Start Allgemein Faktum Finance – Anleger befriedigen in Insolvenz?

Faktum Finance – Anleger befriedigen in Insolvenz?

300

Der Rechtsanwalt des Unternehmens Faktum Finance hält dies für gut möglich. Daniel Blazek ist seit einiger Zeit mit dem Vorgang vertraut, bemüht sich darum, gemeinsam mit Herrn Walter eine Lösung zu finden, die einen möglichen Schaden für die Anleger auf ein Minimum reduziert oder ganz ausschließt. Genau dies soll ausgerechnet mit der Einleitung eines Insolvenzverfahrens möglich sein? Klingt verrückt und eigentlich nicht nachvollziehbar, wenn wir einmal an die Erfahrungen aus anderen Insolvenzverfahren denken, aber genau diese Erfahrung könnte die These von Daniel Blazek und Gerhard Walter vom Unternehmen Faktum Finance stützen. Erinnern wir uns hier nochmals an den Vorgang Prosavus/Infinus. Auch hier gab es eine Gesellschaft, die sogar in Regelinsolvenz war, deren Sachwerte bzw. Assets dann hervorragend verkauft werden konnten. Dazu muss man ganz klar sagen, das hätten auch wir nicht gedacht. Nun also setzt man hier auch auf die Verwertung der Immobilien-Assets, wo man bereits dran sei und gute Gespräche geführt habe, so Daniel Blazek in einem Telefoninterview. „Es sind genügend werthaltige Immobilien vorhanden. Die Geschäftsführung verfolgte stets den Ansatz, 100 Prozent der Anlegergelder zurück zu führen. Der springende Punkt ist, dass hier nur deshalb Zahlungsunfähigkeit drohte, weil die BaFin Teile der Anlage kritisch sah. In erster Linie wollte man also einer Verfügung der BaFin zuvorkommen, was viele vermeidbare zusätzliche Kosten verursacht und Komplikationen bedeutet hätte. Das Unternehmen wird in dem Imsolvenzverfahren auch von einer erfahrenen, großen Rechtsanwaltsgesellschaft betreut. Es soll keine Never-Ending-Story werden.“ Man merkt, dass Daniel Blazek und sein Mandant Gerhard Walter an einer schnellen und verlustfreien Lösung für die Anleger interessiert sind.

Die Bafin hatte im April 2014 einen Annahmestopp für Kundegelder gegenüber dem Unternehmen Faktum Finance verfügt. Gleichzeitig begann ab diesem Zeitpunkt dann die Überprüfung des Geschäftsmodelles der BaFin, mit dem Ergebnis, daß man der BaFin eine Rückabwicklung anbieten wollte.

Seither war man wohl in sachlichen, guten Gesprächen mit der BaFin und auf der Suche nach einer Lösung, um in Sachwerte gebundene Finanzmittel frei zu bekommen, was bisher aber wohl dann nicht zum Erfolg führte. Letztlich blieb dem Unternehmen dann nur noch der Gang zum Insolvenzgericht, da zwar Vermögen vorhanden ist, aber durch eine mögliche BaFin-Verfügung Zahlungsunfähigkeit drohte. Insgesamt geht es wohl um Anlegergelder in Höhe von 15 Millionen Euro.

Auch hier werden sich nun wieder Anlegerschutzanwälte melden um ihr Geschäft zu machen. Hier benötigt man dann, wenn man einen Rechtsanwalt beauftragen will, keinen Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern einen der sich im Insolvenzrecht auskennt. Natürlich wird man auch das Thema „Vermittlerhaftung“ wieder auf den Tisch bringen, es ist wie bei Dinner for One, immer das Gleiche, und ertragen müssen wir es trotzdem. Die Homepage des Unternehmens ist bereits seit Wochen abgeschaltet, eine Onlinekontaktaufnahme daher mit dem Unternehmen nicht möglich. Wir werden den Insolvenzverwalter bitten, hier die Seite in so weit wieder online zu nehmen, das diese dann auch zur Kommunikation genutzt werden kann für Vermittler und Anleger.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein