Start Allgemein Bernhard Ballnus: Inkasso für sich selber- vorläufige Sicherungsmaßnamhen

Bernhard Ballnus: Inkasso für sich selber- vorläufige Sicherungsmaßnamhen

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Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen führt unter dem vorbezeichneten Aktenzeichen ein Ermittlungsverfahren, dem folgender Sachverhalt zugrunde liegt:

Bernhard Ballnus aus 79804 Dogern steht im Verdacht, in seiner Eigenschaft als Betreiber des gleichnamigen Inkassobüros, geschäftsansässig vormals Eisenbahnstr. 3, 79761 Waldshut-Tiengen, ab 01.01.2014 Hauptstraße 18, 79804 Dogern, mindestens seit 2004, jedenfalls aber im strafrechtlich nicht verjährten Zeitraum vom 30.10.2007 bis 14.02.2014 in der Absicht, sich hierdurch eine fortlaufende Einkommensquelle von einigem Gewicht und einiger Dauer zu verschaffen, die für einen Teil seiner Auftraggeber beigetriebenen Forde rungsbeträge bzw. Teile davon durch bewusst unterlassene Auskehrung ihnen gegenüber gewerbsmäßig veruntreut zu haben (§§ 266 Abs.1 und 2, 263 Abs. 3 Ziffer 1, 53 StGB).

Seine Ehegattin, die Beschuldigte Friederike Ballnus aus 79804 Dogern, steht im Verdacht, in ihrer Eigenschaft als Sekretärin in dem vorbezeichneten Inkassobüro mindestens seit 2004 auf Weisung von Bernhard Ballnus hin mit der Buchführung u.a. für den Fremdgeldverkehr betraut gewesen zu sein und mit ihrer Tätigkeit im strafrechtlich nicht verjährten Zeitraum vom 30.10.2007 bis 14.02.2014 bewusst und aktiv den von ihrem Ehegatten begangenen gewerbsmäßigen Untreuetaten Vorschub geleistet zu haben (§§ 266 Abs.1 und 2, 263 Abs. 3 Ziffer 1, 27, 53 StGB).

Zur Sicherung allfälliger Ansprüche von Verletzten gegen beide Beschuldigte aus den vorgenannten mutmaßlichen Straftaten (§§ 73 Abs. 1 Satz 2, 73 a StGB) konnten aufgrund von Beschlüssen des Amtsgerichts – Ermittlungsrichter – Waldshut-Tiengen über die Anordnung des dinglichen Arrestes vom 13.02.2014 betreffend Bernhard Ballnus (Az. 10 Gs 121/14) und vom 13.02.2014 sowie vom 05.03.2014 betreffend Friederike Ballnus (Az.10 Gs 122/14 und 10 Gs 171/14) diverse Vermögenswerte bei jedem Beschuldigten vorläufig gesichert werden. Eine Aufstellung darüber ist bei der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen, Amthausstraße 5, 79761 Waldshut-Tiengen, auf Anforderung verfügbar.

Verletzte aus den mutmaßlichen, strafrechtlich nicht verjährten Straftaten beider Beschuldigter können sich mit der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen unter vorgenanntem Aktenzeichen schriftlich in Verbindung setzen.

Az 11 Js 6836/12

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