Die Regierung darf sich weiterhin in vollem Umfang am Euro- Rettungsfonds ESM beteiligen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mehrere Klagen gegen den dauerhaften Euro- Rettungsschirm in einem am Dienstag verkündeten Urteil endgültig abgelehnt. Trotz der milliardenschweren Verpflichtungen Deutschlands bleibe die Budgetautonomie des Bundestages gewahrt, so die Karlsruher Richter.