Start Allgemein Steilmann Insolvenz

Steilmann Insolvenz

194

Noch nicht einmal sechs Monate nach dem Börsengang ist die Steilmann SE zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Dortmund hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 24. März eröffnet (Az.: 251 IN 34/16). Ebenfalls Insolvenzantrag stellte die Steilmann Holding AG.

Sowohl die Anleihe-Anleger als auch die Aktionäre des Modekonzerns müssen nach der Insolvenz hohe Verluste bis hin zum Totalverlust befürchten. Dabei geht es um viel Geld. Über drei Mittelstandsanleihen mit unterschiedlichen Laufzeiten und Zinskupons zwischen 6,75 und 7 Prozent p.a. sammelte die Steilmann SE 88 Millionen Euro bei Anlegern ein. Im vergangenen Herbst wagte das Unternehmen den Börsengang, der allerdings enttäuschend verlief. Statt der angestrebten 98 Millionen Euro kamen nur 8,8 Millionen Euro zusammen. Insgesamt stehen knapp 97 Millionen Anleger-Gelder im Feuer.

Sollte es zur Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens kommen, können die Anleger ihre Forderungen anmelden. Aber auch dann muss mit Verlusten gerechnet werden, da nicht davon auszugehen ist, dass die Insolvenzmasse reichen wird, um alle Forderungen der Gläubiger zu bedienen. Besonders die Aktionäre könnten im Insolvenzverfahren leer ausgehen, da sie erst berücksichtigt werden, wenn die Forderungen aller anderen Gläubiger befriedigt sind. Um die finanziellen Verluste zu vermeiden, haben aber sowohl die Aktionäre als auch die Anleihe-Anleger die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

Quelle: RA Kreuzer München

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein