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Goldgenossenschaft Pleite:DKE-GoldTresor eG

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Insolvenzverfahren über das Vermögen der DKE-GoldTresor eG, Kreuzstraße 1 a, 56299 Ochtendung AG Charlottenburg, GnR 748  vertreten durch den Vorstand Gutrath Raimund
vertreten durch den Vorstand Evertz Frank-Peter – wurde am 16.06.2014 um 14:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

 

Insolvenzverwalter ist:

Insolvenzverwalter Oliver Sietz, Rankestraße 33, 10789 Berlin.

 

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 11.09.2014 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

 

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

 

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

 

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

 

– die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Verwalters oder Treuhänders gemäß § 57 InsO

– die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO

– den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO

– die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

– eine Unterhaltsgewährung an den Schuldner aus der Insolvenzmasse gemäß § 100 Abs. 1, 101 Abs. 1InsO

– die Beauftragung eines Insolvenzplanes gemäß § 218 InsO

– ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO

 

wird beim Amtsgericht Charlottenburg anberaumt auf Donnerstag, 13.11.2014, 10:40 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, Amtsgerichtsplatz

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

 

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Charlottenburg anberaumt auf Donnerstag, 13.11.2014, 10:40 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, Amtsgerichtsplatz

 

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

 

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

 

36d IN 372/14 Amtsgericht Charlottenburg, 19.06.2014

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