten und Rückkäufen.

    • Nach Lage der Dinge hat niemand Geld erhalten; eine Anlegerin teilte hingegen mit, daß sich P&R vor wenigen Tagen von Zahlungen zum 15.03. distanziert hat. Für den 20.03. wurden – verspätete – Zahlungen für Rückkäufe (Vertragsende 27. – 31.12.2017) angekündigt. Dieses Datum ist auch das letztmögliche, um die Insolvenz zu veröffentlichen. Danach wäre der Tatbestand der
      I.-Verschleppung gegeben.

      • Quartal 4/17 wurde bei uns zum 02./03.03. überwiesen. Ergo pünktlich. Mag aber damit zusammen hängen, daß wir USt pflichtig sind. Damit USt für 2017 abgeschlossen. USt wurde schon vorher von P & R überwiesen.
        Ich vermute, daß P & R Besuch vom FA tunlichst vermeiden will um das Ganze weiter zu verzögern. Gehe auch von I – Verschleppung aus.

      • Sehr geehrter Herr Claus, auch wir sind mit 4 Container-Investment-Verträgen betroffen ( fehlende Zahlung der Mieten für Quartal IV / 17 ) und würden uns gerne der geplanten Interessengemeinschaft sowie der WhatsApp-Gruppe anschließen! Für entsprechende Informationen wären wir Ihnen sehr dankbar!
        Freundliche Grüße Heidemarie und Guido Hack

        • Sehr geehrter Herr Claus, auch wir sind mit Container-Investment-Verträgen betroffen und würden uns vorsorglich gerne der geplanten Interessengemeinschaft sowie der WhatsApp-Gruppe anschließen!
          Wir haben allerdings für Quaral 3/4 2017 Ende Februar Zahlungen erhalten
          Für entsprechende Informationen wären wir Ihnen sehr dankbar!

  54. Leute – der Anwalt macht WERBUNG für sich. Worauf wollt ihr klagen – dass die Miete noch nicht da ist? Denn alles andere ist aktuell SPEKULATION. Man kann ein Unternehmen auch kaputt reden und bewusst Anleger in Panik versetzen!
    Und, auch wenn es nicht populär ist, daran zu erinnern: Es ist eine Geldanlage, sie hat Risiken, und die haben NICHT zwangsläufig was mit Betrug zu tun. Ob in irgendeiner Weise Betrug im Spiel ist, wird sich zeigen, nichts dergleichen steht fest!!! Wenn ja, werde ich schimpfen und wüten, aber bis dahin vielleicht mal die Kirche im Dorf lassen…
    Natürlich kann man gegen Vermittler vorgehen, ein Anwalt macht aus vorgenannten Gründen fast alles. Aber in der Broschüre und auf der Homepage standen schon immer (? jedenfalls ewig) auch Risikohinweise.

    • Auch ein Unternehmen kann sich selbst durch Kommunikation (auch Nicht-Kommunikation ist eine Kommunikation, wie wir alle wissen) kaputt machen und seine Anleger bewusst in Panik versetzen. Z. B. dadurch, dass bis zuletzt heftig beworbene Anlagen Anfang März von heute auf morgen aus dem Vertrieb genommen werden – ohne jegliche Begründung – oder zugesicherte Zahlungen für Ende Februar nicht fristgerecht erfolgen – bei einem Großteil der Anleger – auch ohne jegliche vorherige Information und/oder Begründung. Mit einer vernünftigen Öffentlichkeitsarbeit hätte man den ganzen Abzockern, die jetzt mit den verunsicherten Kunden ihr Geschäft machen wollen, sowie den teilweise wütenden Reaktionen der Kunden und auch allen Spekulationen den Boden entziehen können. Alles was ich zu diesen Vorgängen weiß oder zu wissen glaube, stammt aus dem Netz.

  55. Wie ich gerade sehe, hat der „Spiegel“ das Thema „P & R“ aktuell aufgegriffen. Das dürfte weit höhere Wellen schlagen als der seinerzeitige Artikel in „Finanztest“. Damit dürfte sich das Neugeschäft für P & R ohnehin ein für allemal erledigt haben. Wir Anleger können nur noch auf ein vernünftiges Bestandsmanagement durch P & R oder – wie ich eher annehme – durch den Insolvenzverwalter hoffen, um noch mit einem blauen Auge davonzukommen. Es würde mich freuen, wenn ich mich irren sollte.

  56. Es wäre sicher für viele Anleger hilfreich, wenn jemand darüber Auskunft geben könnte, wie man als Eigentümer der Container seinen Pflichten nachkommen kann, wenn P&R das nicht mehr tut. Als Eigentümer ist man voll haftbar für die Container. Das heißt, dass sie erhebliche Kosten verursachen, für die der Eigentümer aufkommen muss.

    Ich weiß nicht, wie man die Bewirtschaftung der Container als Privatperson und Einzelkämpfer bewerkstelligen könnte.

    Der wichtigste Rat, den man braucht, betrifft also die Frage: Wie kann ich die Container schnellstmöglich verkaufen, die mir mit allen Kosten, die sie verursachen, zufallen, wenn P&R die Bewirtschaftung und Verwaltung einstellt.

    Wäre schön, wenn hier jemand dazu einen konstruktiven Hinweis geben könnte.

    • Die eigene Vermietung oder der Verkauf der Container ist kein
      realistisches Szenario. Die Container sind entweder noch vermietet oder
      stehen irgendwo in Asien in einem Terminal und warten auf den Einsatz.
      Es wird vermutlich auch Container geben die nur noch auf dem Papier
      existieren (beschädigt oder verloren gegangen und nicht ersetzt). Der
      Privatinvestor mit seinen wenigen Containern ist sicher kein
      interessanter Vertragspartner, weder als Vermieter noch als Verkäufer.
      Bei der Magellan Insolvenz war es keinem Investor möglich seine
      Container selbst zu verkaufen. Das wurde vom Insolvenzverwalter und dem
      Gläubigerausschuß übernommen. ca. 1 Jahr nach der Insolvenz (1,5 Jahre
      nach dem Magellan seine Mietzahlungen eingestellt hat) wurden alle
      existierenden Container zu Marktpreisen (nicht zu
      „Phantasie-Rückkaufpreisen“) an die BUSS Gruppe verkauft, Jeder Investor
      erhielt seinen Anteil ca. 6 Monate später – also ca. 2J nach dem
      Magellan seine Mietzahlungen eingestellt hat). Der Verkaufserlös lag bei
      ca. 30% vom Buchwert Anfang 2016. Zu keinem Zeitpunkt musste ein
      Investor eigenes Kapital nachschießen

      • Hat der Magellan-Insolvenzverwalter die fälligen Mieten eingetrieben? Wenn ja, wurden diese an die Anleger/Eigentümer weitergereicht oder wurden die Mieten in die Insolvenzmasse eingebracht? Oder hat sich der Insolvenzverwalter darauf beschränkt, die Containerflotte meistbietend zu veräußern?

  57. Hallo an alle,
    bin auch betroffen und möchte mich einer Interessengruppe anschließen, wie muss ich weiter vorgehen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Sibylle

  58. Hallo liebe „Leidensgenossen“, es wäre nett wenn jemand der ein offizielles Schreiben von pundr bekommen hat, es uns alle hier wissen lässt, so dass wir über Fakten sprechen können.
    Gruß Andreas

  59. Gibt es eine Interessegruppe in Raum Bremen/Hamburg? Möchte ich mich gern anschliessen.
    Auch an die Whatsapp Gruppe. Kann man mich bitte informieren, wie ich in die Gruppen
    kommen? Danke, Jackie

  60. MARTIN:
    Für den Fall, dass P & R ausfällt, gehen alle Rechte aus dem Vertragsverhältnis von
    P & R und der anmietenden Gesellschaft auf den Containerteigentümer über.
    Ein Treuhänder übernimmt auf Wunsch die weitere Verwaltung.

    Also – erst mal Fakten abwarten und aufhören zu spekulieren.

  61. Folgende Email erhielt ich von meinem Finanzvermittler Anfang März 2018, die Information statt von P&R: + Status zu Mietzahlung und Rückkäufen +

    28. Februar 2018

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Leider wird sich bei wenigen Kunden die Auszahlung der Q.IV 2017 Miete sowie die Auszahlung von fälligen

    Rückkäufen mit Ablaufdatum 27. bis 30. Dezember 2017 verzögern.

    Von der verspäteten Mietauszahlung ist jedoch nur ein kleiner Teil aus den „Altverträgen“ (LF, GC, CL) betroffen

    und damit nur ein geringer Prozentsatz unserer Kunden. Mieten aus TC- und Private-Placement-Verträgen werden

    pünktlich ausbezahlt.

    Die Verzögerung wie auch die Kurzfristigkeit der Information ist dem Umstand geschuldet, dass bei uns selbst

    ein Teil der ausstehenden Zahlungen nicht fristgerecht bzw. nicht in vollem Umfang – eingegangen sind, was so

    nicht absehbar war.

    Selbstverständlich entspricht dies in keiner Weise dem Anspruch unseres Hauses. Unser Ziel war und ist es

    Zahlungen an unsere Investoren immer absolut pünktlich, aber vor allem auch in der bei Vertragsabschluss

    prognostizierten Höhe zu leisten. Es können jedoch, wie in diesem Fall, trotz bestmöglicher und mehrfacher Absicherung,

    Umstände eintreten, die nicht vorhersehbar oder vermeidbar sind.

    Auch wenn es sich nur um eine Verzögerung um wenige Tage handelt von der auch nur ein geringer Teil der

    Kunden betroffen ist, bedauern wir die verspätete Auszahlung und die dadurch für Sie aufkommende Zusatzbelastung

    zutiefst. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und möchten Ihnen für Ihre konstruktive Unterstützung bereits

    vorab unseren besonderen Dank aussprechen.

    + Mieten Q.IV 2017:

    Alle Mieten werden sukzessive innerhalb der nächsten Tage ausbezahlt.

    Entsprechend gehen wir davon aus, dass alle Mieten bis zum 15. März 2018 vollständig ausbezahlt sind. Sobald

    der Zahlungslauf abgeschlossen ist, werden wir Sie umgehend dazu informieren.

    Wichtig:

    Aufgrund der Kurzfristigkeit und der Tatsache, dass die Auszahlungen sukzessive erfolgen, werden wir zur verzögerten

    Mietauszahlung keine gesonderte Kundeninformation verschicken. Denn bei den zu erwartenden Produktions-

    und Postlaufzeiten würden die Kunden zu spät informiert werden – unter Umständen sogar erst nach

    erfolgtem Zahlungseingang

    • Guten Tag in die Runde,

      bis ebenfalls betroffen und warte auf Zahlungen oder Informationen.

      Ich wäre auch gerne in einem etwaigen Mailvertreiler oder einer Interessengemeinschaft.

      Güße

      Jörg

  62. Hallo an alle Geschädigten ,
    habe Herrn Ebben ein Einschreiben geschickt , kein Kommentar . Bin seit 25 Jahre Kunde und hatte
    noch nie Probleme .
    Wie könnte man eine Geschädigtengemeinschaft gründen ?
    Die Angebote einiger Anwälte , 250.- € , sind nicht vertrauenswürdig .
    Bitte um Vorschläge unter – schiller-joerg@t-online.de
    Freundliche Grüße
    J.Schiller

    • 250 EUR für die Erstberatung beim Anwalt ist Standard. Wer eine Rechtsschutzversicherung ohne Eigenbeteiligung hat bei der z.B. im Privatrechtsschutz auch Kapitalmarktrecht enthalten ist zahlt nichts. Ob die Einschaltung eines Anwalts derzeit schon Sinn macht muss jeder selber entscheiden.

  63. Leider bin ich auch betroffen von den ausbleibenden Mietzahlungen für das 4. Quartal 2017. Ich habe das Investment erst im Juli 2016 getätigt. Trotz meiner Anfragen bei P+R habe ich bis heute keine Antwort erhalten. Für eine Aufnahme in der Interressengemeinschaft wäre ich sehr dankbar.

  64. So nun ist es soweit. P&R hat letzten Donnerstag beim Amtsgericht München Insolvenz angemeldet. Siehe Online-Artikel im Handelsblatt. Mal schauen wie’s nun weitergeht.

