Start Allgemein Crowdinvesting soll unter die Aufsicht der BaFin

Crowdinvesting soll unter die Aufsicht der BaFin

1697

Verbraucherverbände und Anlegerschützer fordern strengere Regeln für das Crowdfunding. Gerne würden sie dieses unter die Aufsicht der BaFin stellen.

Crowdfunding immer mehr im Fokus

Sogenannte Schwarm-Anlagen sind immer mehr im Gespräch. Und so hat sich nun auch der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVR) mit dem Thema beschäftigt. Er fordert, dass Crowdinvesting schnell als Finanzinstrument nach dem Wertpapierhandelsgesetz geregelt wird und entsprechende Plattformen unter die Aufsicht der BaFin gestellt werden. Der Bundesverband Crowdfunding ist damit nicht einverstanden. Der Verband fordert die Regierung stattdessen auf, „die Evaluierung des Kleinanlegerschutzes zu nutzen, um den Crowdfunding-Markt weiterzuentwickeln“.

Plattformen verdienen kaum Geld

Bisher verdienen die Plattformen übrigens kaum Geld. Sie benötigen mehr Umsatz, den sie allein über das Internet nur sehr schwer erreichen. Darum knüpfen inzwischen auch immer mehr Crowdinvesting-Plattformen Kontakte zu externen Vertrieben.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein