Dark Mode Light Mode

SEPA: Seit 1. Februar gelten Europaweite Regeln im Zahlungsverkehr

Seit Anfang Februar müssen Verbraucher für die Überweisung / Lastschriften in EURO die internationale Kontonummer IBAN verwenden. Wer dennoch die alten Kontodaten verwendet, muß damit rechnen, das die Überweisung platzt und das könnte teuer werden.

Seit Anfang Februar müssen Verbraucher für die Überweisung / Lastschriften in EURO die internationale Kontonummer IBAN verwenden. Wer dennoch die alten Kontodaten verwendet, muß damit rechnen, das die Überweisung platzt und das könnte teuer werden.

Banken und Sparkassen dürfen keine Zahlungsaufträge mit der alten Kontonummer und Bankleitzahl annehmen und in IBAN konvertieren. Die Kontoinhaber sind seit 1. Februar verpflichtet von vornherein die IBAN bei Überweisungen und Lastschriften anzugeben. Wer die IBAN eines Zahlungsempfängers nicht kennt, kann sich Online im Internet bei diversen IBAN-Rechnern mit der Kontonummer und Bankleitzahl die IBAN Nummer des Zahlungsempfängers generieren lassen.

Seit 1. Februar ist auch für Überweisungen im Inland und ins Ausland keine BIC mehr erforderlich. Die IBAN reicht vollkommen aus.

Was ist eigentlich SEPA?

SEPA bedeutet Single Euro Payments Area. Grenzüberschreitende und inländische Zahlungen in Euro sollen nach dem Willen der EU schneller und für den Verbraucher günstiger werden. Der Kunde soll in die Lage versetzt werden, sämtlichen Zahlungsverkehr im SEPA-Raum mit nur einem Konto abzuwickeln. Neben den Mitgliedern der EU nehmen auch die Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie die Schweiz und Monaco am System teil.

Was ist die IBAN?

IBAN ist die Abkürzung für „International Bank Account Number“, die neue, international gültige Kontonummer.

Die IBAN ist in Deutschland wie im nachfolgenden Beispiel aufgebaut:
IBAN: DE 98987654321212121212
DE = Länderkennzeichen
98 = individuelle Prüfziffer
98765432 = Bankleitzahl
1212121212 = Kontonummer

PRESSEKONTAKT

Opus Bonum GmbH
Presseservice

Jordanstraße 12
04177 Leipzig

Website: opus-bonum.de
E-Mail : presseservice@opus-bonum.de
Telefon: 0700 – 67 87 26 68
Telefax: 0700 – 67 87 26 68 – 1

Previous Post

OLG Frankfurt Urteil: Fehlerhafte Wiederrufsbelehrung der Sparkasse & Kreissparkassen!

Next Post

Urteil: Bausparkasse kann zuteilungsreifen Bausparvertrag zur Zinsersparnis kündigen