  65. Leider bin ich auch betroffen und habe keine Mietzahlungen mehr für das 4. Quartal 2017 erhalten. Habe P&R vergeblich um Rückruf und Stellungnahme gebeten.
    Habe jetzt aktuell vor einer halbe Stunde die Veröffentlichung im Manager Magazin online gelesen, die auch bestätigt wurde.
    Ausschnitt der Mitteilung: „Wie das Amtsgericht München auf Anfrage von manager magazin online bestätigte, wurden dort für die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie die P&R Container Leasing GmbH jeweils Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 1542 IN 726/18, 1542 IN 727/18 und 1542 IN 728/18). Als vorläufige Insolvenzverwalter wurden nach Angaben des Gerichts der Münchener Rechtsanwalt Michael Jaffé sowie dessen Kanzleikollege Philip Heinke eingesetzt.
    Würde mich gerne einer Interessensgemeinschaft bevorzugt aus dem Raum Bayern anschließen, da ich hier im Bereich München wohne.

    • Würde mich gerne einer Interessengemeinschaft im Raum München / Bayern anschliessen.
      Habe keine Mietzahlungen für Q4/2107 meher erhalten und keine Rückzahlung aus einem beendeten Vertrag.

  66. Hallo, nun ist die Sache raus: P&R hat Insolvenz angemeldet. Würde mich gerne der Gruppe anschließen – gemeinsam sind wir Geschädigte stärker. Falls man rechtliche Schritte einleiten muss, wäre es vielleicht durchaus sinnvoll, dies zu bündeln. Wie kann man der Gruppe beitreten und gibt es schon Pläne wie es weitergeht?

  67. Auch ich möchte mich einer Interessengemeinschaft anschließen.!!!
    Seit vielen Jahre bin ich Kunde bei P & R und hatte volles Vertrauen in diese Investition, da alle Mietzahlungen pünklich eingegangen waren.. Als der Zahlungsmodus auf 60 Tage umgestellt wurde, versicherte man mir bei P & R, ich müsse mir keine Sorgen machen, Container würden immer gebraucht, um Güter von A nach B zu transportieren.

    Halten Sie mich bitte auf dem Laufenden.

  68. Holger B.
    Würde mich wie am 19.03.2018 bereits erklärt, gerne einer Interessengemeinschaft in Bayern bevorzugt Bereich München anschließen. Kann mir jemand mitteilen, ob es eine solche im hiesigen Bereich bereits gibt und falls nein, wie man eine solche ins Leben rufen kann?

  69. Enrico B
    Ich vermute mal stark,dass der oder die Insolvenzverwalter die in der Vergangenheit ausgeschütteten Beträge zurückfordern wird, das war schon öfters so im Insolvenzfall,
    vor allen Dingen wenn es so eine Art Schneeballsystem war.Ich sehe da nichts Gutes auf die Investoren zukommen.

    • Guten Morgen,mich würde interessieren,inwieweit die Anleger Eigentumsurkunden zu den einzelnen Containern erhalten haben,bzw Auflistungen der erworbenen Container(„VIN-Nummer“),gibt es in Heilbronn betroffene Anleger,die sich gedanklich austauschen möchten, einen gemeinsamen Anwalt haben?
      Gruss TFG

  70. Für die Investoren aus dem Rekordjahr 2013 wird es noch einigermaßen glimpflich abgehen, da schätze ich den Verlust nach Abschluss der Insolvenz auf ca. 25-30%. Die Mietrückflüsse dieser Investoren bewegen sich bereits um die 50% vom Kaufpreis. Für Alle die recht kurz vor der Insolvenz noch mal oder neu eingestiegen sind wird es aber bitter. Bis ein Konzept steht und erste Zahlungen fließen wird es meiner Meinung nach mindestens 1J dauern wie der Fall Magellan gezeigt hat. Da es hier um die ca. 6fache Menge an Investoren mit verschiedenen Vertragspartnern geht (in D und CH) könnte es sogar noch länger dauern bis wir wieder eine Rendite auf das eingesetzte Kapital sehen. Die Ansprüche beim Insolvenzverwalter kann man selber anmelden, dazu braucht es keinen Anwalt. Der Insolvenzverwalter schreibt sowieso später alle Investoren an um die Forderungen nach Insolvenztabelle anzumelden. Wozu es auf jeden Fall einen Anwalt braucht ist etwa die Verfolgung von Geschäftsführern wegen Betrugs (verjährt schon nach 3J), dafür interessiert sich der Insolvenzverwalter nicht. Eine Rückabwicklung dürfte für die meisten keine sinnvolle Option sein.

    • Die Frage ob man einen Anwalt braucht gilt (vielleicht) auch für den Fall, dass ein vertragsloser Zustand herrscht. Alter Vertrag abgelaufen, weder re-investiert noch Rückkauf vollzogen. Für den Fall der nachgelagerten Haftung des Eigentümers eines Containers ist diese Frage extrem relevant. Wenn Container unvermietet, also leer, in einem Terminal gelagert sind, würde das z.B. für Hamburg bei 10 STK 20″-Containern ca. 64.000 EUR p.a. Standgebühr bedeuten.

      Noch interessanter die Frage, wenn die Container mit einem ausgelaufenem Mietvertrag, der nicht mehr gegengezeichnet wurde, trotzdem noch vermietet sind, und der Insolvenzverwalter die Mieteinnahmen erhält, muss er dann auch für etwaige Standgebühren haften? Wie ist das juristisch zu bewerten einen Gegenstand der vertragslos ist, weiter zu vermieten?

      Da wäre ich nicht so schnell mit der Antwort auf die Frage, ob man nicht auch einen Anwalt gegen den Insolvenzverwalter braucht. Und nicht nur gegen den Vertrieb und u.U. die Geschäftsführer und Wirtschaftprüfer der Gesellschaften.

      • Kann ein vertragsloser Zustand herrschen, wenn der Vertragspartner P&R den Vertrag noch nicht erfüllt hat, d.h. einen Rückkaufspreis bezahlt hat ?

        • Zunächst bin ich kein Jurist. Aber nach Ablauf des Mietvertrages unterbreitet der Investor (also der Eigentümer des Containers) P&R ein Rückkaufangebot. Das wurde natürlich immer von P&R vorbereitet, und an die Eigentümer verschickt. Der jeweilige Eigentümer unterschreibt ein *Angebot*, das P&R formal annehmen muss. Wenn die Annahmebestätigung vor der Insolvenz ausgeblieben ist, dann ist die Frage ob sich Container in einem vertragslosen Zustand befinden, von erheblicher Bedeutung. Im Übrigen weisen der Verkaufsprospekt und die Kaufverträge über die Container genau auf diesen Umstand, und den damit verbundenen Risiken für den Investor, hin. Dort ist allerdings auch nachzulesen, dass die Container bereits vor Erwerb durch einen Investor, vermietet sind. Also wahrscheinlich auch nach Ablauf des Mietvertrags mit dem Investor, einfach weitervermietet bleiben. Das wäre auch logisch. Inwieweit sich ein Investor auf ein „Gewohnheitsrecht“ aus denselben Abläufen der Vergangenheit berufen, und wie das juristisch untermauert werden könnte, hängt davon ab, wie der Insolvenzverwalter das beurteilt. Sicher auch von der Anzahl der betroffenen Verträge. Das geht aber m.E. nicht ohne einen versierten Fachanwalt.

      • Bei Magellan ist die Sache mit den Standgebühren nie relevant geworden. Nach außen ist immer nur Magellan als Eigentümer aufgetreten. Kein Hafen weiß, welcher Anleger hinter welchem Container steht. Im übrigen hat der Hafen ein Pfandrecht, dass er wohl eher verwertet, als den Gebühren hinterherzulaufen. Dann ist der Container weg, mehr aber auch nicht.
        Bei P&R dürfte das nicht anders sein und darauf wird in einigen wenigen Stellungnahmen auch hingewiesen. Die gehen im Internet aber in einer Flut von gleichlautenden Anwalts- und Anlegerschutzvereinschreiben unter, die natürlich ein potentielles Problem lieber hoch aufhängen.

        • Möglich vielleicht auch wahrscheinlich. Allerdings wäre ich auf Grund der schieren Grösse des Container-Volumens, vorsichtig mit Vergleichen zu Magellan. Wenn Container auf Halde stehen, dann fallen Kosten an. Diese Kosten werden in jedem Fall weiterbelastet. Wenn diese gross genug sind und am Ende beim Insolvenzverwalter ankommen sollten, dann wird der sicher überlegen müssen, ob er den Posten in die Masse aufnimmt (und diese damit schmälert), oder ob er vorsorglich ein Absonderungsverfahren anstrengt. Mit der Konsequenz, dass sowohl die Vermögenswerte und weitere mögliche Mieteinnahmen, aber auch mögliche Kosten den Investoren zugeordnet werden. Kann aber auch sein, dass der Aufwand den einzelnen Container einem Investor zuordnen zu können, einfach zu gross ist. Ich denke allerdings schon, dass es technisch möglich wäre, wenn P&R die Container-Nummern den jeweilgen Investoren zugeordnet hat. Was ja mit dem Kauf versprochen wurde. Alles weitere ist möglicherweise (nur) eine Frage der EDV. Zwischen allen Beteiligten. Hochspannend ist jedoch in jedem Fall die Frage was mit den Angeboten ist, die die Investoren an P&R zum Rückkauf oder zur Verlängerung verschickt haben, jedoch von P&R nicht mehr bestätigt wurden. Da hat nämlich die EDV von P&R auf jeden Fall gut funktioniert, sonst wäre ja das Vertragsende verpasst worden. Und diese ausgelaufenen Mietverträge nachzuvollziehen, scheint mir für einen Insolvenzverwalter einfach. Ebenso einfach wie zu prüfen, ob die von P&R noch angenommen wurden, oder nicht. Formal unterbreitet der Investor ein Angebot, das P&R annehmen kann. Ob ein Jurist genau diesen Vorgang womöglich als „Scheingeschäft“ bewertet, weil ein Investor niemals seine Container hätte selbst vermieten können, also die Rückzahlung in dem Anlagemodell obligatorisch war, kann ich nicht beurteilen. Das ist Sache der Juristen.

        • Unterstellt, dass P&R die Container in 1.000er Einheiten an Leasinggesellschaften, oder wen auch immer, weiter vermietet hat, dann muss man sicher sehen, dass diese Verträge auch irgendwann auslaufen. Also mit dem Insolenzverwalter neu verhandelt werden müssten. Das Negativ-Szenario ist, 1.) der weltweite Warenaustausch gerät in Stocken, 2.) China nimmt (jetzt schon) keinen Müll mehr aus Europa, das führt zusammen zu Überkapazitäten an Containern. Verträge werden nicht verlängert, weil weniger Container gebraucht werden. Dann sitzt der Insolvenzverwalter auf einer Anzahl von Containern, die für den Moment nicht nachgefragt werden. Wie schon gesagt. ich wäre allein auf Grund des Grössenunterschieds vorsichtig mit Vergleichen zu Magellan. Und ein Teil des Insolvenzgrundes könnte schon auch ein rückläufiger Markt gewesen sein.

          • Das Problem sehe ich eher darin dass P&R schon länger Mieten, Rückkauf- und Neucontainerpreise über Marktniveau angeboten hat und der Insolvenzverwalter nur die realen Mieten einnimmt. Das war bei Magellan genauso. Die Investoren hatten nach der Auszahlung von Restmieten die nicht der Insolvenzmasse zufielen einen realen Blick auf das Mietniveau. D.h. für noch länger laufende Verträge dürfte viel weniger Miete reinkommen als in den Verträgen steht. Trotzdem würde ich nicht so schwarz sehen. Sofern die Container noch vorhanden sind und vermietet werden können, fallen Einnahmen an. Diese können jedoch nicht mehr mit neuen Anlegerkapital aufgehübscht werden, was in der Vergangenheit vermutlich der Fall war wenn die Marktpreise zu niedrig ausfielen. Rückkaufangebote wird es nicht mehr geben, sondern im Glücksfall ein Verkauf zu Marktpreisen. Der Weiterbetrieb verschlingt natürlich auch Kapital und der/die Insolvenzverwalter arbeiten nicht umsonst. Bei Magellan war es kein Problem die Containernummern den Eigentümern zuzuordnen. Hat nur etwas Zeit gedauert. Bei der Masse an Containern ist ein Paketverkauf wie bei Magellan wohl unwahrscheinlich, evtl. kann ein Teil verkauft werden. Ganz dumm kann es für Investoren kommen, die zwar ihr Kapital kürzlich noch eingezahlt haben, für die aber wegen der Insolvenz keine Container mehr erworben werden konnten.

