Start Justiz Wunsch an die Staatsanwaltschaft Hamburg in Sachen Lombardium

Wunsch an die Staatsanwaltschaft Hamburg in Sachen Lombardium

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Sehr oft haben wir schon Berichte zum „Hamburger Pfandhausskandal“ hier geschrieben; vor allem haben wir dabei der Enttäuschung der Anleger auch Ausdruck gegeben. Stellen Sie sich einmal vor, Herr Staatsanwalt, wie sich viele Anleger fühlen müssen, die ihr Geld im Vertrauen auf ehrliche Leute dort investiert haben? Haben Sie da eine Vorstellung, Herr Staatsanwalt von der Hamburger Staatsanwaltschaft?

Die Verursacher des Desasters schlemmen jetzt bei Champagner, Kaviar und edlem Essen. Diese Vorstellungen dürften so mancher Anleger haben und auch sicherlich nicht so falsch dabei liegen. Dafür kennt man den feinen Herrn zu gut, der für das Desaster die Verantwortung trägt. Bekannt als Lebemann.

Können Sie nicht nachvollziehen, dass diese Anleger von Ihnen und vom deutschen Rechtssystem die Schnauze gestrichen voll haben, wie man im Volksmund so schön sagt? Es wäre an der Zeit, dass Sie ähnlich wie die Staatsanwaltschaft in Mannheim in einem weniger spektakulären Fall hier handeln, damit die Anleger wieder ein gutes Gefühl bekommen, wenn sie an unser deutsches Rechtssystem denken.

Mit Verlaub, Herr Staatsanwalt, die Hamburger Staatsanwaltschaft macht hier kein gutes Bild.

5 Kommentare

  1. Kompliment, dass Sie hartnäckig nach der Staatsanwaltschaft fragen und die Stimmung der Investoren sicher perfekt wiedergeben! Aber ich fürchte, es wird nichts nützen. Erster Grund: Nach Robin Miethes Strafanzeige gegen Lombardium vom 1. April 2014 hatte die Staatsanwaltschaft ja schon enzyklopädisch ermittelt, sämtliche Konten und Vorfälle durchgeprüft – und bis Dezember 2015 nichts gefunden! Wenn sie 2017 oder 2018 Anklage erhebt, wird sie sich fragen lassen müssen, warum sie 2014/2015 nichts tat, und wohl von jedem Investor aus jener Zeit verklagt werden! Zweiter Grund: Die Staatsanwaltschaft Hamburg arbeitet lustvoll seit jeher nach dem Prinzip „Pro malo, contra bonum“ – „Für das Böse, gegen das Gute“! Ich produzierte mal im Nebenjob einen Kinofilm („Kokain“), und mein eigener Regisseur klaute ihn und wertete ihn wohl sehr siebenstellig mit wechselnden GmbHs aus. Als ich Strafanzeige erstatten wollte, blockte die Staatsanwaltschaft Hamburg ab: So ein Film sei ja „Privatsache“, ich möge private Ermittler engagieren (die Welt ist klein – mein privater Ermittler war der damalige Student Patrick Ebeling!). Mein Ermittler trieb den Millionendieb in seinem Versteck auf und luchste ihm unter dem Vorwand, er sei Filmhändler, zwei Videokassetten mit meinem Film ab. Als der Regisseur und Millionendieb den wahren Hintergrund erfuhr, erstattete er gegen den Ermittler Strafanzeige. Und dieselbe Staatsanwaltschaft Hamburg, die gegen den Millionendieb nicht eine Sekunde ermittelte, leitete nun ein Verfahren ein – gegen den Ermittler, wegen zweier Videokassetten… Beweismaterial! Dasselbe Muster tauchte nun bei Lombardium auf. Robin Miethe, der nachweisbar ca. 5 Millionen Euro veruntreute und gegen den erdrückendes Beweismaterial seit Jahren bei der Staatsanwaltschaft vorliegt, wird von dieser unbehelligt gelassen (Anlegergelder! Beihilfe zur Veruntreuung?). Bei Lombardium kann man streiten, was da los war, aber bei Miethe war es glasklar Millionen-Veruntreuung – doch still ruht der Staatsanwalt! Pro malo, contra bonum! Ist das nicht typisch für unsere Strafverfolger? Der Terrorist, der neulich 11 Leute in Berlin totfuhr, war 2016 sieben Mal Thema im GTAZ (Gemeinsames Terrorismus-Abwehrzentrum von Bund und Ländern)! Sie hatten festgestellt, dass er aus dem Internet Anleitungen zum Bombenbau herunterlud – aber sie beendeten seine Beobachtung einen Monat vor dem Attentat, wohl weil sie Kapazitäten brauchten zur Auswertung der Vorratsdatenspeicherung von völlig unbescholtenen Journalisten, Ärzten, Ingenieuren und anderen „Risikogruppen“. Die Berliner Opfer dieser Ermittler-Trottel sind tot! Schwacher Trost, ohne Zynismus: Die Opfer jener Lady, die Lombardium ausraubte, leben immerhin noch. Kann 2017 besser werden als 2016? Die Optimisten werden nicht alle…

