Dark Mode Light Mode
Abzocke?
Triclosan in Kosmetika: Verkaufsverbot für viele Produkte – Verbraucherzentrale warnt
BGH-Urteil: Unbefristetes Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen vor 2008

Triclosan in Kosmetika: Verkaufsverbot für viele Produkte – Verbraucherzentrale warnt

Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, den giftigen Stoff zu meiden. Seit Jahren schon schießen Umwelt- und Verbraucherschützer gegen Triclosan in Kosmetikprodukten. Der Konservierungsstoff wird vor allem eingesetzt, wenn eine antibakterielle und geruchshemmende Wirkung erwünscht ist – etwa in Fußpflegemitteln, Deos und Zahnpasten.

Triclosan gehört zu den chlororganischen Verbindungen, eine Stoffgruppe, die die Gesundheit gefährden und die Umwelt schädigen kann. So kann Triclosan Kontaktallergien auslösen und Antibiotika-Resistenzen fördern. In Tierversuchen konnte zudem eine hormonähnliche Wirkung des Stoffs nachgewiesen werden. Obendrein ist die Umweltbelastung nicht zu vernachlässigen. Denn Triclosan kann in Kläranlagen nicht vollständig abgebaut werden und gelangt so in die Gewässer. Dort schädigt es Fische und Algen und kann unter Lichteinstrahlung sogar in eine giftige Dioxinverbindung umgewandelt werden.

Aus all diesen Gründen hat die Europäische Union ihre Auflagen zum Einsatz des Konservierungsstoffes verschärft. In Produkten wie Fußcreme oder Körperlotionen, die auf der Haut verbleiben und die eine großflächige Anwendung erfordern, ist er schlicht verboten. Nur noch bis zum 30. Juli 2015 dürfen Bestände solcher Produkte verkauft werden. Über diese Frist hinaus zugelassen ist Triclosan jedoch weiterhin etwa in Zahnpasta, Mundwasser, Körperseife, Duschgel, nicht sprühbaren Deos, Gesichtspuder, Schminke sowie in Mitteln, mit denen Finger- und Fußnägel vor der Anwendung künstlicher Nagelsysteme gereinigt werden.

Wichtig zu wissen: Es gibt durchaus Alternativen. Denn viele Hersteller haben Triclosan mittlerweile aus ihren Zutatenlisten verbannt. Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, wie Kunden den giftigen Stoff meiden können:

    • Aufs Kleingedruckte achten
      Hersteller von Kosmetika müssen Triclosan in den Listen mit den Inhaltsstoffen unter der Überschrift „Ingredients“ aufführen. Wem das Studium des Kleingedruckten zu mühsam ist, der kann sich auf sein Smartphone die „Codecheck-App herunterladen. In der App sind die Inhaltsstoffe vieler Produkte hinterlegt und bewertet. Weitere Informationen unter.
    • Antibakterielle Wirkstoffe sind in Kosmetikprodukten überflüssig
      Klassische Hygiene, wie das regelmäßige Händewaschen, sind in Privathaushalten ausreichend. Wer sich antibakteriell säubert, riskiert sogar, die natürlich Mikroflora der Haut zu schädigen.
    • Der Preis sagt nichts aus
      Am Preis lässt sich nicht erkennen, ob ein Kosmetikprodukt problematische Inhaltsstoffe enthält. So fand sich Triclosan bei einigen namhaften Designer-Deos unter den „Ingredients“.
    • Naturkosmetik verwenden
      Triclosan meidet auf jeden Fall, wer zertifizierte Naturkosmetik verwendet. Dabei ist der Einsatz des Stoffs nämlich generell verboten.
  • Triclosanhaltige Produkte melden
    Wer Triclosan in einem Produkt findet, für das der Stoff nicht mehr zugelassen ist, sollte den Händler auf das neue Verbot hinweisen. Auch kann er die Verbraucherzentrale unter Angabe der vollständigen Händleradresse informieren. Obendrein können Kunden bitten, solche Fußcreme- oder Körperlotionen-Chargen aus dem Sortiment zu nehmen.

Quelle/VZ BW

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Abzocke?

Next Post

BGH-Urteil: Unbefristetes Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen vor 2008