          • Der Insolvenzverwalter bei Magellan ist davon ausgegangen, dass die Container mit Insolvenzeröffnung in die Insolvenzmasse fallen. Dem Anleger steht dann nur sog, Sicherungseigentum zu und kein vollwertiges Eigentum . Der Anleger erhält nach Abzug von Kosten tatsächliche Mieten und tatsächliche Verkaufserlöse bezogen auf „seinen Container“. Das ist dann individuell sehr unterschiedlich. Manche haben eher viel, andere wenig bekommen.
            Was der Insolvenzverwalter nicht gemacht hat, ist die Anleger zur Aussonderung ihrer Container aufzufordern. Auch der Verwalter von P&R hat die Anleger aufgefordert, nicht zu versuchen, die Container selbst zu verwerten. Genau das – nämlich man müsse selber sehen, wie man verwertet und hat dann noch Standgebühren zu zahlen – wird aber von vielen Anlegeranwälten als Kulisse ausgemalt. Übrigens ohne Lösungsvorschlag. Die kennen das Magellan Verfahren nicht.
            Natürlich kann man anmerken, dass das P&R Verfahren viel größer ist und man daher mit weniger rechnen sollte. Oder dass es sicher länger dauert. Aber der rechtliche Ablauf ist schon ähnlich. Ich habe damals einfach abgewartet, muss der Fairness halber aber sagen, dass es ein ganz kleiner Betrag war und da kann man vielleicht leichter die Fassung bewahren.
            Im übrigen habe ich immer von P&R die Containernummern bekommen, weil ich die angefordert habe. Hat so acht bis zehn Wochen gedauert, was aber vor der Insolvenz war.
            Seit 2016 hat sich der Markt deutlich erholt. Containermieten, Preise und Stahlpreise sind gestiegen. Ich denke wir haben einfach Pech gehabt, weil zum Beispiel Kunden ausgefallen sind.

  71. Merkwürdiges Insolvenzverhalten!
    Ich habe mir im eBundesanzeiger den letzten veröffentlichten Jahresabschlussbericht für 2015 der P&R Gebrauchtvontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH angesehen. Darin steht, dass bereits zum 31.12.2016 diese Firma den aktiven Vertrieb von Gebrauchtcontainern eingestellt hat und nur noch Altverträge bis spätestens 31.12.2022 verwaltet. Neuverträge werden ab 1.1.17 von der P&R Transport-Container GmbH abgeschlossen und verwaltet. Die Transport-Container GmbH und die Schweizer Firma sind ja offensichtlich nicht in die Insolvenz gegangen. Ist hier bereits ein Reset von langer Hand geplant worden? Wurden den jetzt insolventen drei Firmen Lasten aufgebürdet, um die beiden anderen Firmen zu retten? Ich ahne nichts Gutes.

    • Im neuen Handelblatt-Artikel wird genau die von mir angeschnittene Problematik thematisiert.
      http://www.handelsblatt.com/my/finanzen/steuern-recht/recht/grauer-kapitalmarkt-auch-der-vierten-pundr-gesellschaft-droht-schwere-see/21090548.html
      Die Verträge der P&R Transport-Container GmbH 5001 bis 5005 (390 Mio Volumen) sollten völlig unabhängig von den Altverträgen der drei insolventen P&R-Firmen sein. Man erkennt auch dass die Verkaufspreise für Gebrauchtcontainer drastisch nach unten korrigiert wurden (1430 EUR pro 20 Fuss Standardcontainer gebraucht im Jahr 2017 gegenüber 1970 EUR für einen gebrauchten Standardcontainer im Jahr 2015 (GC195064). Wurden Gebrauchtcontainer bis Ende 2016 überteuert an Kunden weiterverkauft, um eine drohende Insolvenz zu verschleiern? Hat die nicht insolvente P&R Transport-Container GbmH den anderen Gesellschaften ab 2017 unter die „Arme“ gegriffen, weshalb nun Forderungen gegenüber den insolventen P&R Firmen geltend gemacht werden? Hat die P&R Transport-Container GmbH ihre fälligen Mietzahlungen an Neu-Anleger ab 2017 pünktlich ausbezahlt? Kann dies hier ein betroffener Anleger bestätigen?

      • TC alles bis 1.3.18 bekommen
        Wird aber in Zukunft wohl nicht mehr sein
        Ich denke die haben sehr viel Geld herausgenommen (laut Stiftung Warentest Hr Roth 32,5 Millionen proJahr x10 Jahre also gut 300 Millionen € !!!!!!! ). Der könnte locker die Lücken ausgleichen. Es sind keine Rücklagen gebildet worden Folge Insolvenz

  72. Mein Vertrag ist am 31.1.2018 abgelaufen, P&R hat mir ein Kaufangebot gemacht das ich unterschrieben habe. Zahlbar 31.3.2018.
    Die Container gehören demnach ab 31.1.2018 P&R Hat jemand eine Vorstellung wie so etwas laufen kann?

  73. Per Zufall entdeckte ich eine weitere Firma (Contrade Container Handels GmbH c/o STW Strobel & Wagner Rechtsanwälte-Steuerberater) mit der gleichen Adresse wie P&R, die mit dem Container-Geschäft etwas zu tun hatte und am 5.4.2017 aufgelöst/liquidiert wurde. Wolfgang Stömmer war nicht nur bei P&R, sondern auch bei dieser Firma Geschäftsführer. Vielleicht hat auch diese Firmenauflösung ein finanzielles Loch hinterlassen. Eine Verflechtung mit der P&R scheint gut denkbar.
    https://www.firmenwissen.de/az/firmeneintrag/82041/8330128791/CONTRADE_CONTAINER_HANDELS_GMBH_C_O_STW_STROBEL_WAGNER_RECHTSANWAELTE_STEUERBERATER.html

  74. Laut eBundesanzeiger hatte die Contrade Container Handels GmbH am 31.12.2014 Verbindlichkeiten von rund 463 000 EUR. Geschäftsführer der GmbH waren damals der verstorbene Werner Feldkamp und Wolfgang Stömmer. Der Liquidator teilte am 7.4.17 mit, dass diese Gesellschaft aufgelöst ist. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Zählen vielleicht auch P&R Firmen zu den Gläubigern dieser Gesellschaft?

  75. @Michael R
    Zitat: „Genau das – nämlich man müsse selber sehen, wie man verwertet und hat dann noch Standgebühren zu zahlen – wird aber von vielen Anlegeranwälten als Kulisse ausgemalt. Übrigens ohne Lösungsvorschlag. Die kennen das Magellan Verfahren nicht.“ Zitat Ende

    Zumindest von dieser Kanzlei würde ich das nicht behaupten: https://pundr.mattil.de/

    • Ist auch mein Eindruck. Sie haben Erfahrung mit Magellan, waren im Gläubigerausschuss. Und sie sitzen „vor Ort“ in München.

      Im Vorfeld der Anwaltssuche haben mir 2 Kanzleien mit Fachanwälten für Insolvenz- sowie Bank- und Kapitalmarktrecht dringend geraten, einen Anwalt mit Erfahrung im Containergeschäft zu suchen. Das sei eine sehr komplexe Materie, in die sich andere erst einarbeiten müßten – das kann teurer werden, evtl. auch weniger effektiv.

  76. Die P+R Transportcontainer GmbH ist ja angeblich nicht von der Insolvenz betroffen bzw. hat keinen Insolvenzantrag gestellt.
    Mein letzter Vertrag ist mit dieser Gesellschaft abgeschlossen.
    Bedeutet die jetzt, dass dieser unverändert weiter läuft?
    Kann dies jemand beurteilen/kommentieren?

  77. Hallo,

    Ich arbeite für Buss, einen Wettbewerber von P&R. Unsere singapurische Schwestergesellschaft hat im letzten Jahre die Magellan Container erworben. Wir haben große Erfahrung im Fondsmanagement und möchten gerne hier helfen, wollen aber gleichzeitig nicht den Insolvenzverwalter stören. Wir halten uns daher erst einmal zurück.
    Zwei Kommentare möchte ich aber gerne hier im Forum kurz geben:

    Zum einen sehe ich immer wieder eine große Besorgnis bezüglich Kosten und Haftungen für Anleger. Hier kann ich Entwarnung geben. Sie werden nicht persönlich für Lagerkosten aufkommen müssen und die Lagerkosten sind auch nicht exorbitant hoch, wenn keine Sonderfälle wie insbesondere die Insolvenz einer Schifffahrtslinie Wien zuletzt Hanjin Shipping vorliegen. Die Container von P&R werden von verschiedenen Containerleasinggesellschaften betreut und diese kümmern sich um Lagerkosten von unvermieteten Containern (und natürlich auch um die erwähnten Sonderfälle). Lagerkosten sind auch nichts Schlimmes, sondern gehören zum Geschäft. Containerleasing ist ein bisschen wie eine Autovermietung: es kann keine 100%ige Vermietung geben, da man sonst Kunden bei plötzlichen Bedarfen nichts anbieten könnte. Daher fallen immer Lagerkosten an (ca. USD 0,50 pro unvermieteten 20‘ Container pro Tag), die aber im Vergleich zu den Erlösen der vermieteten Container gering sind. Das im Prospekt von P&R genannte Privatinsolvenzrisiko hält Buss daher für Unsinn.

    Zum anderen sollten Sie alle prüfen, ob Sie ein Eigentumszertifikat haben. Nur dann sind Ihre Container für Sie spezifiziert und nur dann könnten Parteien wie Buss ermitteln, bei welcher Containerleasinggesellschaft Ihre Container z.B. verwaltet werden. Ich bin sicher (oder hoffe es zumindest), dass auch Anwälte hiernach gleich fragen werden.

    Ich denke, wir müssen alle zunächst Geduld haben. Der Zusammenschluss in Interessengemeinschaften ist sehr sinnvoll, um schneller zu Lösungen zu kommen, wenn die Zeit soweit ist.

    Viele Grüße,
    Dirk Baldeweg

    • Auf den Eigentumszertifikaten sind die Container mit 4 Buchstaben und 6 Ziffern angegeben.
      Wenn man mit Container Tracking suchen will werden 4 Buchstaben und 7 Ziffern verlangt.
      Wer weis Rat?

      • http://www.track-trace.com/container
        Zumindest bei meinen Containern wurde auf der o.g. Website die Prüfsumme automatisch kalkuliert und an die Seriennummer angehängt. Hier erfährt man dann nebst allgemeinen Daten zum Container auch den aktuellen Mieter, Mietbeginn usw. Mithilfe der vollständigen Registrierungsnummer und der Angabe des Mieters war auf der Website der Reederei wiederum ein Tracking des Containerstandorts möglich.

        • Ja funktioniert gut, bei „Track with options“ wird die Prüfziffer angehängt. Also die Container sind z. B. an Blue Sky vermietet und von denen weiter an diverse Reedereien. Lassen sich teilweise bis zum Schiff oder Hafen verfolgen.
          Ich habe bei jedem Kauf ein „Eigentumszertifikat/Rechnung“ erhalten mit Kaufpreis und einzeln aufgeführten Container-Nummern. Da müsste doch wegen Eigentum alles klar sein.

        • Hallo ich habe gerade die registernummern auf dieser Seite eingegeben. Bei 2013ervertrag wurde eine weitere Nummer angegangen und behauptet der Container sei 2016 produziert worden. Bei den neueren Verträgen bekomme ich die Meldung u nkorrrkte Nummer. Das Präfix also die ersten 4 Buchstaben SLSU gebe es nicht. Kann das jemand erklären oder geht es ihm gensuso? Gruß an alle pundrgeschädigtenboskar

      • Berechnung der Prüfziffer z.B. mit Libre Office Kalc
        Beginn mit 2. Zeile ( z.B.)
        Unter Spalte A Das Alphabet
        Unter Spalte B beginnend mit 10 untereinander die Ziffern 10 bis 38, dabei 11,22,33
        weglassen.
        In Spalte c untereinander: 1,2,4,8,16,32,64,128,256,512
        In Spalte D kommt untereinander geschrieben die Containernummer:
        z.B. AMFU958571.
        In Spalte E kommt jeweils die Zahl die in Spalte B neben dem jeweiligen Buchstaben steht also A=10, M=24, F=16, U=32
        In Spalte F wird jeweils für die Buchstabenwerte multipliziert:
        =c2*e2=10, c3*e3=48, c4*e4=64, c5*e5=256
        Fur die folgenden 6 untereinanderstehenden Ziffern gilt folgendes:
        =c6xd6; =c7*d7 usw.
        In Spalte F ergeben sich dann folgende untereinanderstehende Werte:
        10,. 48, 64, 256, 144, 160, 512, 640, 1792, 512
        Unter F13 erfolgt die Addition: =Summe(F2:F11). Das ergibt 4138
        Neben diesen Wert schreibt man in G12 die Ziffer 11.
        In H12 gibt man ein: =f(12/g12). Das ergibt: 376,1818182
        Darunter in H13 schreibt man den abgerundeten Wert 376 ( immer abrunden auf volle Zahl!!)
        In Spalte F13 kommt dann folgende Formel: =h13*g12. Das ergibt: 4136
        In Spalte F14 kommt dann: Summe(F12-F13). Das ergibt 2
        2 Ist dann die gesuchte Endziffer. Kommt 10 raus ist es 0.
        Im Internet findet man dann mehr oder weniger Angaben über den Container,
        Auf jeden Fall läßt sich die Leasing Gesellschaft festsellen, manchmal auch das Baujahr und ob der Container im Einsatz ist oder nicht.