  2. Toll geschrieben. Danke dafür. Wir sind auch Anleger und haben sehr viel Geld investiert. Das Geld sollte für eine Vorruhestandsregelung sein. Jetzt muss ich ein paar Jahre länger arbeiten. Ich sage nur ‚ sicherer als bei der Bank ‚
    Guten Rutsch vielleicht wird ja noch alles gut.

  3. tja, da haben ja so einge unseriöse Mitarbeiter für RM gearbeitet… kommt ja nichts bei rum. Meist gescheiterte Vertriebsmitarbeiter, die sich wichtig tun und stechen durch häufigen Wechsel hervor…. man sollte da nicht investieren… und dann noch die Strohmänner aus Rade wie Schippmann

  4. Woher weißt Du denn sowas Jan??
    Und alte Schulkameraden als Strohmänner von RM zu betiteln… nicht schlecht.
    Witzig ist allerdings, wenn man Deinen Namen anklickt gleich eine Seite mit dem Scheunenfestival in Rade aus dem letzten Jahr aufploppt.
    Aber… alles wird gut Jan…
    Und an Hr. Riedlinger: Hinterfragen Sie sich bitte als allererstes selbst. Wer hat RM damals mit PE zusammen gebracht?? Ich glaube das waren SIE!

    • Guten Tag, Herr Niemand!
      Erstens: Herr Miethe war mir bekanntgemacht worden von einem Hamburger Anwalt (in einem anderen Zusammenhang) als Junior-Chef einer Wirtschaftsdetektei, die seine Eltern betreiben (ganz eindrucksvoll total undercover in einer Wohnung ohne Klingelschild und Briefkasten-Beschriftung arbeitend) und die ich u.a. im Zusammenhang mit einem 8,5-Millionen-Diebstahl für Lombardium zur Observation von Verdächtigen engagierte. Ich war bis zuletzt mit Herrn Miethe per Sie, anders als Frau Reich, die sich sofort glänzend mit ihm verstand und ihn herzlich duzte. Ich schlug Herrn Ebeling den Herrn Miethe 2011 vor, weil er über einen beeindruckenden Lebenslauf verfügte, u.a. Deutsche Bank, Allianz und Hanse-Merkur.
      Zweitens: In „Ueber Schriftstellerey und Stiehl“ schrieb Schopenhauer (ich aktualisiere die Orthographie): „Wer anonym schreibt und polemisiert, hat eo ipso die Präsumtion gegen sich, dass er das Publikum betrügen oder ungefährdet anderer Ehre antasten will. Deshalb sollte jede, selbst die ganz beiläufige und außerdem nicht tadelnde Erwähnung eines anonymen Rezensenten nur mittelst Epitheta wie ‚der feige, anonyme Lump da und da‘ oder ‚der verkappte, anonyme Schuft in jener Zeitschrift‘ usw. geschehen.“

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