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Beschwerdestelle zur Sepa-Diskriminierung in Europa

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Die Wettbewerbszentrale hat auf ihrer Webseite eine Beschwerdestelle bezüglich der Sepa-Diskriminierung eingerichtet, bei der man die Weigerung eines Unternehmens, Lastschriften von einem Sepa-Konto außerhalb Deutschlands durchzuführen, melden kann. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V., wie sie vollständig heißt, bezeichnet sich selber als „die größte und einflussreichste bundesweit und grenzüberschreitend tätige Selbstkontrollinstitution zur Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb.“ Sie sieht sich als unabhängige „Selbstkontrollinstitution der gesamten Wirtschaft mit der Aufgabe, den Wettbewerb im Interesse der Allgemeinheit zu schützen.“

Die neuen Beschwerdestelle richtet sich an Unternehmen und Verbraucher, wenn ein nicht von der BaFin beaufsichtigtes Unternehmen bestimmte Kunden bei SEPA-Zahlungen diskriminiert (IBAN-Diskriminierung). Die BaFin selber kann nur Beschwerden bearbeiten, die ihrer Aufsicht unterliegen, also beispielsweise Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Kapitalverwaltungsgesellschaften.

Die meisten Zahlungsdienstnutzer, zum Beispiel Einzelhändler und Energieversorger, sind hingegen keine beaufsichtigten Unternehmen. Hintergrund für die Notwendigkeit einer solchen Beschwerdestelle ist, dass einige Unternehmen ihren Kunden anbieten, per Lastschrift zu bezahlen, diese Möglichkeit aber auf deutsche Zahlungskonten beschränken.

Dies verstößt gegen Artikel 9 Absatz 2 der europäischen SEPA-Verordnung, wonach ein Unternehmen, das den Lastschrifteinzug anbietet, Konten aus allen Staaten zulassen muss, die mit dem SEPA-Lastschriftverfahren erreichbar sind (siehe BaFinJournal Dezember 2015). Dazu gehören neben den EU-Mitgliedstaaten auch Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Zweck der Verordnung ist die Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area – SEPA), eines integrierten Markts für elektronische Zahlungen in Euro ohne Unterscheidung zwischen Inlands- und grenzüberschreitenden Zahlungen. Diese laufen über eine internationale Kontonummer (International BankAccount Number – IBAN) und den Bankidentifizierungscode BIC (Bank Identifier Code).

1 Kommentar

  1. Und wo kann man sich beschweren wenn ein ausländischer (griechischer) IBAN-Anbieter die IBAN einer deutschen Bank verweigert und auf einem ausländischen Bankkonto besteht?

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