    • Ich hatte insgesamt 10 Verträge mit P&R geschlossen, wobei 4 Verträge bereits fällig und ausbezahlt wurden. Ein Eigentumszertifikat mit Nummern der gekauften Container habe ich bisher noch nie erhalten. Macht es Sinn, diese bei P&R jetzt nachträglich noch anzufordern oder gibt es eine Möglichkeit, diese anderweitig in Erfahrung zu bringen?

      • Die Eigentumszertifikate anzufordern macht auf jeden Fall Sinn,
        Sollte keine Reaktion erfolgen muß man wohl den Rechtsweg beschreiten.
        In einem Vertrag steht bei mir für einen Container nur eine Leasing Gesellschft
        und unter weiteren Angaben ist dort ein 40 Fuß Container statt eines 20 Fuß
        Containers aufgeführt, welcher sehr alt war und vor Vertragsbeginn m.E.
        schon verschrottet wurde, zumindest deutet der englische Begriff darauf..
        Das kann ein Versehen sein oder Betrug. Die Miete ist jedoch bisher bis auf das
        4. Quartal 2017 immer bezahlt worden und der Rückkauf hat auch funktioniert.
        Es wurde gesagt, das operative Geschäft wurde von der Schweiz aus geführt.
        Ich habe heute da angerufen und eine Dame verwies mich auf die deutschen Gesellschaften.

  78. Wenn wir Eigentümer sind haben wir doch nicht nur Pflichten (zahlen für Lagerkosten ) sondern auch Rechte. Wenn also plötzlich jemand Lagerkosten möchte, können wir doch einfach verfügen, dass der Container verwertet, verschrottet oder verschenkt wird bzw ihn pfänden lassen. Das wird PundR sicher auch nicht wollen, oder?

    • In diesem Bereich wird von einigen Anwälten ziemlicher Unsinn in die Welt gesetzt. Das mit den Lagerkosten ist extrem unwahrscheinlich (siehe Beitrag Baldeweg hier, aber auch beim Insolvenzverwalter unter Fragen und Antworten). Außerdem betragen die Lagerkosten nur 15 Dollar pro Monat. Ein Rechtsanwalt hat es sogar fertiggebracht, unheilschwanger von hohen Verschrottungsgebühren als Risiko zu reden. Als ich mal nachgeforscht habe, habe ich tatsächlich erst mal einen Schrecken bekommen, weil da etwas von 365 Dollar pro Tonne die Rede war und so ein Standardcontainer ja ca. 2,2 Tonnen wiegt. Dann habe ich aber gesehen, dass das keine Gebühren sind, sondern das , was man als Preis für Stahlschrott bekommt. Also das Gegenteil von Gebühren.
      Was wir als Anleger bekommen werden, hängt von der wirtschaftlichen Entwicklung ab und wir werden sicher deutlich verlieren. Man kann sich ja selber ausrechnen, was im Worst case Scenario übrigbleibt, nämlich der Schrottwert. Trotzdem wird das nicht null sein. Schneidige Sprüche vom absehbaren 100% Totalverlust sind Gerede ohne Grundlage.
      Wir müssen abwarten, was der Insolvenzverwalter zusammenträgt. Das wird dauern, lässt sich aber nicht ändern.

  79. ‚ Nur‘ 15 Dollar Lagerkosten pro Monat pro Container summieren sich ganz schnell auf Jahres-Lagerkosten von 1260 Dollar bei z.B 7 Containern!!

  80. Warum sollte man Container für ein Jahr einlagern ? Wenn sie nicht mehr eingesetzt werden können, müsste man sie verkaufen oder – wenn es dafür keine Interessenten gibt – verschrotten.

  81. Ich denke auch, dass es keinen Totalverlust geben wird da wir ja als Eigentümer zumindest den Schrottwert bekommen. Auch die Mieteinnahmen stehen uns doch zu, oder?Ich habe ein unterschriebenes Rückkaufangebot erhalten und zurückgeschickt….und nun?Werden die Container weitervermietet? Ist das Kaufangebot gültig? Wenn wir Eigentümer sind ( wie ja ständig betont wird) mit angeblich ganz schlimmen Pflichten, stehen uns dann aber auch die Einnahmen zu. Die Container gehören doch nicht PundR, was meint ihr?

  82. Was mich jetzt mal interessieren würde ist, wie hoch die Provision auf P&R Investments für Anlageberater war? Ich habe bereits Mitte 2017 meinen Anlageberater auf verzögerte Auszahlungen sowie den Artikel zur vermuteten Unterdeckung der Mietzahlungen aufmerksam gemacht und lediglich Beschwichtigungen a la „Keine Sorgen“ bekommen. Also, wie hoch waren die Provisionen für Anlageberater auf P&R Containerinvestmenst?

  83. Heute ist der 30.3. – also fast das Quartalsende . Ich habe für meinen Vertrag bei R&R Frachtcontainer GmbH vom 8.1.2908 noch keine Mietabrechnung bekommen. Kann daran liegen, dass diese nach einem vollständig abgeschlossenen Quartal kommt, also gegen Ende Juni.
    Wie ist das mit den anderen Betroffenen, die ihre Verträge noch im Q4/17 oder früher abgeschlossen haben?

  84. Auch ich würde gern einer Interessengemeinschaft beitreten…..war jemand von euch schon bei einem Anwalt? Ich überlege derzeit ob ich zu einem Anwalt für Kapitalmarktrecht oder lieber Insolvenzrecht gehe…..

    • Wenn Sie Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend machen möchten, dann sind Sie beim Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht gut aufgehoben. Für die Insolvenzanmeldung hilft der Insolvenzrechtler, wobei das Verfahren hier selbsterklärend ist.

      • Danke für die Info Herr Schubert, mir ist aber noch nicht klar was genau ich dann fordere ( Insolvenz). Aussonderungsrecht ( geht nicht wär auch Schwachsinn), Absonderungsrecht?( wohl eher?) oder bin ich nur ein normaler Gläubiger ohne besonderes Eigentumsrecht? Eigentlich auch nicht, oder?

        • Bei Magellan war es so, dass der Insolvenzverwalter ein Formular vorausgefüllt hat. Dabei hat er den Maximalbetrag ausgerechnet, der denkbar ist (entgangene Miete und Rückkaufpreis) und vorgeschlagen, den anzumelden. Gleichzeitig hat er angekündigt, den Anspruch der Höhe nach zu bestreiten. Die Miet– und Verwaltungsverträge hat er gekündigt und dann zur Abstimmung gestellt entweder Fortführung des Betriebs oder Verwertung.
          Ausgezahlt hat er dann die tatsächlich für den Container vereinnahmte Miete und eine erste Rate aus dem Verkaufserlös. Er ist wohl davon ausgegangen, dass der Anleger nur einen Anspruch auf Wertersatz für Container mit einem bestimmten Durchschnittsalter hat und keinen Anspruch auf bestimmte Container. Dafür sollte dem Anleger dann ein Absonderungsrecht zustehen. So hat er es dann durchgezogen.
          Das wird hier sicher etwas komplizierter, weil drei unterschiedliche Vertragstypen vorliegen. Leasing mit festem Rückkauf, Neue Container, Gebrauchtcontainer.
          Eine Forderungsanmeldung wird es eher erst Ende des 3.Quartals geben. Bevor der Insolvenzverwalter hier einen Vorschlag macht , kann man wenig machen.

          • Ich danke Ihnen für die ausführlichen Infos! Ich hoffe, dass es jetzt nicht schon wieder ( wie bei Magellan) Streitigkeiten gibt bzgl der Eigentumsfrage……( das müsste doch jetzt aber nach Magellan als Präzedenzfall klar sein, oder?). Seltsamerweise gibt es hier im Netz einige Anlegeranwälte (!!!)die bestreiten, dass die Container den Anlegern gehören. Vernünftige, wenn auch spärliche Infos zum gesamten Containerthema lese ich bisher nur bei RA Mattil (keine Schleichwerbung, nur meine Meinung)

          • Ich danke Ihnen für Ihre ausführliche Information. Ich habe aus Ihre Erfahrung mehr gelernt. Es gibt so viele Frage bzw die drei verschiedene Verträge. Mein erster Vertrag war mit festen Rückkauf und der zweite ist für Gebrauchte Containers. Die beide Verträge sind fast wortlich identisch,so dass man als Laien die paar geänderte von Bedeutund wichtige Unterschied kaum oder gar nicht merkte. Ich bin von meinen PundR Berater (imHaus – Kundenbeauftragter) auf diese nicht aufmerksam gemacht. Und wie Andere, fühle ich mich betrogen.
            Es wird regelrecht spannend, wie man diese Ganze auseinander nimmt, und wie Sie schrieben, gibt es herzlich wenig die man selber jetzt machen kann.
            Nochmals, danke für Ihre Information.

  85. Kann ein Anwalt denn im Moment was tun? Und wenn ja was?Ich würde einen Anwalt nehmen um meine Forderungen korrekt anzumelden und hoffe, dass ich an einen seriösen Anwalt gerate…..hier im Netz tummeln sich ja auch viele, die keinen so guten Eindruck hinterlassen….

  86. Die P&R Transportcontainer Gmbh hat keinen Insolvenzantrag gestellt. Bedeutet das, dass der Betrieb normal weiterläuft und nur die anderen Gesellschaften insolvent sind?

  87. Ich habe gerade spaßeshalber bei ebay geschaut, wie viel Geld ich ausgeben müsste, um aktuell einen gebrauchten 20 ft Container zu kaufen. Es gibt keinen gebrauchten 20 ft Container unter 1000 Euro, und die günstigsten sind eher von minderer Qualität. Besser in Form befindliche Stahlkisten gibt es ab ca 1500 Euro.
    Auf https://www.containerbasis.de/marktplatz/?size%5B%5D=3&type%5B%5D=1 kosten die günstigen 20 ft Boxen 1750 Euro.
    Für mich bedeutet das, dass mindestens ein vierstelliger Betrag pro Kiste zu erzielen ist, wollte man denn 1 bis x davon veräußern – zumindest theoretisch, weil ich weder die Möglichkeit habe, direkt auf meine Container zuzugreifen (immerhin sind sie allesamt vermietet!), noch sie zu lagern geschweige denn sie zu transportieren. Fakt ist jedenfalls: sie sind etwas mehr wert als ich dachte, und – wie Michael R weiter oben schon sehr treffend schrieb – von einem Totalverlust kann schwer die Rede sein (außer der Insolvenzverwalter verschenkt mein Eigentum).

    Insgesamt sieht es anscheinend auf dem weltweiten Containermarkt nicht so schlecht aus: https://www.cash-online.de/sachwertanlagen/2018/trotz-p-r-solvium-sieht-containermarkt-stabil/418909 – Interessant in diesem Artikel (um den Bogen zum ersten Teil meines Posts zu spannen) auch folgender Absatz: „Die Preise für Neu- und Gebrauchtcontainer hätten einhergehend mit steigenden Stahlpreisen in den vergangenen Jahren merklich zugelegt, nachdem sie davor über mehrere Jahre kontinuierlich gesunken waren. Laut „Drewry Maritime Research“ bewegen sich die Containerpreise (ex factory) dem Schreiben zufolge seit einigen Monaten relativ stabil zwischen 2.200 und 2.300 US-Dollar für 20-Fuß-Standardcontainer.“

    • Gut recherchiert…Mir scheint es auch so, dass wir hier über ein spezielles P & R Problem reden und nicht über ein generelles Problem am Container-Markt…trotzdem sind jetzt erst einmal alle Angebot/Anbieter angeschossen und in Sippenhaft genommen. Wichtig wird es sein, dass der Insolvenzverwalter die Zeit bekommt, die Stahlkisten sukzessive zu veräußern….alle auf einmal und an einen Abnehmer wird nicht funktionieren….zumindest nicht zum besten Preis für die Investoren

      • … sofern eine Veräußerung des Einnahmen erwirtschaftenden Guts überhaupt den besten Weg darstellt, und da würde ich als Eigentümer gerne noch ein Wort mitreden. Wenn es nach mir geht kann das Geschäftsmodell auch ähnlich weiterbetrieben werden, immerhin sind die Kisten unterwegs und sorgen laufend für Umsatz. Eine Veräußerung des riesigen Pools an Containern (schlimmstenfalls auch noch zum Ramschpreis) und anschließender anteiliger Abfindung der Gläubiger ist definitiv nicht in meinem Interesse. Lieber warte ich noch etwas länger auf mein Geld und profitiere langfristig von einer Restrukturierung. Wir werden sehen, was der IV sich überlegt..

        • Wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, wird es ein Gutachten darüber geben, welche Möglichkeit wieviel bringt.

          Entscheiden wird dann die Gläubigerversammlung.

  88. Vielen Dank hier für Ihre Infos bzgl des Containermarktes bzw der Preise.!Wir als Anleger müssen uns unbedingt immer gut austauschen bzgl der relevanten Infos ( damit uns nicht sog. Anlegeranwälte, PundR etc irgendwelche Fake News auftischen oder uns durch Drohungen hinsichtlich Lagerkosten usw. einschüchtern) . Falls jemand eine gute Interessensgruppe kennt ( ausser diese hier) bitte ich um Info. Es gibt so viele Gruppen, wo aber oft unklar ist wer die initiiert ( im Zweifel so. Anlegeranwälte). Im Moment hab ich den Eindruck, dass ich nur hier relevante Infos bekomme. Danke an Euch!

    Weiss jemand von euch was über Sammelklagen bzw. Ob das in diesem Fall evtl überhaupt sinnvoll sein könnte. Angeblich soll Sie ja im November kommen( das entsprechende Gesetz )

  89. Egal wie hoch die Ausbeute für die Container unterm Strich zum Zeitpunkt x sein wird, ein nicht unerheblicher Teil des Geldes wird an den Insolvenzverwalter als Vergütung gehen und die Quote nochmal erheblich schmälern.

  90. Was meint ihr, sind es gute Neuigkeiten von Insolvenzverwalter? Immerhin wurden Container ja einfach verkauft, um Mieten zu zahlen. Das heisst der Containerbestand hat sich evtl sehr verringert ( Zahlen wurden nicht genannt)

    • Falls vorzeitig, also vor Ablauf des Mietvertrages, Container verkauft wurden, die zu diesem Zeitpunkt ja noch dem Anleger gehörten und eigentlich noch zukünftige Mieterträge bringen sollten, erklärt das zwar die (oder eine …) Ursache der Zahlungsunfähigkeit. Auf der anderen Seite riecht es aber auch irgendwie (ich bin kein Jurist …) nach Betrug, da ja die vertraglichen Vereinbarungen nicht eingehalten wurden. Wäre es in diesem Fall Aufgabe des Insolvenzverwalters, mögliche Schadenersatzansprüche an die Verantwortlichen von P & R (falls diese ihre ja offenbar nicht unerheblichen Entnahmen nicht schon längst an Kinder, Ehefrau usw. oder ins Ausland weitergereicht haben) zu stellen?

  91. Geschrieben wurde: „…. Zugleich zeigen die ersten Zahlen, dass trotz fallender Weltmarktpreise
    in den Jahren 2012 bis 2016, vor allem in den Jahren 2016 und 2017 Container veräußert wurden, um die Mieten zu zahlen und Rückkäufe zu tätigen, mithin die hohen Rückzahlungen
    in diesen Jahren an die Anleger darzustellen. …“
    Hier muss man sich als Anleger im Jahren 2016/17 doch laut fragen, ob man überhaupt ein Container (s) erworben hat. Das ist etwas, das geklärt werden muss u.a.

    • Es bleibt zu hoffen, dass die beiden Anwälte im Gläubigerausschuss (GA) sich bei Ihrer Arbeit im GA nicht schwerpunktmäßig auf die Verfolgung der von ihnen selbst publizierten möglichen Schadenersatzquellen konzentrieren (Vermittler und Berater). Eine (nicht nur meiner Meinung nach) wenig erfolgversprechende Quelle, sowohl juristisch als auch finanziell. Ich sehe eher Ansatzpunkte bei Geschäftsführung und Aufsichtsrat. Das Problem hierbei: Der Insolvenzverwalter betont in seinem Bericht auffällig deutlich, wie sehr er auf die gute Zusammenarbeit mit der operativen Schweizer P & R-Firma angewiesen ist. Ich vermute enge personelle Zusammenhänge der Schweizer Firma mit o. g. Personen der deutschen Firmen. Eine interessante Gemengenlage …

  92. Bisher wurden die Container jährlich mit 10% bei Neucontainern und bei Gebrauchtcontainern mit 12,5% p.a. abgeschrieben. Diese Abschreibung kann m. E. weiterlaufen. Daraus sollte sich dann eine steuerliche Wirkung ergeben. Im besten Fall läuft die Abschreibung über die Vertragslaufzeit hinaus bis zur vollständigen Abschreibung des Wirtschaftsgutes. Der sich daraus ergebende Verlustvortrag, kann dann mit evtl. Einnahmen aus dem Insolvenzverfahren verrechnet werden. Das mindert zumindest ein wenig den Gesamtverlust.
    Besteht Umsatzsteuerpflichtigkeit, sollte die Voranmeldung als Nullmeldung in jedem Fall weiter erfolgen, nicht dass hier noch seitens des Finanzamtes Ungemach droht.

    • Hallo Ed,
      sehr nützliche Hinweise von Ihnen! Aber: die laufenden Abschreibungen können nur mit Mieteinnahmen verrechnet werden. Da bleibt also abzuwarten, wann bzw. ob und in welcher Höhe der Insolvenzverwalter Mieten ausschüttet und diese auch als solche deklariert. Die steuerliche Betrachtung der Verkäufe (Unterschied Verkaufserlös/Buchwert) erfolgt leider vollkommen getrennt von der Mietbetrachtung. Habe ich mit meinem Finanzamt lange ausdiskutiert und bin auf Granit gestoßen, Mietverluste mit Buchgewinnen zu verrechnen. Die steuerlichen Verrechnungsmöglichkeiten sind also in der Theorie da, in der Praxis aber ziemlich eingeschränkt und ziemlich abhängig davon, auf welche Weise der Insolvenzverwalter eventuelle Auszahlungen an die Anleger vornimmt.

      • Und es bleibt natürlich das Kernübel, dass Verluste aus dem Containerinvestment nicht mit Einkünften/Überschüssen aus selbstständiger/nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen usw. verrechnet werden können. So wird man seine möglichen Verluste aus der P & R Containeranlage voraussichtlich ein Leben lang vor sich her schieben. Es sei denn, man steigt mit neuen Containeranlagen wieder ein …

  93. Hallo Benn,
    das ist nicht ganz richtig. Der Verlustvortrag kann sehr wohl mit den Gewinnen aus den Containerverkäufen (Verkaufspreis abzgl. Buchwert) und nicht nur mit den Mieteinnahmen verrechnet werden., da ja alles den sonstigen Einkünften zuzuordnen ist. Voraussetzung ist natürlich, dass solche erzielt werden.
    Das geht nicht mit CL-Verträgen, da diese zu den Kapitaleinkünften zählen. Ich hab das auch von meinem Steuerberater bestätigt bekommen.
    Das Ganze hat nichts mit Verlusten aus der Anlage zu tun.

    • Hallo Ed,
      Danke für Ihre Stellungnahme. Mein Finanzamt (München) hat das abgelehnt. P & R (zu dieser Zeit noch regulär im Geschäft) hat mir das – leider nur telefonisch – auch so bestätigt. Zwar mit dem Hinweis, dass es Anleger gäbe, die mit ihrem Finanzamt in dieser Hinsicht offenbar keine Probleme hätte. Aber nochmals (O-Ton P & R): Wenn das Finanzamt diese „harte“ Auffassung habe, sei das nicht zu beanstanden. In den Beispielrechnungen auf den Angebotsblättern von P & R sei das ja auch getrennt ausgewiesen. Glückwunsch zu Ihrer Wahl vom „richtigen“ Steuerberater und vom „richtigen“ Finanzamt ;-). Ich hatte Widerspruch zu meinem ESt-Bescheid eingelegt. Eben genau mit dieser Begründung: Beides seien doch „Sonstige Einkünfte“. Abgeschmettert.

      • Als Rechtsgrundlage wurde mir vom Finanzamt übrigens § 22 Nr. 3 S. 4 EStG genannt. Offenbar sieht man hier sowohl die Mieten als auch die Veräußerungsgewinne als „Leistungen“. Ich habe jetzt nochmals nachgefasst, auch wenn ich meinen damaligen Einspruch aufgrund der mündlichen P & R-Auskunft zurückgenommen habe und der Steuerbescheid inzwischen nun leider schon rechtskräftig ist.

        • Genau auf Basis dieses §wurde bei mir der Bescheid zum Verlustvortrag erlassen. Auch ich hatte mit P&R die Erfahrung gemacht, dass sie nur keine Auseinandersetzung mit dem Finanzamt wollten. Mittlerweile wissen wir ja leider warum.

          • Hallo Ed,
            ganz vielen Dank für Ihren Kommentar. Wie ist das zu verstehen? Dieser § wurde in Ihrem Bescheid genannt und führte dazu, dass Veräußerungsgewinne mit Mietverlusten verrechnet wurden? Und bei mir wurde unter Nennung genau dieses § die Verrechnung verweigert. Sehe ich das richtig so?
            Ich habe mir inzwischen den nächsten §, nämlich § 23 mal genauer angesehen. Dort geht es um Veräußerungsverluste, die ausdrücklich NICHT mit anderen Einkünften (z. B. Leistungen) verrechnet werden dürfen. Von VeräußerungsGEWINNEN ist dort aber ausdrücklich nicht die Rede. Also müssten diese doch mit Leistungen (= negative Containermieten oder Verlustvorträge daraus) durchaus verrechenbar sein.

          • Offensichtlich wird der Veräußerungsgewinn als Leistung, wie eben auch die Mieteinnahmen gesehen und ist in den sonstigen Einkünften zu deklarieren. Dem gegenüber können die Werbungskosten wie AfA, Steuerberatung etc. gestellt werden, mindern also diese Einkünfte.
            Klassische private Veräußerungsgewinne sind anders zuzuordnen und können auch nicht mit diesen Werbungskosten verrechnet werden.

  94. Hallo Horst,
    Mieteinnahmen ausCL-Verträgen werden als Einkünfte aus Kapitalerträgen gesehen und mit 25% Kapitalertragssteuer belegt. Abschreibungen sind hier nicht möglich.

  95. Für mich wäre wichtig für eine evt. Sammelklage die Interessen möglichst vieler Anleger zu bündeln. Genau das deklarieren ja die gefühlten 1000 Anwälte, die jetzt um Mandanten ringen.
    Wie soll das aber gehen, wenn jede Anwaltkanzlei für sich um möglichst viele Mandanten ringt um eine Bündelung der Interessen anzustreben. Frage: Welcher Anwalt vertritt die meisten P&R Geschädigten?

    • Ich denke der Anwalt sollte 1. im Gläubigerausschuss sitzen und 2. sich im Containergeschäft und Kapitalmarktrecht auskennen. RA Mattil erfüllt diese Voraussetzungen soweit ich weiß und ist zudem vor Ort in München…..er hat auch schon (angeblich)viele Mandanten (ob es die Meisten sind, weiß ich nicht)

      • RA Mattil ist nicht nur im Gläubigerausschuss P & R, er war (und ist weiterhin) im Gläubigerausschuss Magellan. Er scheint gute Kontakte zu den Gerichten zu haben, die die Ausschüsse zunächst besetzen. Ich empfehle dringend den Artikel zu lesen, den Hias am 3.5. verlinkt hat!!!! Der Gläubigerausschuss Magellan hat lt. diesem sehr gut recherchierten Artikel sowas von versagt und gegen die Interessen der Anleger gehandelt, schlimmer geht’s nicht. Mit seiner Masche „Vermittler- und Beraterhaftung“ (unter Fachleuten als wenig sinnvoll bzw. kaum erfolgversprechend eingestuft) hat er möglicherweise schon viele Mandate von P & R-Anlegern gesammelt. Hoffentlich nicht so viele, dass es bei der Wahl zum Gläubigerausschuss bei der ersten Gläubigerversammlung eine Mehrheit für ihn gibt.

    • Sammelklage gibt es ja leider nicht . Neu Musterfeststellungsklage die bald kommen soll.
      Objektive Auskünfte wer die meisten Klienten/Kunden hat wird man schwer bekommen. Eventuell Musterfeststellungsklage über Verbraucherschutz oder Stiftung Warentest ?
      VG

  96. Ich denke, es ist wichtig, erst einmal die Post vom Insolvenzveralter abzuwarten und dann die Forderungen in der vorgeschriebenen Frist anmelden( mit oder ohne anwaltliche Hilfe ). Uns wurde ein Anwalt fuer Insolvenzrecht empfohlen. Ich meine eine Sammelklage macht Sinn, koennte sonst noch teurer werden. Vielleicht wird das auch von den involvierten Insolvenzverwaltern empfohlen, weil es so viele Betroffene gibt( ca 54000? )

  97. Hallo Ed,
    unter Ihrer Antwort v. 27.4. war leider keine „Antwort“-Möglichkeit mehr vorgegeben, deshalb hier eine Neueröffnung des Dialogs. „Leistung“ gegen „Leistung“ sollte verrechenbar sein. Klar. Deshalb ist mir unklar, warum unter Nennung des o. a. § 22 mein Finanzamt abgelehnt hat. Aber auch wenn man die Veräußerungsgewinne als eigenständige Einkünfte und nicht als „Leistungen“ betrachtet, gehören sie (im Containerfall) auch zu den „Sonstigen Einkünften (S:E:)“. Also prinzipiell auch innerhalb der S. E. verrechenbar. Warum sich das Finanzamt bei mir gesperrt hat, muss ich jetzt herausfinden. Ich habe schon Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt. Chancen sind leider gering. Vielleicht hat Ihr Steuerberater bald einen neuen Kunden … Hätte ich nur damals nicht auf die wachsweiche telefonische Auskunft des P & R Kundenbetreuers gehört und den Einspruch gegen ESt-Bescheid zurückgezogen. Zur Ehrenrettung von P & R muss ich aber sagen, dass ich, z. B. wegen Umsatzsteuer, früher mehrmals sehr solide Auskünfte und Hilfen bekommen habe. Ist aber schon viele viele Jahre her, da war wohl noch eine andere Mannschaft am Start.

    • Hallo Ben,
      meine Logik ist die gleiche wie Ihre. Eine Trennung innerhalb der „sonstigen Einkünfte“ ist ja auch gar nicht möglich, schließlich beziehen sich die Abschreibungen ja auch auf die Container. Definitiv sind die Verkaufsgewinne keine Einkünfte aus Kapitalvermögen, was ja auch schon mehrmals richterlich entschieden wurde.
      Auszug aus dem Archiv von P&R:
      Diese steuerlichen Informationen der dargestellten Sachverhalte als „Sonstige Einkünfte“ wurden bundeseinheitlich von allen Oberfinanzdirektionen (z.B. OFD München vom 27.08.1998, DStR 1998-S.1916; OFD Rheinland vom 20.03.2007, DStR 2007-S. 829) umgesetzt.

      Das rechtskräftige Urteil des Finanzgerichtes Bremen vom 16.11.2006, Az. 1 K 29/06 qualifiziert diesen Sachverhalt ebenfalls ausdrücklich als „Sonstige Einkünfte“ und nicht als Kapitaleinkünfte. Der Gesetzgeber erfasst erstmals konkret den P&R-Sachverhalt unter den sonstigen Einkünften; siehe i.e. Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (ausführliche Begründung zu § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG).

      • Hallo Ed,
        mein Finanzamt hat jetzt eine ausführliche Begründung nachgeliefert, weshalb es 2016 bei mir Veräußerungsgewinne der Container (Unterschied Verkaufserlös zu Buchwert) nicht mit negativen Einkünften aus der Containervermietung (Mieteinnahmen minus AfA) verrechnet. Sowohl Veräußerungsgewinne als auch Mieten seien sonstige „Sonstige Einkünfte“ gem. § 22 Abs. 3 EStG. Insofern besteht Einigkeit. Lt. Satz 3 dieser Vorschrift dürfen jedoch die Werbungskosten (negative Einkünfte aus Mieten), die die Einnahmen (Veräußerungsgewinn) übersteigen, nicht ausgeglichen werden, sondern können nur getrennt vorgetragen werden. Für das Insolvenzverfahren bzw. die daraus für die (5-Jahres-)Anleger hoffentlich noch fließenden (Rest-) Erträge sehe ich also, wie schon in meinen Beiträgen vom 25./26.4. geschrieben, wenig Hoffnung, steuerlich zumindest teilweise etwas Milderung zu erlangen. Wie ist Ihre Einschätzung?

        • Hallo Benn,
          so kann man den Satz 3 auslegen. Allerdings steht im nachfolgendem Satz: auch: „Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Leistungen im Sinne des Satzes 1 erzielt hat oder erzielt;“ Insofern kann der Vortrag oder aber auch ein Rücktrag sehr wohl diese Einkünfte mindern. In meinem Fall habe ich diese negativen Einkünfte im Jahr 2016 erzielt, Dies wurde auch im Bescheid des FA dokumentiert. Ich werde diesen Vortrag deshalb für 2017 gegen die Einkünfte aus Vermietungen und Veräußerungsgewinnen zum Abzug bringen. So wurde es auch von meinem Steuerberater erläutert. Mal sehen wie das FA bei mir reagiert.
          Dieser Interpretation folgend, können m. E. die Abschreibungen z.B. für 2018 – die ja weiter laufen sollten- zu weiteren negativen Einkünften führen, Diese wiederum sind vorzutragen und können mit evtl. Ergebnissen aus Verkäufen in den Folgejahren verrechnet werden.

          • Hallo Ed,
            das Problem ist nicht, dass Mietverluste vor- und rückgetragen und/oder mit früheren oder späteren eventuellen positiven Mieteinnahmen unstrittig verrechnet werden können bzw. Veräußerungsverluste vor- oder rückgetragen und/oder mit späteren/früheren Veräußerungsgewinnen oder –verlusten unstrittig verrechnet werden können. Der Knackpunkt ist die gegenseitige jetzige oder spätere Verrechnung von positiven oder negativen Mieten mit späteren positiven oder negativen Veräußerungen. Aufgrund der jetzigen Erkenntnislage ist bei den beiden „sonstigen Einkünften“ eher mit spärlichen Erträgen bzw. mit Verlusten zu rechnen. Ein Verlustvortrag würde also nur helfen, wenn später einmal positive Einkünfte bei den Mieten (zur Verrechnung mit dem Verlustvortrag aus Mieten) oder Veräußerungsgewinne (zur Verrechnung mit Verlustvortrag aus Veräußerungen) realisiert werden können. Ansonsten schiebt man die schönen Verlustvorträge getrennt voneinander nutzlos vor sich her – es sei denn, man hat andere positive sonstige Einkünfte, z. B. aus Containermieten bei einem anderen Anbieter ;-). Hat Ihr Steuerberater bei der Ankündigung für 2017 konkret die spätere gegenseitige (Überkreuz-) Verrechenbarkeit bei Vorträgen von Mieten und Veräußerungen gemeint?

    • Die Anwälte erwähnen Steuernachteile bei einer möglichen Nichtanerkennung des Eigentums. Die Einkünfte wären dann als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu qualifizieren. Der Bundesfinanzhof hat allerdings am 24.10.2017 entschieden, dass abweichend von der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung insolvenzbedingte Forderungsausfälle bei den Einkünften aus Kapitalvermögen steuerlich abzugsfähig sind. Es würde mich sehr wundern, wenn die Finanzverwaltung eine Umqualifizierung vornimmt und damit das Tor für die steuerliche Geltendmachung von Verlusten öffnet. Da das Geschäft von P&R in den letzten Jahren stark gewachsen ist, würde der Fiskus mehr verlieren als für die Vergangenheit gewinnen, wenn die Verwertung mit deutlichen Verlusten erfolgt.

      • Danke Ihnen für die Infos, hört sich plausibel an.
        Aber warum liest man solch hilfreiche Dinge nicht in den vielen Artikeln, die sich mit PundR befassen…..

    • Hallo Benn,
      Ich antworte hier, weil auf Ihren Eintrag keine Antwortmöglichkeit war.
      Genau diese „Überkreuzung“ wie sie es nennen, sollte möglich sein. Es ist im §22 ABS. 3 auch nur von „Leistungen“ die Rede. Eine Trennung von Mieteinnahmen und Veräußerungsgewinnen kann ich nicht erkennen.
      Was nicht gehen sollte, ist die steuerliche Geltendmachung der Verluste aus der Insolvenz, siehe auch Nachfolgendes::
      Die SdK hat eine externe Steuerberatungsgesellschaft mit der Erstellung eines Gut- achtens zur steuerlichen Erfassung der Verluste beauftragt. Hintergrund ist, dass Anleger, sofern die Verluste steuerrechtlich in der privaten Sphäre anfallen würden, nach unserer derzeitigen Einschätzung keine Möglichkeit der steuerlichen Geltend- machung haben. Würden die Transaktionen z. B. bei jahrelanger Vermietung jedoch als Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit eingestuft, könnte unserer Einschätzung nach eine Geltendmachung des erlittenen Verlusts möglich sein. Hieraus könnten sich aber weitere Probleme mit Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschafts- steuer ergeben. Die SdK hat daher die Erstellung eines entsprechenden Gutachtens beauftragt.

    • Jetzt ist klar warum die Leute keine Zertifikate haben und zudem keine anlegerbezogene Contai nerzuordnung erfolgt ist! Gut, dass jetzt die Staatsanwaltschaft im Spiel ist, wir haben doch schon länger vermutet, dass da was faul ist….

      • Dann haben andere wohl Glück gehabt, die mit (oder ohne) Nachfrage ein Zertifikat bekommen haben? Das kann Fluch und Segen zugleich sein, wenn sich Container zweifelsfrei einer Person zuordnen lassen. Am Ende ist der Schaden für die, die ein Zertifikat haben, noch größer. Die Zeit wirds zeigen…

        Auch wenn es an der Stelle vielleicht untergeht noch etwas anderes: Danke an alle, die sich hier beteiligen, Links posten und diskutieren!

    • Die Frage bzgl wieviel Container da sind kann derzeit wohl anscheinend niemand seriös beantworten. Ich hab zudem gelesen ( bei google „investmentcheck falsche Eigentumszertifikate“ eingeben) dass die vorhandenen Eigentumszertifikate oft auch noch falsch sind….wobei sich da die Frage stellt, war das Absicht oder Schlamperei?

    • Es scheint, dass eine grosse Abzockerei stattgefunden hat wovon die Ausdehnung noch nicht bekannt ist, oder vielleicht einfach geheimgehalten.
      Schadensbegrenzung können wir nicht mehr tun. Ich glaube nicht, dass wir zur Zeit als Anleger irgendetwas machen können. Dazu ist immer noch zu wenig veröffentlicht, womit man „arbeiten“ könnte. Nicht nur scheint keine ehrliche Geschäftsordung vorhanden gewesen zu sein, sondern eine grosse Mangel an Transparenz. Als Anleger muss man aber zugeben, dass so lang es gut lief, haben nicht viele von uns „Anleger“ Fragen gestellt. Es ist eigentlich seit Juli 2017 als plötzlich die Mietzahlungen nach 60 Tage bezahlt wurden, sind viele Anleger hellhöriger und unsicher geworden. Und unser Wissen jetzt zeigt, dass es dann schon zu spät war. Selbst wenn man dann „aussteigen“ wollte, könnte man nicht weil man angeblich Eigentum über etwas angenommen hat und PundR war nur die Vermittlung. Bei Fragen hat man teilweise arrogante Antworten bekommen, und dazu, bis Februar 2018 haben wir alle Briefen erhalten, wie gut es die Firma ging. PundR hat uns geblendet und die meisten von den Anlegern haben sich blenden lassen.
      Jetzt heisst es wirklich abwarten, so fatalistisch wie es klingt, und hoffen, dass wir doch etwas zurückbekommt und derjenigen, das dieses Insolvenz vorursacht haben, auch bekommen, wie sie verdient haben.

