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Unister erringt Erfolg gegen Verbraucherzentrale Sachsen

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OLG Dresden bestätigt die Darstellung des Lastschrift-EC-Logos und weist erneut fragwürdige Ambitionen der Verbraucherschützer zurück

Klarheit über alle akzeptierten Zahlungsarten für die Kunden von UNISTER Travel und Travel24: Der Marktführer unter den deutschen Online-Reisevermittlern und Fulfillmentpartner der Travel24.com AG darf weiterhin mit dem EC-Logo für eine mögliche Lastschriftzahlung werben. Damit weist das Oberlandesgericht (OLG) Dresden gleich drei Anträge der Verbraucherzentrale Sachsen zurück (AZ 14 W 672/15; 14 W 673/15; 14 W 624/15).

Die Darstellung des Lastschrift-EC-Logos zusammen mit dem Hinweis, dass die Akzeptanz dieser Zahlungsart von der Fluggesellschaft oder eines Drittanbieters abhängig ist, sei laut Verbraucherzentrale Sachsen unzulässig. In einer Pressemeldung vom 19. Juni 2015 kündigten diese dahingehend weitere gerichtliche Verfahren an.

Diese Annahme ist jedoch falsch, wie die Richter des OLG Dresden nun gleich mehrfach feststellten. Der Verbraucher erkenne durch den ergänzenden Hinweis „[…] schon zu Beginn der Buchung, dass nicht in jedem Fall jede der aufgeführten Zahlungsarten möglich ist“, heißt es in einer der drei Begründungen.

Bereits in einer Pressemeldung vom 6. März 2015 entgegnete UNISTER Travel umfassend den Vorwürfen der Verbraucherzentrale Sachsen bezüglich der Bedingungen zur Lastschriftzahlung. Warum die Verbraucherschützer wiederum rechtliche Mittel einlegten, stößt bei dem Leipziger Portalbetreiber auf Unverständnis.

Wichtiger Dienst für den Verbraucher

Erneut scheitern damit Verbraucherschützer vor Gericht gegen UNISTER Travel mit einem Anliegen, deren Sinn sich für den Verbraucher kaum noch erschließen lässt. UNISTER Travel erachtet es nicht nur als sinnvoll, sondern auch als rechtlich zwingend, Nutzer schon auf der Startseite alle prinzipiell verfügbaren Zahlungsarten aufzuzeigen. Warum dies nicht im Sinne der Kunden geschehe, konnte die Verbraucherzentrale Sachsen nicht überzeugend vermitteln. Die klassische Lastschrift ist dabei die rechtlich erforderliche kostenfreie gängige Zahlmethode auf Fluege.de & Co.

UNISTER Travel sieht die diversen Verbraucherschutzorganisationen durchaus als wichtige Institutionen an. Dennoch ist man über die zunehmend fragwürdigen Ambitionen einiger Verbraucherschützer irritiert. Im Sinne aller Verbraucher bietet das Unternehmen den transparenten Vergleich von Millionen von Airline-Tarifen. Dass die komplexen Angebote von mehr als 750 Airlines wesentlich den Konditionen der Fluggesellschaften unterliegen, ist vielen Verbrauchern selbstverständlich, der Verbraucherzentrale Sachsen bisher anscheinend nicht.

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