Start Allgemein Euro Grund Invest – EGI 18-15-17 – Gesellschafterversammlung 2016

Euro Grund Invest – EGI 18-15-17 – Gesellschafterversammlung 2016

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Anleger der Euro-Grundinvest-Fonds* haben die vergangenen Tage Post von ihrem Fonds erhalten.

Der Inhalt: Die Euro Grundinvest Gesellschaften (kurz EGI Fonds) laden zur Informationsveranstaltung und Gesellschafterversammlung ein.

Der Gesellschaft ist es offenbar sehr Eilig nach jahrelanger Misswirtschaft der Gesellschaft und Funkstille gegenüber Anlegern damit, eine Gesellschafterversammlung 2016 einzuberufen. Die Gesellschaft hat eine extrem knappe Frist für die Einladung ihrer Gesellschafter gesetzt. Die Versammlung findet bereits am kommenden Donnerstag, den 21.07.2016 statt. Anmeldungen müssen bis zum 18.07.2016 abgegeben werden.

Anleger sollten hier dringend an der Veranstaltung teilnehmen bzw. sich von einem Rechtsanwalt dann vertreten lassen, denn es geht um ihr Geld was droht in einem Totalverlust zu enden.

Mittlerweile findet man den einen oder anderen Eintrag in Internetblogs auch zu diesem Thema. Die KAP Rechtsanwälte zum Beispiel schreiben dazu Zitat:

In dem Anschreiben versuchen die Euro Grundinvest-Gesellschaften den Eindruck zu erwecken, dass sie es eigentlich nur gut mit den Anlegern meinen und sich für deren Wohl einsetzen. Doch ein genauer Blick in die Unterlagen macht deutlich, dass es in erster Linie darum gehen dürfte, dass die Gesellschaften und Verantwortlichen versuchen wollen ihren Kopf zu retten. So findet sich etwa in dem Formular mit der harmlosen Überschrift „Übertragung des Treuhandanteils“ eine versteckte Erklärung, mit der der Anleger, der das Formular unterzeichnet, erklärt, auf Klagen gegen Gesellschaften aus dem Euro Grundinvest Verbund zu verzichten. Auch die geplante Abstimmung zu einer Liquidation der Gesellschaft dürfte in erster Linie den Interessen der Verantwortlichen und nicht der Anleger dienen. Ein gesundes Misstrauen gegenüber den Vorschlägen der Gesellschaft sollte in jedem Fall bestehen bleiben.

Zitat Ende. Diesen Worten der Anwaltskanzlei darf man sich an dieser Stelle sicherlich anschließen. Das Wohl der Geschäftsführer der Gesellschaft sollte hier sicherlich nicht in ihrem Focus sein.

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