  98. Lt. der Juni-Ausgabe von Finanztest könnten die Inhaber von Eigentums-Zertifikaten im Vorteil sein. Jaffé hat mitgeteilt, dass mehr als 90 % der Anleger kein Zertifikat haben, somit seien den Verträgen auch keine konkreten Container zugeordnet.
    Das überrascht mich. Denn in den Verträgen, die die Anleger mit P & R abgeschlossen haben, ist ganz konkret von einer Tagesmiete pro GEKAUFTEM Container die Rede. Es ist lt. Verkaufsprospekt ein „Direktinvestment“. Also wurde doch vorgegeben, dass ein ganz konkreter Gegenstand Inhalt des Vertrages ist, und nicht eine Beteiligung an Mieteinnahmen aus einem Pool von Containern. Unabhängig davon, ob man nun ein Eigentumszertifikat angefordert hat oder nicht. Eine juristisch unterschiedliche Behandlung von Zertifikatsbesitzern und -nichtbesitzern scheint mir sehr fragwürdig.

    • Der Staatsanwalt ermittelt gegen die Verantwortlichen bei P & R. Das ist strafrechtlich relevant. Für Gläubiger/Anleger eher uninteressant. Der Insolvenzverwalter wird – hoffentlich – zivilrechtlich (Schadenersatz) ein paar Fragen an die Verantwortlichen haben. Das könnte interessanter werden. Ich gehe mal davon aus, dass die Verantwortlichen auch direkt oder indirekt die Inhaber/Betreiber der Schweizer Firma sind, die operativ das ganze Geschäft managt. So. Und jetzt sagen die oder sagt der Verantwortliche: Wenn ihr mir so unangenehm von der Seite kommt, dann schließe ich meine Schweizer Firma von heute auf morgen und ihr könnt sehen, wer eure Container (auch wenn’s nur 0,6 statt 1,6 Mio. Stück sind) weiter verwaltet … Oh oh. Das wird spannend.

  99. Hallo Benn,
    In Ergänzung meiner Ausführungen möchte ich noch auf den Absatz 2 hinweisen, indem sogar explizit Einnahmen aus privaten Veräußerungen genannt sind.
    Mein Steuerberater hatte damals auch nur von „sonstigen Leistungen“ gesprochen.

    • Hallo Ed,
      vielen Dank für Ihre Einschätzungen. Da mein Finanzamt nun zumindest die Einsetzung in den vorigen Stand akzeptiert, werde ich weiterhin am Ball bleiben und erneut versuchen, meine 2016er Gewinne aus Veräußerung mit den 2016er Verlusten aus Container-Vermietung sowie älteren Verlustvorträgen aus Cont,-Vermietung verrechnen zu lassen. Im Saldo würde selbst dann sogar immer noch ein Überschuss für 2016 verbleiben. Ich berichte natürlich weiter, wenn’s was neues gibt.

    • Hallo Ed,
      in § 22 Abs. 2 wird zwar auf Veräußerungsgeschäfte Bezug genommen. Diese werden dann in § 23 näher definiert. Nach dieser Definition fallen Veräußerungen von P & R-Containern mit einer Haltedauer von mehr als einem Jahr ganz klar nicht unter die in § 22 Abs. 2 genannten Veräußerungsgeschäfte. Ich forsche weiter.

      • Hallo Benn,
        das im §23 Abs. 2 genannte eine Jahr wird m. E. durch den nachfolgenden Satz auf 10 Jahre erweitert:
        4Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre; Das dürfte ja für die Container zutreffen.

        • Hallo Ed,
          Jau. Das stimmt. Schande über mich. Man sollte einen § immer bis zum Ende lesen.
          Da sie zur Erzielung von der Einkunftsart „Leistungen“ gedient haben, sind aber auch die Veräußerungsgeschäfte dieser Container den „Leistungen“ zuzuordnen. Das spricht nach wie vor für die Verrechenbarkeit von Mieten und Veräußerungsgeschäften. Sofortige Verrechenbarkeit, falls die Werbungskosten die Einnahmen nicht übersteigen, ansonsten Verrechenbarkeit mit den Vor- oder Rückträgen. Ich habe jetzt einen entsprechenden Einspruch formuliert und warte dann mal auf die Rückäußerung des FA.

          • Hallo Ed,
            hat leider doch nicht geklappt. „Eine erneute Aufforderung zur Begründung des Einspruchs ist nicht gleichzusetzen mit der Genehmigung des Antrags auf Einsetzung in den vorigen Stand“. Also abgeschmettert wegen Ablauf der Einspruchsfrist. Daher leider keine Klarheit. Werde jetzt in der ESt-Erkl. 2017 natürlich Klarheit über das Verfahren schaffen, so oder so. Hilft leider nicht mehr für meinen stolzen Überschuss 2016.

  100. „Der Insolvenzverwalter versucht, die Schweizer Gesellschaft am Leben zu erhalten, damit die Container-Vermietung nicht ins Stocken gerät und die Anleger wenigstens einen Teil des Geldes zurückbekommen.“ Ich würde eher sagen, damit das Insolvenzverfahren nicht mangels Masse irgendwann eingestellt wird.

    Bewiesene Straftaten erleichtern die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber den ehemaligen und jetzigen Geschäftsführern auf jeden Fall.

    Die Formulierung „versucht“ klingt nicht sehr hoffnungsvoll
    Die 600000 existenten Container (Alter?) werden im Laufe der Zeit abgeschrieben und schrottreif sein, der Tagesmietsatz von 0,64€ pro Container erbringt bestensfalls 384000 € (P&R Kalkulation aufgrund meines Vertrages) täglich, aber wie lange noch?
    Sicher bleibt ein Teil der Geldrückflüsse auch bei der Schweizer Firma hängen. Diese wird ihre Forderungen mit laufenden Mieteinnahmen verrechnen. Und für ihre Eigengeschäfte hat die Schweizer Firma sicher die richtigen gültigen Eigentumszertifikate, während die einzelnen insolventen deutschen P&R Firmen erst noch beweisen müssen, welche Container von ihnen jeweils wirklich erworben worden sind.

    • Ich denke, der Insolvenzverwalter setzt vor allem auf die Verwertung. Der Preis für Stahlschrott liegt zur Zeit bei 355 $ pro Tonne, ein 20 Fuß Container wiegt 2 Tonnen. Das Minimum wären also so 700 $ pro Container. Summe 420 Mio. Vielleicht auch 40 Fuß Container dabei und nicht alles nur Schrottwert.
      So wie es sich jetzt anhört, dürfte es für die Verantwortlichen bei P&R nicht ohne Freiheitsstrafe abgehen. Deren Dauer wird auch von deren Kooperationsbereitschaft abhängen.

    • Über die altersmäßige Zusammensetzung der 0,6 Mio. Container ist noch nichts bekannt gegeben worden, soweit ich weiß. Die vor Jahren erworbenen (bzw. überwiegend wohl nur vermeintlich erworbenen) Gebrauchtcontainer werden irgendwann verschrottet oder gaaanz billig verkauft, klar. Ein bisschen cash gibt’s für beides aber auch. Die erworbenen (wenn man die nur vermeintlich erworbenen abzieht) Neucontainer können noch lange laufen. Hier kommt es dann auf ein cleveres Management an, ob nach 5 Jahren verkauft (so wie es die Verträge vorsehen, Anspruch des Anlegers) oder weiter vermietet wird.
      Dass Straftaten begangen wurden, steht doch wohl außer Frage. Hier ist nur die Höhe/Schwere des Verbrechens fraglich. Für Gläubiger imho weniger relevant. Außer: Wenn nur Geldstrafen verhängt werden, mindert das sogar das Vermögen, aus dem Schadenersatz für die Gläubiger abzuzweigen wäre.

    • Dann ist es ja gut, dass mich die Paywall des Handelsblatts davon abhält, die negativen Nachrichten zu lesen 😉 Wer rechnet eigentlich sowas aus? Wer außer PWC und den Verwaltern hat denn zuverlässige, aktuelle Zahlen zur Hand? Das Insolvenzverfahren ist noch nicht einmal eröffnet und es wird schon geunkt. Zugegeben, eine Insolvenz geht im Regelfall zu Lasten der Gläubiger, aber aktuell glaube ich gar nichts, was nicht vom Verwalter kommt. Ich sehe hier derzeit nur eine Reihe von Drohkulissen und Anwälte im großen Stil auf Mandantenfang.

  101. Doch vielleicht kann es schlimmer kommen.

    “ 1. Wandelt sich P&R jetzt von einem Insolvenzfall in einen Betrugsfall?

    Wenn der von der StA München in der heutigen PM angeführte Betrugsverdacht erhärtet, kommt dieser „Betrugsfall“ eher hinzu, als dass er den „Insolvenzfall“ wandelt… Sollte sich nämlich herausstellen, dass der Großteil der Anleger kein Eigentum an Containern erworben hat, stellt sich die Frage, ob die im Anfechtungszeitraum erhaltenen Zahlungen (Mieten und Rückkaufszahlungen) im insolvenzrechtlichen Sinne unentgeltlich waren und von der Insolvenzverwaltung angefochten und zur Masse verlangt werden könne“

    Das wäre noch schöner. Erstmal das Geld für die Containers verloren. und danach, noch die erhaltene Mietzahlungen zurückzahlen müssen.
    Was ist mit dem Steuer, dass man auch bezahlt hat? Das kriegt man auch nicht zurück.

  102. Die Anwaltsschreiben und Aussagen wie oben sind nervig und ärgerlich. Reine Panikmache. Hier passiert meines Erachtens folgendes:
    1. Im Insolvenzverfahren dürfte nicht sehr viel zu holen sein. Die Angstmache mit den Standgebühren – von einigen, nicht allen Anwälten – hat nicht gezogen. Warum also für das Insolvenzverfahren einen Anwalt nehmen ?
    2. Es gibt sicher Schadensersatzansprüche gegen alle möglichen Personen. Die werden aber kaum in der Lage sein, für einen Milliardenschaden zu zahlen. Und Versicherungen sind – wenn überhaupt vorhanden – betragsmäßig beschränkt. Banken als Berater (gibt es die überhaupt ?) könnten zahlen, lassen sich aber alles Mögliche gegenzeichen. Da dürfte nicht viel zu machen sein.
    Konsequenz: Wir brauchen etwas Neues, zum Beispiel drohende Milliardenrückforderungen des Insolvenzverwalters (was ich auch schon gelesen haben, RA adwus) . Ich denke, dass ist Unsinn. Unsere erhaltenen Zahlungen sind Gegenleistungen für das von uns eingezahlte Kapital, ob da nun Container existierten oder nicht..

    • Danke für dein Kommentar. Ich ließ mich vom Panikmacherei gedankenmäßig verführen, was in diesem Fall sehr leicht ist.
      Zu Information bzg Banken als Berater: Ich bin in 2011 in der PundR Welt durch eine Bank gekommen. Diese Bank ist aber in 2013/14 selber aus diesem Geschäft kommentarlos ausgestiegen und die Kunden sind einfach die Kundenberatung von PundR gestellt – so in etwa hat die Bank die Hände von den Kunden und PundR gewaschen.

    • Danke Herr Michael R., durch Ihre Kommentare hier wird meine Angst vor Rückzahlungen und was da sonst noch kommen könnte etwas gemindert. Ich wäre auch bereit die erhaltenen Mieten zurückzuzahlen, wenn ich im Gegenzug dafür auch meine Investition zurückbekomme. Denn wenn ich die Miete zu Unrecht bekommen habe, hat PundR auch meine eingebrachte Investition zu Unrecht erhalten……

  103. Weiss hier eigentlich jemand, ob die Forderungen selber angemeldet werden können bzw. anders formuliert: schafft es ein juristischer Laie ohne Anwalt? Oder sollte man einen nehmen? Ich hab eigentlich keine Lust unnötigerweise Geld für einen Anwalt auszugeben……falls jemand etwas weiss ( z.B. wenn jemand hier schon mal an einem Insolvenzverfahren teilgenommen hat) dann wäre ich dankbar für Infos bzgl der Forderungsanmeldung…..

    • Bei Magellan hat der Insolvenzverwalter die Anmeldung vorausgefüllt an die Anleger geschickt. Er hatte allerdings dazu geschrieben, er würde sich vorbehalten, einen Teil zu bestreiten. Betragsmäßig war das die Summe der noch ausstehenden Miete plus der Rückkaufpreis. Einen Anwalt braucht man dafür nicht. Siehe auch bei Fragen und Antworten des Insolvenzverwalters P&R auf seiner Seite frachtcontainer-inso.

  104. Hallo Benn,
    schade, aber wenn es für kommende Erklärungen geholfen hat, ist zumindest erwas wieder gut gemacht. Ich hab diese WE meine Erklärung abgegeben. Bin mal gespannt was rauskommt.

