Dark Mode Light Mode

Geschützt

Die bayrische Breze wird von der EU vor Nachahmern geschützt. Die EU-Kommission setzte das traditionelle Laugengebäck auf die Liste der Produkte, die das EU-Gütesiegel „geschützte geografische Angabe“ tragen dürfen, wie gestern in Brüssel mitgeteilt wurde.Eine bayrische Breze muss somit auch wirklich aus Bayern kommen. Das gilt auch für Produkte mit der Bezeichnung „Bayerische Brezn“, „Bayerische Brez’n“ und „Bayerische Brezel“.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Amtseid

Next Post

Soldaten gegen Studenten