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Bundesgerichtshof hilft Anlegern in Bezug auf SHB Innovative Fondskonzepte

Die Rechtsanwälte Gröpper aus Hamburg melden einen Erfolg vor dem Bundesgerichtshof.

Quelle: „Eine Bericht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Frau Rechtsanwältin Maren Beckmann und Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper“.

Offenbar erfolglos klagten Anleger des Fonds SHB Innovative Fondskonzepte GmbH und Co. Objekte Fürstenfeldbruck und München KG wegen Prospekthaftung bis zum Oberlandesgericht München. Über die BGH Anwälte konnte die Anwälte Gröpper Köpke (Rechtsanwältin Maren Beckmann) eine Zurückverweisung an das Oberlandesgericht München erreichen.

Dort muss dann erneut entschieden werden.

Die Kanzlei empfiehlt kompetente Anwälte, Interessengemeinschaften und Prozesskostenfinanzierung.

Quelle: http://www.businessportal24.com/de/shb-ffb-der-bgh-kassiert-die-anlegerunfreundliche-rechtssprechung-des-13-muenchener-zivilsenats.html

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