  105. Heute ist in der Aargauer Zeitung ein Artikel veröffentlicht worden: mit neuen Informationen.
    Herr Heinz Roth ist aus dem Verwaltungsrat ausgeschieden und untergetaucht. Zum Erwerb größerer Container-Flotten seien zwei Firmen auf den Bermudas gegründet worden: MC Holding 1 und MC Holding 2. Die MC Holding 2 hat am 21. Februar 2018 ihre Tätigkeit beendet. War dies der Auslöser von der P&R Insolvenz?
    https://www.aargauerzeitung.ch/wirtschaft/54000-kleinanleger-bangen-um-ihr-geld-mittendrin-eine-schweizer-firma-132616164

    • Nachdem wir nun keine Eigentümer sind und das Damoklesschwert der Haftung für Standgebühren usw. wegfällt , wird hier eine neue Drohkulisse aufgemacht, diesmal in Form von Rückforderungen im Rahme einer Insolvenzanfechtung. Hierzu hat sich auch der Insolvenzverwalter geäussert ( frachtcontainer-inso). Zudem gibt es eine Reform des Insolvenzrechts, dass die Anfechtung erschwert……aber klar Anfechtung ist natürlich möglich. Falls jemand hierzu seriöse Infos hat, wäre es schön wenn er oder sie hierzu was beitragen könnte…..

    • Ja Anfechtung ist möglich, aber lies mal hierzu auf frachtcontainer-inso (steht bei den faqs weiter hinten)und zudem wurde per Gesetz die Anfechtung durch den Insolvenzverwalter erschwert, was für uns hilfreich ist. Weiterhin kommt der Insolvenzverwalter mit seiner Anfechtung nicht immer durch ( siehe z.B. S&K Verfahren). Ausserdem nicht zu vergessen: Anlegeranwälte malen nur zu gerne Drohkulissen….

  106. Nein. Der Insolvenzverwalter hat dazu bei frachtcontainer-inso unter Fragen und Antworten Stellung genommen. Darauf verweist übrigens auch die Redaktion von Investment-Check am Ende des Beitrags. Das wird von Rechtsanwälten hochgeschrieben, um die Anleger zur Mandatserteilung zu veranlassen. Dumm nur, wenn der ach so böse Insolvenzverwalter gegen die Anleger gar nicht vorgehen will. Herr Wittmann hat das mit der Stellungnahme des Insolvenzverwalters offenbar nicht mitbekommen oder es bewusst verschwiegen.

  107. Hallo. Wir sind in der vielleicht glücklichen Lage, Eigentumszertifikate zu besitzen. Wer hier im Forum besitzt ebenfalls Zertifikate? Hat sich schon jemand mit dem Thema Aus- bzw. Absonderung auseinandergesetzt ?
    Wie ist die allgemeine Einschätzung dazu?

  108. Hallo zusammen, ist es erfolgsversprechend von einem Finanzberater Schadensersatz zu fordern, bzw. einzuklagen wegen Fehlberatung? Mir wurden die Contianer von einem Finanzberater als sichere Anlage verkauft.

  109. Hallo.
    Wir sind ebenfalls geschädigte P&R-Kunden und besitzen allerdings Eigentumszertifikate und konnten auch alle Container ausfindig machen.
    Zwecks Bündelung von Interessen haben wir eine private E-Mail eingerichtet.
    Sofern Sie ebenfalls Zertifikate besitzen, würden wir uns freuen, wenn sie sich darüber melden und Kontakt mit uns aufnehmen.
    Die E-Mail lautet:
    pundrzertifikatsinhaber@gmx.de

  110. Also die Container sind ‚in Arbeit‘ d.h. vermietet an Reedereien etc. und erwirtschaften Einnahmen. So, und wir als rechtmäßige Eigentümer d. Container (ich habe Eigentumszertifikate d. Cont.) erhalten seit Ende 2017 keine Mietzahlungen mehr – was läuft hier schief?
    Ich meine wenn das Geschäft weiterhin läuft könnte man doch auch die Mietzahlungen weiterhin bedienen, oder? Natürlich auch die Container die auch wirklich in Betrieb sind u. nicht die ‚Luftbuchungen‘ an Geister-Containern von Eigentümern. Die Eigentümer könnte man doch weiterhin mit dem Geld, was aufgetaucht ist in der Schweiz (zig Millionen), bedienen.
    Was meint Ihr?

    • Dazu noch ein Nachtrag. Das Insolvenzverfahren wurde heute eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat angekündigt, die Vewaltungsverträge von P&R zu kündigen. Damit ist er nur noch für die Container verantwortlich, die nicht als Eigentum einzelner Anleger auszusonden sind. Um die muss sich der Eigentümer selbst kümmern. Der Insolvenzverwalter wird also nicht für Anleger, die Eigentum geltend machen, die Verwaltung übernehmen und Mieten einziehen. Da wird sich wohl kaum noch jemand auf Eigentumszertifikate berufen wollen.

  111. Also, ich habe auch Eigentumszertifikate. 40% der Container existieren nicht. Die Reederei, die in den Zertifikaten ausgewiesen ist (Maxicon hat sie schlicht nicht und hatte sie nie) .Der Rest wurde vier bis sechs Jahre vor dem Kaufdatum – ich hatte neue Container gekauft – hergestellt. P&R hat irgendwas in die Zertifikate geschrieben. Die Zertifikate sind wertlos und der Insolvenzverwalter behandelt die auch so. Mit so etwas kann man kein Eigentum erwerben. Das ist übrigens auch schlecht für die Anleger , die keine Zertifikate haben. Anlegerschutzanwälte vertreten ja die Auffassung, man könne die Anlageberater verklagen, weil sie nicht darauf gedrängt haben, Zertifikate zu verlangen. Wie sich jetzt zeigt, hätte das aber sowieso nichts gebracht. Heute Abend gibt es einen Bericht von Frontal 21 zu P&R und laut Vorankündigung auch mit einem Bericht über die falschen Zertifikate.

  112. auf der Seite des Insolvenzverwalters ist auch Stellung genommen zu den Eigentumsverhältnissen mit einem Urteil des LG München

    siehe punkt 8 FAQ „Warum bin ich nicht Eigentümer der Container geworden?“
    Damt dürfte sich das Thema Absonderung, welches durch viele Kanzleien im Zuge der Mandantenanwerung aufgegriffen wurde erledigt haben…..

  113. Aussonderung, Absonderung, Teil der Insolvenzmasse?
    Die Frage, wer der Eigentümer der 618000 real existierenden Container ist, ist ganz essentiell. Für den Insolvenzverwalter selbst ist es am besten, wenn diese in die Insolvenzmasse fallen. Er wird aus der Insolvenzmasse bezahlt, und würde das Verfahren wahrscheinlich sofort mangels Insolvenzmasse einstellen, wenn der Container-Pool anteilig den Gläubigern (entsprechend ihrer Forderungen nach Buchwert der Container und noch ausstehenden Mietzuflüssen) als Bruchteilseigentum zugerechnet werden würde. Leider streiten die Gläubiger bzw. deren Anwälte untereinander und mit dem Insolvenzverwalter darum, wer der wirkliche Eigentümer bestimmter Container-Nummern ist und wer der Betrogene, der dann leer ausgeht.
    Die meisten Investoren haben zwar keinen individualisierten Container (persönlichen Sachgegenstand) nachweislich für sich erworben, aber kraft des Kaufvertrags einen Anspruch auf Verschaffung baugleicher Container. Der Container-Pool ist jedenfalls kein Eigentum der insolventen P&R Firmen, sondern immer noch Eigentum der Investoren (ich verweise auf einen ähnlich gelagerten Fall BGH-Urteil IX ZR 295/15; siehe http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Entscheidungen/EntscheidungenBGH/entscheidungenBGH_node.html).
    Leider äußern sich die Investoren kaum zu den laufenden Diskussionen in den Print- und Internetmedien, es sind darunter viele, die angesichts der geldpolitisch motivierten Nullzinsen ihre knappe Rente aufbessern, die steigenden Mieten in den Städten, das Studium ihrer Kinder oder die Ausbildung der Enkelkinder mit ihrem über Jahre angesparten Geld mitfinanzieren wollten und wegen der emotionalen Belastungen und Peinlichkeiten nicht darüber reden möchten.
    Zur Zeit gibt es nur interessen-gesteuerte Einschätzungen und Vorschläge von Profis, die genau wissen, dass Geld nur noch bei den Gläubigern (Rückzahlung von Mietausschüttungen, Rückabwicklung der Rückkaufverträge) und aus dem Pool der Insolvenzmasse herauszuholen ist. Je mehr Prozesse der Insolvenzverwalter als Vertreter der Gläubiger führt bzw. führen muss, umso weniger bleibt von den laufenden Mieterträgen (immerhin 200 Mio pro Jahr) übrig.
    Ich würde mich freuen, wenn im Münchner Raum sich eine engagierte pragmatisch denkende Selbsthilfe-Gruppe finden würde, um in der Gläubigerversammlung am 17./18. Okt die wirklichen Interessen der Kleinanleger zur Geltung zu bringen. Prozesskostenrisiken minimieren, sparsamste Verwaltung des noch bestehenden Containerpools über eine Zweckgesellschaft, Ausschüttung der laufenden Mieterträge direkt an die Gläubiger entsprechend Ihres Anteils.
    Blaupausen für solche Lösungen gibt es genügend, Air-Berlin, Nord LB und Bayerische Landesbank. In Bayern ist Wahlkampf, und Kleinanlegerschutz ist angesichts der weiter schwelenden Bankenkrise (siehe Türkei mit ihren enormen EURO-Auslandsschulden und Target2-Salden) ein hochbrisantes Thema.
    Einen schönen Sonntag, Didier

  114. Wie hoch sind die erfolgsaussichten um den Finanzberater der die P & R Contianer verkauft hat zu auf Schadensersatz zu verklagen?
    Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten wenn man in 2013 über einen Finanzberater die Container gekauft hat und dieser nicht auf die Risiken „Totalverlust“ hingewiesen hat?
    Falls man einen Anwalt nehmen sollte, gibt es Empfehlungen?

  115. Ist es sinnvoll die vorausgefüllte Forderungsanmeldung zu verwenden?
    Mich verunsichert der kleingedruckte Punkt 6 „keine Aussonderungsrechte“
    Welche Alternativen gibt es?

  116. Sollte man den Passus nur streichen, wenn Zertifikate mit existenten Kontainern vorhanden sind?
    Ich z. B. Zertifikate für Kontainer die es gar nicht gibt, da überlege ich gerade ob ich den Passus lieber nicht streichen sollte.

  117. Update/Schr. v. 29.04.19 Jaffé
    Der Gedankenaustausch hier ist ja leider zum Erliegen gekommen. Es wäre aus meiner Sicht schön, wenn er wieder auflebt und deshalb mache ich mal den Anfang mit Bezug zum letzten Schreiben des Insolvenzverwalters.
    Mich verwirrt es etwas. Er führt aus, dass entweder Vertragserfüllung oder negatives Interesse einen Forderungsbetrag darstellen können. Das negative Interesse erkennt er voll an (obwohl ja rd. 1/3 der Container vorhanden war, also die „Täuschung“ durch P & R nur einen Teil betraf), bei der Vertragserfüllung will er aber insbesondere hinsichtlich der Wertansätze, die sich aus Rückkauf ergeben, deutlich kürzen. Den Investoren, bei denen das negative Interesse größer ist (ich vermute, das sind die kurzfristigeren 3-Jahres-Verträge ohne Eigentum an den Containern), rät der Insolvenzverwalter, das höhere negative Interesse anzumelden. Die könne also ihre persönliche Maximalforderung anmelden. Bei den „Vertragserfüllern“ akzeptiert er aber nur den gem. seinen Berechnungen niedrigeren Wert, nicht den höheren (=echte Maximalforderung). Ist das gerecht oder eine Bevorzugung derjenigen, bei denen das negative Interesse der persönlich bessere Wert ist?
    Was mich auch interessieren würde: Hat jemand schon mal mit seinem Steuerberater über die Behandlung der P & R-Verluste in der ESt-Erklärung für 2018 gesprochen? Sind weiterhin AfA anzusetzen, denen keine Erträge gegenüberstehen? Umsatzsteuer habe ich keine angemeldet, da ich mangels Erträgen auch keine USt erhalten habe. Wie das Finanzamt zugreift, wenn 2020 die ersten Abschlagszahlungen kommen, wird sicher spannend. Möglicherweise sollen ja sogar ALLE nicht verjährten Veranlagungen rückabgewickelt und steuerlich neu beurteilt werden, da es sich gar nicht um die vorgegaukelten Container-Vermietungen mit AfA, Rückkauf usw. gehandelt hat, sondern reine Geldanlage war …

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